«Das Studierendenparlament kann ordentlich immatrikulierten Studierenden der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Darlehen mit kurzer Laufzeit gewähren.»
So beginnt die Darlehensordnung des StuPa's, die auch am schwarzen Brett des AStA hängt. Hier mal eine kurze Übersicht:
• Das Studierendenparlament kann Euch Darlehen gewähren.
• Die Höhe beträgt in der Regel zwischen 250 und 500 Euro.
• Es hat im Regelfall eine Laufzeit von einem halben Jahr, kann aber zweimal um jeweils weitere drei
Monate verlängert werden.
• Während dieser Zeit ist es zinslos.
Voraussetzungen:
• Ihr habt akute Geldsorgen, die Euch das Weiterstudieren schwierig bis unmöglich machen.
• Ihr seid in absehbarer Zeit in der Lage, Euern Lebensunterhalt wieder selbst zu tragen.
• Ein anderer Student der Hochschule ist bereit, für Euch zu bürgen. Er selbst darf zu dem Zeitpunkt aber kein noch laufendes Darlehen von uns erhalten oder beantragt haben.
Ablauf:
• Ihr schreibt einen Brief an den AStA. Darin legt Ihr Euer Problem kurz dar. Diesen Brief hinterlegt Ihr im AStA-Fach an der Pforte. Und nicht Euren Namen und die Telefonnummer vergessen...
• Dann wird sich das Finanzreferat bei Euch melden und einen Termin vereinbaren. Zu diesem Termin kommt der Bürge mit. Ihr unterschreibt beide den Antrag. Bringt hierzu bitte Eure Studentenausweise mit.
• Jetzt entscheidet das StuPa in einer der folgenden wöchentlichen Sitzungen über die Vergabe des Darlehens. Danach setzt sich das Finanzreferat mit Euch in Verbindung. Sollte das Darlehen gewährt werden, werden die Rückzahlungsraten vereinbart. In jedem Fall erhaltet Ihr noch einen entsprechenden Brief, der die Entscheidung vom AStA und die restlichen Einzelheiten beinhaltet.
• Das Geld wird Euch im Regelfall überwiesen. Damit beginnt dann auch die Laufzeit, innerhalb derer Ihr Euer finanzielles Tief hoffentlich überwunden und das Darlehen wieder an den AStA zurückgezahlt habt. Für eine eventuelle Verlängerung der Laufzeit oder andere Schwierigkeiten wendet Ihr Euch ans Finanzreferat.
Dies ist, wie gesagt, nur eine kurze Zusammenfassung der Darlehensordnung. Diese solltet Ihr letztendlich immer noch lesen, da sie die Grundlage für den Vertrag ist!
Stand: 04.05.2011