An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main verleiht der Fachbereich 2 Lehrämter, Wissenschaft und Komposition den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik aufgrund des Nachweises einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eine Dissertation und eine mündliche Prüfung (Disputation).
Zulassungsvoraussetzungen sind ein Magister- oder Masterabschluss in Musikwissenschaft bzw. Musikpädagogik oder das Erste Staatsexamen für Lehramt an Gymnasien (letzteres zuzüglich einer Ergänzungsprüfung). Nähere Auskünfte zur Promotionsordnung sind bei der Vorsitzenden des Promotions-Ausschusses, Prof. Dr. Maria Spychiger, und bei dem stellvertretenden Vorsitzenden des Promotionsausschusses, PD Dr. Rainer Heyink, erhältlich.
Promotionsordnung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main vom 31. Oktober 2016.
Für das Promotionsfach Musikpädagogik ist die Teilnahme an der Graduiertenschule Musikpädagogik seit 2015 möglich.
Prof. Dr. Maria Spychiger
maria.spychiger@hfmdk-frankfurt.de
PD Dr. Rainer Heyink
rainer.heyink@hfmdk-frankfurt.de