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      News  Corona virus: Information and FAQs  Abstands- und Hygienekonzept an der HfMDK

    Abstands- und Hygienekonzept an der HfMDK

     

        Das Abstands- und Hygienekonzept der HfMDK zum Schutz vor Infektionen durch SARS-CoV-2 wird fortlaufend an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gesetzliche Vorgaben angepasst und gilt bis zum Ende des Pandemiefalls.

        Die nachfolgenden Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, die Gesundheit von Mitgliedern, Angehörigen und Gästen der Hochschule zu sichern, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.

        Aktueller Stand: 6. Januar 2021

        Laden Sie hier das Abstands- und Hygienekonzept der HfMDK als PDF [Stand 6.1.2021] herunter.

        Grundlage der Regelungen

        Das Abstands- und Hygienekonzept der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) basiert insbesondere auf

        • der Verordnung der hessischen Landesregierung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020 in der aktuell gültigen Fassung;
        • der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20.08.2020;
        • der branchenspezifischen Handlungshilfe SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich: Probenbetrieb der Gesetzlichen Unfallversicherung vom 27.04.2020;
        • der Risikoeinschätzungen einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik (Empfehlungen von Prof. Prof. Dr. med. Dr. phil. Claudia Spahn und Prof. Dr. med. Bernhard Richter vom Freiburger Institut für Musikermedizin, Universitätsklinikum und Hoch-schule für Musik Freiburg vom 19.05.2020);
        • der gemeinsamen Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie der Charité Universitätsmedizin Berlin sowie der Vorstände Berliner Orchester vom 07.05.2020.

        Ansprechpartner: Corona-Team

        • Herr Prof. Axel Gremmelspacher, Vizepräsident (axel.gremmelspacher@hfmdk-frankfurt.de)
        • Frau Daniela Kabs, Abteilungsleiterin KBB (daniela.kabs@hfmdk-frankfurt.de)
        • Frau Kerstin Hort-Schelm, Kanzlerin (m.d.W.d.G.b.) (kerstin.hort-schelm@hfmdk-frankfurt.de)

        Die Regelungen im Überblick

        • Grundlage der Regelungen
        • Allgemeine, hochschulweite Regelungen
        • Regelungen für Beschäftigte (Lehrende und Mitarbeiter) und Studierende
        • Regelungen für die Präsenzlehre
        • Regelungen zu den Gebäuden
        • Regelungen zu öffentlichen Veranstaltungen: zunächst bis 31.01. keine Veranstaltungen mit externem Publikum

        Allgemeine, hochschulweite Regelungen

        Abstand

        In allen Standorten und Räumlichkeiten der HfMDK ist, soweit möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. In Situationen oder bei Tätigkeiten, bei denen dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, sind Masken, also Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) zu tragen. Weitergehende Abstandsregelungen in Übe- und Unterrichtsräumen sind zu beachten.

        Meldung bei Infektion oder Kontakt 1 (Hinzugefügt: 9.12.2020)

        Sollten Sie mit Covid-19 infiziert sein oder als Kontakt 1 eingestuft sein, melden Sie sich bitte umgehend beim Corona-Team per Mail oder unter der Telefonnummer 0170 6885129.

        Maskenpflicht (Update: 6.1.2021)

        Die Maskenpflicht gilt

        • in allen Besprechungen, Unterrichten, Proben, Veranstaltungen, sobald mehr als eine Person im Raum ist.
        • in allen Räumen der Hochschule, auch im Innenhof, im Foyer, in der Bibliothek, in den Toiletten und auf den Gängen sowie in den Unterrichts- und Besprechungsräumen, auch in externen Räumen (Finkenhof, Haus der Chöre, FrankfurtLAB).
        • die Maskenpflicht ist verbindlich und gilt immer. Sie kann nicht im gegenseitigen Einvernehmen der An-wesenden aufgehoben werden. 
        • Maskenpflicht gilt auch in allen Ensembleunterrichten in Musik, Schauspiel, Gesang, Tanz.

         Von der Maskenpflicht ausgenommen sind:

        • Bläser im Moment des Spielens (bei Besprechungen oder Auswertungen wird die Maske getragen)
        • Sänger und Schauspieler im Einzelunterricht im Moment des Spielens/Singens/Sprechens (bei Besprechungen oder Auswertungen wird die Maske getragen)
        • Schauspieler oder Sänger bei Solo-Auftritten

        Grundsätzlich sollen Studierende, Lehrende und Mitarbeiter ihre eigenen, möglichst wiederverwendbaren MNB tragen. Ersatz-MNB sind jedoch an der Pforte unentgeltlich erhältlich. 

        Hier finden Sie eine Anleitung zum Umgang mit MNB.

        Hygieneregeln

        Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Hygiene sind zu beachten. Hierzu zählt insbesondere: Regelmäßiges Händewaschen, Einhaltung von Husten- und Niesetikette, Desinfektion der Hände mit bereitgestellten Spendern.

        Hier finden Sie die Hygieneregeln.

        Lüftung (Update: 9.12.2020)

        Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Alle Büros, Besprechungs- und Unterrichtsräume sollen daher regelmäßig gelüftet werden. Empfohlen wird Stoßlüften alle 20 Minuten für die Dauer von mindestens 3 bis 5 Minuten, sowie mindestens 10 Minuten Lüften nach jeder Besprechung, Übe- oder Unterrichtseinheit.

        Tischventilatoren dürfen nur im Einzelzimmer verwendet werden und sind auszuschalten, wenn jemand das Zimmer betritt. In den Unterrichtsräumen werden nach Verfügbarkeit Ventilatoren zur Unterstützung der Lüftung in den Lüftungspausen eingesetzt.

        Zutrittsverbot bei Krankheitssymptomen (Update: 28.10.2020)

        Personen mit Covid-19 Symptomen (insbesondere Fieber, trockenem Husten oder Störung des Geschmacks- und Geruchssinnes) dürfen die Gebäude der HfMDK nicht betreten bzw. müssen diese umgehend verlassen. Betroffene Studie-rende, Lehrende und Mitarbeiter sollen sich zunächst telefonisch an einen behandelnden Arzt oder an das Gesundheitsamt wenden. Ein leichter Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen, begründet kein Betretungsverbot. Es wird auf die Handlungsorientierung des HKM verwiesen.

        Psychische Belastungen

        Bei einem Beratungsbedarf aufgrund psychischer Belastungen können verschiedene Beratungsstellen kontaktiert werden. In den FAQs sind diese aufgelistet. Beschäftigte können sich zudem an den Personalrat (soweit zuständig) und die Personalabteilung wenden.

        Externe Personen (Update: 1.7.2020)

        Der Zutritt von hochschulexternen Personen ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Sie sind über die Regelungen dieses Konzepts zu informieren. Kontaktdaten externer Personen sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der HfMDK sind zu dokumentieren. Hierfür verantwortlich sind die Hochschulangehörigen, die die Termine mit den externen Personen vereinbaren.

        Regelungen für Beschäftigte (Lehrende und Mitarbeiter) und Studierende

        Quarantäne

        Alle Beschäftigten, Lehrende und Studierende sind bei Einreise aus dem Ausland verpflichtet, sich über die jeweils geltenden Quarantäneregeln zu informieren (z.B. auf der Homepage des hessischen Sozialministeriums) und diese Vorschriften einzuhalten.

        Arbeitsplatzgestaltung

        Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Andernfalls sind für Büroarbeitsplätze die freien Raumkapazitäten so zu nutzen und die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen von Räumen möglichst vermieden werden können. In mehrfach belegten Büroräumen müssen ausreichende Schutzabstände (1,5 m) und bei deren Unterschreitung eine Abtrennung durch Plexiglastrennwände gegeben sein.

        Besprechungen, Sitzungen (Update: 9.12.2020)

        Besprechungen und Sitzungen der Gremien und Arbeitsgruppen sind möglichst als Telefon- oder Videokonferenz durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, ist bei dem Präsenztreffen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren, zudem ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

        Sprechstunden

        Offene Sprechstunden in der Verwaltung und in den Fachbereichen für Studierende und Lehrende finden bis auf weiteres nicht statt. Anfragen werden per Mail und Telefon bearbeitet. Sind persönliche Gespräche erforderlich, ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Im Gespräch sind MNB zu tragen.

        Risikogruppen

        Für Lehrende und Studierende mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 (Bestimmung richtet sich nach den Maßgaben des Robert-Koch-Instituts), die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, sollen individuelle Lösungen gefunden werden. Gleiches gilt für Verwaltungsmitarbeiter, deren Arbeit nicht im Home Office erledigt werden kann.

        Nachverfolgung von Kontakten (Update: 6.1.2021)

        Damit Kontaktpersonen von infizierten Personen informiert werden können, sind bei Zusammentreffen von mehreren Personen die für die Nachverfolgung erforderlichen Daten (Name, Telefonnummer, Ort und Zeit des Meetings/ Sitzung) zu notieren.

        Verantwortlich für die Dokumentation ist die Person, die den Raum für das Meeting/die Probe organisiert. Diese Regelung gilt somit auch für sämtliche Meetings und Sitzungen im Verwaltungsbereich und in den Fachbereichen.

        Die Lehrenden sind dazu verpflichtet, zu dokumentieren, welchen Studierenden sie wann und wo Unterricht erteilt haben.

        Zur leichteren Kontaktverfolgung können Studierende und Lehrende ab dem 15. Januar 2021 eine App nutzen, mit der über das Smartphone QR-Codes gescannt werden, die an den Türen der genutzten Räume angebracht werden.

         

        Die Formulare zur Kontaktnachverfolgung stehen weiterhin an der Pforte zur Verfügung.Das KBB ist für die Aufbewahrung und Vernichtung dieser Formulare verantwortlich.

        Die Unterlagen müssen 4 Wochen aufbewahrt und dann vernichtet werden.

        Dienstwagen

        Dienstwagen sind maximal von zwei Personen zu benutzen. Bei der Benutzung zu zweit sind MNB zu tragen. Die Fahrzeuge sind mit Utensilien für die Handhygiene (Desinfektionsmittel, Papiertücher, Müllbeutel) auszustatten.

        Dienstreisen (Update: 28.10.2020)

        Vor Dienstreisen ist die Zustimmung des Präsidenten bzw. der Kanzlerin vom Dienstreisenden einzuholen. Bei Erteilung der Zustimmung werden die jeweils gültigen Vorgaben des Landes Hessen zu Dienstreisen berücksichtigt.

        Arbeitsmittel/ Werkzeuge

        Arbeitsmittel und Werkzeuge sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.

        Beratung durch Betriebsarzt

        Beschäftigte können sich individuell vom Betriebsarzt beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Ulrich, Leiterin Personalabteilung (stefanie.ulrich@hfmdk-frankfurt.de).

        Schwangere und stillende Personen (Hinzugefügt: 1.7.2020)

        Schwangere und stillende Beschäftigte sollen sich zur Abklärung ihrer Gefährdung an die Personalabteilung (stefanie.ulrich@hfmdk-frankfurt.de) wenden. Ggf. wird im Rahmen der Beratung der Betriebsarzt hinzugezogen.

        Schwangere und stillende Studierende werden gebeten, sich zunächst von ihren Ärztinnen und Ärzten beraten zu lassen und sich ggf. an ihre Lehrenden und/ oder die Abteilung Studienservice zu wenden.

        Aufenthalt von Studierenden in der Hochschule (Update: 28.10.2020)

        Zur Vermeidung von großen Ansammlungen von Personen sollen Studierende sich außerhalb des Unterrichts bzw. des Übens nur in der Hochschule aufhalten, wenn dies zwingend erforderlich ist. Dies ist nur in den gekennzeichneten Wartebereichen möglich, soweit hier Platz frei ist. Dementsprechend ist der Aufenthalt in allen anderen Bereichen nicht zulässig. Nur vor den einzelnen Unterrichtsräumen kann eine geringe Zeit gewartet werden, sofern der Abstand eingehalten wird.

        Generell gilt, dass man nur kurz vor dem Üben oder dem Unterricht die Hochschule betreten darf.

        Auf den gekennzeichneten Warteplätzen im Foyer und im Bereich des Rondells (Ebene 2 im A-Gebäude) darf zur Einnahme mitgebrachter Speisen oder Getränke kurzzeitig die Maske abgenommen werden. Hierbei ist unbedingt der Mindestabstand von 1,5 zu anderen Personen einzuhalten.

        Regelungen für die Präsenzlehre

        Vorrang Online-Unterricht (Update 6.1.2021)

        Online-Unterricht hat weiterhin Vorrang vor Präsenzunterricht. Entscheidungskriterium, ob online oder Präsenz, ist die Frage, ob für die Vermittlung von Lehrinhalten tatsächlich eine physische Präsenz von Studierenden und Lehrenden im gleichen Raum erforderlich ist, d.h. dass alle diskursiven Unterrichte online stattfinden müssen. Generell gilt, dass möglichst keine Blockunterrichte oder Workshops bis Ende Januar 2021 durchgeführt werden.

        Abstand (Update: 28.10.2020)

        Bei allen Unterrichten gilt auch der Mindestabstand von 1,5 m bzw. instrumentenspezifisch ggf. auch mehr. Ein Arbeiten sollte immer nebeneinander und nicht gegenüber stattfinden.

        Lüftung (Update: 9.12.2020)

        Empfohlen wird Stoßlüften alle 20 Minuten für die Dauer von 3-5 Minuten. Nach jedem Unterricht/Probe ist mindestens 10 Minuten zu lüften außer in den Räumen mit Belüftungsanlage.

        Maximalbelegung (Update: 6.1.2021)

        Jeder Raum hat eine Maximalbelegung, die in jedem Raum ausgehängt ist. Hiervon darf nicht abgewichen werden. Die Lehrenden sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelung sicherzustellen. Bis zunächst 31. Januar 2021 ist die maximale Belegung pro Unterrichtsfach gesondert geregelt (siehe unten).

        Externe Unterrichtsräume (Update: 9.12.2020)

        Lehrveranstaltungen in externen Räumlichkeiten, die nicht zur HfMDK gehören, sind mit dem Corona-Team der HfMDK vor Buchung abzusprechen, damit die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen geprüft werden kann.

        Klavier, Streicher, Gitarre, Harfe, Orgel (Update: 9.12.2020)

        Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Es besteht eine Maskenpflicht während des gesamten Unterrichtes auch wenn die Abstände eingehalten werden. Desinfektionsmittel für die Tasteninstrumente sind an der Pforte erhältlich.

        Blasinstrumente und Gesang (Update: 6.1.2021)

        Bei Blasinstrumenten und Gesang ist mit Schutzwänden oder Faceshields zu arbeiten (für Lehrende und Korrepetitoren) Ein ausreichender Mindestabstand von mindestens 2 Metern ist unbedingt einzuhalten. Es besteht eine Maskenpflicht während des gesamten Unterrichtes auch wenn die Abstände eingehalten werden.

        Ausnahmen:

        • Bläser, einzelne Sänger, einzelne Schauspieler im Moment des Spielens/Singens/Sprechens – für Be-sprechungen, Auswertungen wird die Maske getragen!

        Die Unterrichtsräume müssen für diese Unterrichte ggf. größer gewählt werden. Wichtig ist, dass die Lehrenden nie vor den Studierenden, sondern neben ihnen stehen.

        Bei den Blechbläsern werden zusätzlich ein Eimer mit Mülltüte, Zeitungspapier o.ä. sowie Handschuhe für die Flüssigkeitsentsorgung zur Verfügung gestellt.

        Der Boden von Sänger- und Bläserräumen ist einmal täglich zu reinigen.

        Ensembles (Update: 6.1.2021)

        In Gruppenunterrichten, die in Präsenz stattfinden, werden die Gruppen verkleinert bzw. halbiert. Zielzahlen inkl. Lehrende sind:

        • Musik, Gesang, IEMA: 5 Personen (Ausnahmen nur bei Prüfungsrelevanz, mit begründetem Antrag an das Corona-Team)
        • Gesang mit Szene: 7 Personen (Ausnahme Szeneprojekt: plus 1 weiterer Lehrender = 8)
        • Tanz, MACoDE: 7 Personen (Ausnahme 3. Jahrgang. = 8)
        • Schauspiel, Regie: 5 Personen (Ausnahme 1. Jahrgang = 6)

        Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 1,5 m bei Streichern Klavier, Harfe, Schlagzeug, Klavier, 2 m bei Bläsern (zu Chor s.u.). Zwischen den Bläsern und den Streichern sind Schutzwände aufzustellen oder alternativ ein Abstand von 3 m in Blasrichtung einzuhalten.

        In szenischen Unterrichten muss jeder Studierende eine Fläche von 20 qm im Raum zur Verfügung haben.

        Orchester (Update: 6.1.2021)

        Es besteht eine Maskenpflicht, Ausnahmen sind nur bei Blasinstrumenten und Solisten gestattet während der direkten Ausübung. Ansonsten müssen auch hier die Masken getragen werden (auch in längeren Spielpausen). Die Anzahl wird auf 30 Personen inkl. Dirigent begrenzt.

        Orchesteraufstellung und Instrumentenempfehlungen gemäß Stellungnahme Charité:

        • Streicher Stuhlabstand 1,5 m.
        • Bläser Stuhlabstand 2 m, Flüssigkeitsentfernung und Instrumentenreinigung mit Einmaltüchern (zu entsorgen) bzw. Tüchern (zu reinigen), Blechbläser mit zusätzlichem Plexiglasschutz.
        • Zwischen den Bläsern und den Streichern sind Schutzwände aufzustellen oder alternativ ein Abstand von 3 m in Blasrichtung einzuhalten.
        • Schlagzeuger mit Stuhlabstand 1,5 m, Vermeidung der gemeinsamen Nutzung von Instrumenten und Zubehör.
        • Harfen und Tasteninstrumente Stuhlabstand 1,5 m.
        • Dirigent Abstand zu den Orchestermusikerinnen und -musikern mindestens 2 m bei Probe und 1,5 m bei Konzert.

        Chor/ Ensemble Gesang (Update: 6.1.2021)

        Grundsätzlich kann im Zeitraum bis 31.01. kein Chorgesang stattfinden. Sollten aufgrund von Prüfungsrelevanz Lehrveranstaltungen in diesem Zeitraum unbedingt erforderlich sein, ist ein begründeter Antrag an das Corona-Team zu senden.

        Schauspiel, Regie, Oper und Tanz (Update: 6.1.2021)

        Für szenische Gruppenunterrichte müssen derzeit 20 qm Fläche im Raum pro Person zur Verfügung stehen. Insgesamt dürfen sich unabhängig von der Größe des Raumes nur folgende Ensemblegrößen zusammenfinden:

        • Gesang mit Szene: 7 Personen (Ausnahme Szeneprojekt: plus 1 weiterer Lehrender = 8)
        • Tanz, MACoDE: 7 Personen (Ausnahme 3. Jahrgang. = 8)
        • Schauspiel, Regie: 5 Personen (Ausnahme 1. Jahrgang = 6)

        Der Mindestabstand von 1,5 m sowie der für den Gesang geltenden Abstand von 2 m sind einzuhalten. Nach vorne beträgt der Mindestabstand 6 Meter. Es besteht Maskenpflicht.

        Der Boden ist nach jedem Unterricht feucht zu wischen.

        Die Teilnehmer müssen nach jeder Unterrichtseinheit die Strümpfe wechseln. Arbeitsmittel sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren. Die Benutzung der Duschen ist nicht gestattet.

        Lehrenden stehen Faceshields und FFP-2 Masken zur Verfügung.

        Regelungen zu den Gebäuden

        Beschilderung

        Eingangsbereiche in jedem Stockwerk: Hinweise auf Abstands- und Maskenpflicht werden angebracht. In jeden Raum wird ein Schild mit den wichtigsten Hygieneregeln (Händewaschen, Niesetikette, Lüften, Abstand, Wegeführung, Maskenpflicht) ausgehängt.

        Sanitärräume

        Zur Reinigung der Hände sind Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung zu stellen. Eine Anleitung zum richtigen Händewaschen wird ausgehängt.

        Desinfektionsmittel (Update: 9.12.2020)

        An allen neuralgischen Punkten werden Desinfektionsmittelspender angebracht: auf allen Stockwerken von Haus A, am Eingang Haus A, in der Tanzabteilung, vor dem Kleinen Saal, vor dem großen Saal/ Eingang Haus B, Eingang Haus C, Sophienstraße (in den Räumen), Schmidtstraße (in allen Studios), Schwedlerstraße, MaCoDE, Bibliothek, Foyer Gervinusstraße

        Zusätzlich können sich Beschäftigte, Lehrende und Studierende gegen Pfand eine kleine Sprühflasche für die Oberflächendesinfektion sowie Papierhandtücher an der Pforte abholen. Ein Video, wie man dieses anwendet, wird an alle Studierenden verschickt und ist über die sozialen Medien abrufbar.

        Anleitungen zum richtigen Desinfizieren der Hände hängen bei den Desinfektionsspendern aus.

        Hauptgebäude Eschersheimer Landstraße (Update: 1.7.2020)

        Die Wegeführung in der Eschersheimer Landstraße erfolgt über ein Einbahnstraßensystem. Dabei werden die fünf Treppenhäuser in Haus A und C weitestgehend für nur eine Richtung genutzt.

        Die Treppenhäuser sind:
        0 = Haus C
        1 = linkes Treppenhaus (Haus A)
        2 = mittleres Treppenhaus
        3 = rechtes Treppenhaus (Parkplatz)
        4 = Treppe bei Raum A 202

        Um in die jeweiligen Stockwerke, Gebäude zu kommen, werden aufwärts immer die Treppenhäuser 1 und 2 genutzt, hinunter immer 3 und 4 und 0. Anhand er einzelnen Etagenpläne, die in jedem Stockwerk hängen, sind die Wege zu erkennen. Auf den Boden werden Pfeile für die Laufrichtung und auf die entsprechenden Türen rote Durchgang-Verboten-Schilder geklebt.

        In Haus B wird größtenteils ebenfalls ein Einbahnstraßensystem eingeführt, bei besonders breiten Treppen sind beide Richtungen möglich. Der Ausgang erfolgt über den Hof.

        In Haus C können sich die Verwaltungsmitarbeiter auf den Stockwerken EG, 1. OG und 2. OG ohne Einbahnstraßensystem bewegen, da Maskenpflicht besteht.

        Die Regelungen zur Wegeführung gelten nicht für den Hausdienst und die Reinigungskräfte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr.

        Wartebereiche Haus A

        Im Foyer werden 20 Warteplätze für die Studierenden ausgewiesen (für die Zeit vor/ zwischen den Unterrichten). Beim Rondell im 2. Stock werden 4 Warteplätze ausgewiesen.

        Aufzug Haus A

        Der Aufzug darf nur von max. zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Auf dem Boden wird eine Warteschlange markiert.

        Pforte Haus A

        Es werden Abstandsmarkierungen auf dem Boden angebracht.

        Bibliothek (Update: 9.12.2020)

        Es wird maximal eine Person je angefangener Fläche von 10 qm eingelassen (maximal 24).

        Es besteht eine Maskenpflicht. In der Bibliothek sind von Besuchern die bereitliegenden Formulare zur Kontaktnachverfolgung auszufüllen.

        Auf die Hygienemaßnahmen wird durch gut sichtbare Aushänge hingewiesen.

        Mensa (Update: 1.7.2020)

        Für den Mensabetrieb ist das Studentenwerk zuständig.

        Gervinusstraße (Hinzugefügt: 9.12.2020)

        Da in der Gervinusstraße nur sehr wenige Personen in den Seminarräumen gleichzeitig sein können, gibt es keine gesonderte Wegeführung.

        Auch hier gilt, dass Termine bei der Verwaltung nur durch vorherige Anmeldung möglich sind.

        Der Aufzug in der Gervinusstraße darf nur von einer Person benutzt werden.

        Schwedlerstraße

        In der Schwedlerstraße gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Man darf den Raum nur nach vorheriger Anmeldung betreten. Der Mitarbeiter des Elektronischen Studios koordiniert die Anmeldungen und dokumentiert bei Personengruppen die Kontakte für die Nachverfolgung.

        Sophienstraße

        In der Sophienstraße gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Man darf den Raum nur nach vorheriger Anmeldung betreten. Die Anmeldung und die Dokumentation der Kontakte für die Nachverfolgung erfolgt über die Person, die den Raum bucht.

        Schmidtstraße (Update: 9.12.2020)

        Alle Studierenden und Lehrenden bekommen eine Unterweisung, die sie schriftlich bestätigen müssen, mit den Hygieneregeln und Maßnahmen, die zu beachten sind. Jeder Raum hat sein eigenes Treppenhaus, die dementsprechend separat zu benutzen sind. Ein Durchqueren anderer Räume ist zu unterlassen.

        Eschersheimer MACoDE

        In den Räumen Eschersheimer MACoDE gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Man darf den Raum nur nach vorheriger Anmeldung betreten. Die Assistentin des Studiengangs koordiniert die Anmeldung und dokumentiert bei Personengruppen die Kontakte für die Nachverfolgung.

        Regelungen zu öffentlichen Veranstaltungen: zunächst bis 31.01. keine Veranstaltungen mit externem Publikum

        Kapazität Säle (Update: 28.10.2020)

        Großer Saal

        30 Haushaltsplätze Parkett
        10 Haushaltsplätze Empore

        Kleiner Saal

        23 Haushaltsplätze

        Wegeführung (Update: 28.10.2020)

        Der Einlass ins Gebäude geht über den Haupteingang. Bei Veranstaltungen, die voraussichtlich stark besucht werden, kann zusätzlich der Weg über den Parkplatz genutzt werden. Auslass ist über den Parkplatz und über den Innenhof über die Glastüren im Foyer.

        Die Künstler kommen von der Rückseite des Großen Saals und kreuzen damit nicht den Publikumsverkehr. Nach dem Konzert müssen auch sie wieder zur Rückseite und können über den Hof bzw. wenn das Publikum das Haus verlassen hat, aus der Hochschule raus.

        Kleiner Saal: Einlass über die zwei Türen vor dem Kleinen Saal. Dabei können beide Treppen benutzt werden. Der Einlass ist über den Haupteingang. Auslass ebenfalls über diese beiden Türen. Die Künstler gehen von der Hinterbühne auf die Bühne und diesen Weg auch wieder zurück.

        Hygieneregelungen

        Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln der Hochschule. Eine ausreichende Beschilderung wird speziell für die Gäste gehängt.

        Des Weiteren muss jeder Besucher beim Betreten der Hochschule oder des Saals seine Hände desinfizieren. Hierfür werden neben dem Spender am Haupteingang auch gesonderte Spender an den Eingängen der Säle sein.

        Vor jeder Veranstaltung werden die Türklinken und alle Stuhllehnen, sowie die zu verwendeten Notenpulte und die Tastaturen der Tasteninstrumente desinfiziert.

        Zeitliche Staffelung

        Finden Veranstaltungen in beiden Sälen parallel statt, ist darauf zu achten, dass die Anfangs- und Endzeiten gestaffelt sind. Hierfür ist es unabdingbar, dass genaue Zeiten für die Konzertlänge vorliegen und diese auch eingehalten werden.

        Dauer & Pause

        Es ist darauf zu achten, dass die Veranstaltungen maximal 90 Minuten dauern und keine Pausen gemacht werden.

        Einlass

        Um größere Warteschlangen zu vermeiden, wird die Dauer des Einlasses auf 30 Minuten verlängert.

        Maskenpflicht (Update: 9.12.2020)

        Während der Zeit in der Hochschule besteht durchgängig, also auch während der Veranstaltung, eine Maskenpflicht für die Gäste. Die Mitarbeiter des KBBs tragen durchgängig eine Maske (ggf. Faceshields). Die Maskenpflicht gilt für die Künstler ebenfalls, Ausnahme sind Solisten, Bläser und Solosänger und Soloschauspieler.

        Bei Bedarf stellt die Hochschule Masken zur Verfügung.

        Bühnenumbauten (Update: 28.10.2020)

        Die Bühnenumbauten werden von maximal zwei Personen durchgeführt. Bei kleineren Umbauten sollten es die Künstler eigenverantwortlich tun.

        Arbeitsschutz für die Mitarbeiter bei Veranstaltungen (Update: 28.10.2020)

        KBB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, dem Abenddienst und den Technikern werden FFP2 Masken zur Verfügung gestellt Die Funkgeräte werden vor und nach jeder Benutzung desinfiziert, ebenso die Klicker für die Publikumszählung.

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