Die folgenden häufig gestellten Fragen und ihre Antworten werden laufend aktualisiert, sollte es Änderungen geben. Bitte prüfen Sie darum regelmäßig, ob es Aktualisierungen gab. Die Aktualisierungen werden mit dem entsprechenden Datum gekennzeichnet. Alle Hochschulangehörigen werden auch weiterhin per E-Mail informiert, bitte prüfen Sie regelmäßig Ihre Postfächer.
Letzte Aktualisierung: 9. Dezember 2020
An der HfMDK bleibt das Wintersemester 2020/21 ein Hybridsemester mit der Mischung aus Online- und Präsenzangeboten. Dort, wo dies ohne Einbußen in der Qualität der Lehre möglich ist, findet verstärkt Onlineunterricht statt.
Für den Präsenzbetrieb gilt das umfassende Abstands- und Hygienekonzept, das für Studierende, Lehrende, Beschätigte und alle Gäste der Hochschule verbindlich ist. Es wird regelmäßig aktualisiert.
Berechtigte (!) Verbesserungsvorschläge oder Nachfragen adressieren Sie bitte an das Corona-Team der HfMDK:
Wir bitten Sie darüber hinaus, Ihren eventuellen Unmut über manches Lästige oder Umständliche des Hygieneschutzes nicht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hausdienstes sowie des KBB heranzutragen, die uns wunderbar unterstützen und einen guten Ablauf des Präsenzbetriebs sichern helfen.
Die Maskenpflicht gilt an der HfMDK
Ausnahmen:
Grundsätzlich sollen Studierende, Lehrende und Mitarbeiter ihre eigenen, möglichst wiederverwendbaren MNB tragen. Ersatz-MNB sind jedoch an der Pforte unentgeltlich erhältlich.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht auf seiner Website die wichtigsten Infos zu COVID-19 u.a. in Kurdisch, Türkisch, Polnisch, Französisch und weiteren Sprachen.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt die für die Hochschulen geltenden Entscheidungen und Erlasse als PDFs auf seiner Website zur Verfügung.
Wenn Sie einen direkten Kontakt mit einer Person gehabt haben, die positiv getestet worden ist, richtet sich das weitere Vorgehen nach den Maßnahmen des Gesundheitsamtes. In der Regel werden Sie vom Gesundheitsamt in diesem Fall als „Kontakt 1“ klassifiziert und in Quarantäne geschickt. Die Hochschule ist nicht berechtigt, hier weitergehende Maßnahmen zu verhängen.
Da die Gesundheitsämter bereits jetzt mit der Kontaktnachverfolgung überlastet sind, kann es einige Zeit dauern, bis Sie Nachricht und die Möglichkeit zur Testung erhalten. Wir bitten Sie daher, sobald Sie erfahren, dass Sie einen solchen direkten Kontakt mit einer infizierten Person gehabt haben, umgehend Kontakt mit Ihrer/m Vorgesetzten bzw. mit Ihren Lehrenden aufzunehmen und die Hochschule nicht mehr zu betreten. Bitte warten Sie zudem die weiteren Maßnahmen des Gesundheitsamtes ab.
Personen, die wiederum Kontakt mit einem „Kontakt 1“ gehabt haben, werden als „Kontakt 2“ bezeichnet. In einem solchen Fall gibt es keine Einschränkungen, die Hochschule zu betreten. Wir empfehlen jedoch, möglichst nicht an Präsenzveranstaltungen (Besprechungen und Unterrichten) teilzunehmen, bis Sicherheit über die Gesundheit von „Kontakt 1“ vorliegt.
Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder Kontakt ersten Grades (Kontakt 1) einer infizierten Person sind, informieren Sie bitte das Corona-Team:
Unter der Nummer 0170 6885129 ist das Corona-Team auch am Wochenende erreichbar.
Bis auf weiteres möchten wir Sie bitten, sich an den Regelungen zu orientieren, die das Hessische Kultusministerium für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen in Kindertageseinrichtungen und Schulen vorgibt.
Weiterhin sollten Sie bei einem Corona-Verdacht:
Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein. Bitte melden Sie sich in jedem Fall bei Ihrem/Ihrer Vorgesetzten krank.
Das hessische Sozialministerium hat eine landesweite Hotline für Fragen rund um das Coronavirus geschaltet. Sie ist täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar: 0800/5554666. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, gehen Sie bitte nicht in die Praxis Ihres Hausarztes, sondern rufen Sie dort vorher an. So vermeiden Sie, möglicherweise andere Patienten im Wartezimmer anzustecken.
Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Robert Koch-Instituts über die aktuellen Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem dieser Gebiete aufgehalten haben und welche Regelungen aktuell für Sie gelten.
Wir weisen darauf hin, dass eine Rückkehr an die Hochschule aus dem Ausland nur unter Beachtung der geltenden Quarantäne-Regelungen des Landes Hessen erfolgen kann.
Bitte beachten Sie auch bei der Einladung von Gastdozentinnen und -dozenten aus dem Ausland die aktuell gültigen Quarantäneregelungen des Landes Hessen. Die Möglichkeit, mit negativem Testergebnis eine Quarantäne sofort zu umgehen, ist entfallen. Damit gilt: Sollten Sie aus einem Risikoland kommen und quarantänepflichtig sein, dürfen Sie trotz negativem Testergebnis für 5 Tage die Hochschule nicht betreten.
Eine Liste der Risikogebiete sowie stets aktuelle, detaillierte Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie hier:
Auf der Seite finden Sie auch Informationen darüber, wer sich testen lassen muss oder in Quarantäne muss, wer nicht in Quarantäne muss und was die Quarantäne bedeutet.
Sollten Sie mit Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei Ihrer Rückkehr rechnen, bitten wir um kurze Mitteilung an Ihre Hauptfachlehrer/-innen oder die Ausbildungsdirektionen. Für verspätet eintreffende Studierende suchen wir faire Individuallösungen. Wir können Ihnen durch zusätzliche Bescheinigungen auch Unterstützung bei Schwierigkeiten hinsichtlich Ausreiseerlaubnis oder Visum geben.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Einreise und Aufenthalt.
Personen, die älter als 60 Jahre alt sind, bei denen eine Grunderkrankung (Herzkreislauf, Diabetes, Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere sowie Krebserkrankungen) vorliegt oder deren Immunsystem (durch Erkrankung oder Medikamente) unterdrückt ist, gehören zur Risikogruppe.
Nutzen Sie das Beratungsangebot der Hochschule: Die Vertrauensdozentin, Vertrauensstudierende, die Beschwerdestellen Studienbedingungen und weitere Ansprechpersonen freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Alle Kontaktadressen finden Sie auf der Seite Beratungsangebot und Beschwerdestellen.
An die folgenden externen Beratungsstellen können sich Studierende, Lehrende und Beschäftigte der HfMDK bei Fragen, Beunruhigungen und Ängsten rund um das Coronavirus wenden:
Corona-Krisentelefon des Zentrums für Psychotherapie an der Goethe-Uni
Unter der Telefonnummer 069-798 46666 können Sie ab 30.3.2020 Psychologen zu folgenden Uhrzeiten erreichen:
Montag bis Freitag jeweils 15-21 Uhr
Samstag und Sonntag jeweils 16-20 Uhr
Website
Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main – Sozialpsychiatrischer Dienst
Telefon: 069.212-33311
E-Mail: info.psychatrie@stadt-frankfurt.de
Website
Beratungsstellen der Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungsberatung Hessen
Telefon: 069.5302220
eMail: familienberatung@frankfurt-evangelisch.de
Website
Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.V. – Psychosoziale Beratung
Telefon: 069.612117
Krisendienst (ab 17 Uhr und an Wochenenden): 069.611375
E-Mail: pskb@bsf-frankfurt.de
Telefonseelsorge
(unterschiedliche Träger / Dienste), bundesweit einheitliche, gebührenfreie Telefonnummern: 0800 1110111
0800 1110222
116 123
Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks Hessen, bzw. Frankfurt am Main
Telefon (Frau Nina Müller): 069.798 34922
E-Mail: psb@studentenwerkfrankfurt.de
Website
Für diejenigen, deren Fragen und Ängste darüber hinausgehen:
Bamberger Hof Frankfurt am Main (Sozialpsychiatrische Ambulanz, Tagesklinik und ambulante Akutbehandlung zu Hause)
Telefon: 069.67 800 2601
E-Mail: ambulanz.frankfurt@vitos-hochtaunus.de
Website
Agaplesion Markus Krankenhaus Frankfurt am Main
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Psychiatrische Institutsambulanz
Telefon: 069.95 33 – 40 41
E-Mail: markus@fdk.info
Website
Studierende wenden sich mit Ihren Fragen bitte an
Der Studienkredit ist ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende in der Corona-Krise wird die Empfängergruppe des klassischen KfW-Studienkredits befristet erweitert, außerdem erhalten Studierende den KfW-Studienkredit vorübergehend zum Zinssatz von 0%.
Hier finden Sie Informationen und Antragsmöglichkeiten für den KfW-Studienkredit.
Sollten Sie sich aufgrund der aktuellen Situation in einem finanziellen Engpass befinden und Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums haben, können Sie sich an die Sozial- und Finanzierungsberatung des Studentenwerks Frankfurt am Main wenden: Tel.: 069 - 798 34906 oder Mail: finanzierungs@studentenwerkfrankfurt.de.
Bitte informieren Sie sich auf der Seite Semestertermine über die Vorlesungs- und Prüfungszeiten der kommenden Semester.
Die Informationen zu den Eignungsprüfungen finden Sie auf der Seite Onlinebewerbung und Termine.
Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite zu den Tools und Programmen für den digitalen Unterricht. Bei Fragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte an die zentrale Support-Adresse elearning@orga.hfmdk-frankfurt.de.
Im Studierendensekretariat und im Prüfungsamt findet eine Beratung nur per Telefon oder E-Mail statt. Alle persönlichen Sprechzeiten entfallen.
In dringenden Fällen können nach Voranmeldung per E-Mail oder Telefon einzelne Termine vergeben werden. Bitte informieren Sie sich auf der Seite Rückmeldung des Studierendensekretariats.
Sie können Ihre Abschlussarbeit auf dem Postweg an das Prüfungsamt schicken. In dringenden Fällen können nach Voranmeldung per E-Mail oder Telefon einzelne Termine vergeben werden. Bitte wenden Sie sich an:
Bitte schicken Sie in jedem Fall die elektronische Version Ihrer Abschlussarbeit (Word und PDF) per E-Mail an das Prüfungsamt.
Seit dem 2. Juni gelten wieder die regulären Öffnungszeiten der Hochschule. Abweichungen sind tagesaktuell weiterhin möglich.
Bis 10. Januar 2021 sind bei Veranstaltungen nur Hochschulangehörige zugelassen. Gäste oder Publikum können vorerst nicht teilnehmen. Das gilt auch für Prüfungen.
Die Raumbuchung für Proben und Unterrichte erfolgt wie gewohnt bis 12 Uhr des Vortages über raeume@orga.hfmdk-frankfurt.de. Sie können für Proben ab zwei Personen reservieren, die Nachverfolgung der Kontakte muss ermöglicht werden.
Das entsprechende Formular für die Kontaktverfolgung, das generell alle Studierenden ausfüllen müssen, sobald zwei oder mehr Personen zusammen proben, wird diesen auch zugesendet, wenn Sie Räume reservieren und gilt ebenfalls für externe Gäste. Sie bekommen es auch an der Pforte und geben es dort ab.
Überäume können wie üblich direkt an der Pforte gebucht werden (ohne vorherige Anmeldung über das KBB). Außerdem besteht die Möglichkeit, über die Online-Raumliste Überäume zu belegen.
Bis zum 10. Januar 2020 sind bei Veranstaltungen nur Hochschulangehörige zugelassen. Gäste oder Publikum können vorerst nicht teilnehmen. Das gilt auch für Prüfungen.
Die Bibliothek der HfMDK ist geöffnet. Über aktuelle Öffnungszeiten, Online-Fernzugriffe und mögliche Anpassungen der Services können Sie sich hier online informieren.
Von den aktuellen Corona-Maßnahmen im November sind die Mensen ausgenommen und dürfen den Betrieb aufrechterhalten. Die Mensa der HfMDK ist weiterhin geöffnet und auch die Sitzplätze können wie bisher genutzt werden. Das Studentenwerk Frankfurt bittet alle Gäste die Hygienevorgaben einzuhalten – zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Gäste und Beschäftigten. Der Speiseplan und die Öffnungszeiten stehen online zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.studentenwerkfrankfurt.de.
Mit einer neuen rechtssicheren Verordnung verlängert die hessische Landesregierung „für alle im Sommersemester 2020 an hessischen Hochschulen immatrikulierte Studierenden die Regelstudienzeit um ein Semester“, „damit Studierenden durch die wegen der Corona-Pandemie nötigen Beschränkungen keine Nachteile beim BAföG entstehen.“ (Zitat aus der Pressemitteilung). Diese Verordnung ist befristet bis Ende 2021 und ausdrücklich beschränkt auf durch Corona verursachte Sachverhalte. Aus der Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester ergibt sich kein erweiterter Unterrichtsanspruch.
Zu beachten ist weiterhin: Insofern an Ausbildungsstätten Online-Lehrangebote zur Verfügung stehen, um den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, ist die Teilnahme an diesen Online-Lehrangeboten im Sinne der Förderungsvoraussetzungen verpflichtend.
Die Verordnung zielt vor allem auf die universitären Massenfächern, in denen es zu Verschiebungen von Prüfungen kommen kann. An der HfMDK gehen wir derzeit davon aus, dass im laufenden wie in den beiden kommenden Semestern alle Unterrichte, wenngleich teilweise in anderen Formaten, und Prüfungen stattfinden.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des HMWK: https://wissenschaft.hessen.de/bafoegcorona
Studienbewerberinnen und -Bewerber wenden sich mit Ihren Fragen bitte an
Eine Studienberatung findet nur per Telefon oder E-Mail statt. Alle persönlichen Sprechzeiten entfallen.
Im Studierendensekretariat findet eine Beratung nur per Telefon oder E-Mail statt. Alle persönlichen Sprechzeiten entfallen.
Auf der Seite Onlinebewerbung und Termine informieren wir Sie stets aktuell über die Bewerbungsfristen, sowie über die Termine und den Ablauf der Eignungsprüfungen. Dort finden Sie auch Kontakte zu Ansprechpersonen bei konkreten Fragen zu Ihrer Bewerbung.
Für Personen, die aufgrund von Einreise- und Ausreiseverboten oder aufgrund der 14-tägigen Quarantäne nicht an der Eignungsprüfung teilnehmen können, sucht die Hochschule nach alternativen Terminen. Wir empfehlen Ihnen, Flüge und Unterkünfte zu buchen, die sich gegebenenfalls stornieren lassen.
Lehrende kontaktieren bitte
Für die HfMDK bleibt es ein Hybridsemester mit der Mischung aus Online- und Präsenzangeboten. Alle Lehrveranstaltungen finden statt, auch Ensemble-, Gruppen- und Chorunterrichte und Workshops. Auch das Orchesterprojekt des Hochschulorchesters im HR-Sendesaal kann stattfinden.
Insbesondere im November soll jedoch wieder verstärkt Onlineunterricht stattfinden: Dort, wo dies ohne Einbußen in der Qualität der Lehre möglich ist.
Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite zu den Tools und Programmen für den digitalen Unterricht. Bei Fragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte an die zentrale Support-Adresse elearning@orga.hfmdk-frankfurt.de.
Unterrichte, Besprechungen, Meetings sollen bevorzugt online stattfinden. Wenn sie in Präsenz abgehalten werden, besteht Maskenpflicht in allen Räumen der Hochschule.
Damit Kontaktpersonen von infizierten Personen durch das Gesundheitsamt informiert werden können, sind bei Zusammentreffen von mehreren Personen in Präsenz die für die Nachverfolgung erforderlichen Daten (Name, Telefonnummer, Ort und Zeit des Meetings/ Sitzung) zu notieren. Verantwortlich für die Dokumentation ist die Person, die den Raum für das Meeting/ die Probe organisiert. Diese Regelung gilt somit auch für sämtliche Meetings und Sitzungen im Verwaltungsbereich und in den Fachbereichen.
Die Hessische Landesregierung hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Unternehmen, Vereine, Verbände, Soloselbständige sowie in der KSK versicherte Künstlerinnen und Künstler, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Das Kulturdezernat der Stadt Frankfurt am Main hat einen zusätzlichen Notfallfonds eingerichtet, mit dem Künstlerinnen und Künstler in besonderen Härte- und Notsituationen unbürokratisch geholfen werden kann. Antragsberechtigt sind Einzelkünstlerinnen und -künstler, Künstlergruppen, sowie Kollektive aus Frankfurt am Main der unterschiedlichen künstlerischen Genres. Voraussetzungen sind, dass eine existentielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliegt und die Fördermaßnahmen von Bund und Land oder weiterer Dritter nicht in Anspruch genommen werden können oder nicht hinreichend zur Existenzsicherung sind. Über die Höhe der Förderung wird einzelfallbezogen entschieden. Sie kann zwischen 500 und höchstens 5000 Euro gestaffelt sein und wird zunächst als rückzahlbare Zuwendung gewährt. In Einzelfällen kann diese später in eine nicht rückzahlbare Zuwendung geändert werden.
Informationen der Bundesregierung zu den Hilfen für Künstlerinnen, Künstler und Kreative finden Sie auf dieser Seite: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
Unter anderen finden Sie dort weiterführende Links zum Thema Sozialschutz, Hilfspaket, Liquiditätshilfen, Entschädigung bei Verdienstausfall, steuerlichen Hilfsmaßnahmen, Kurzarbeitergeld, Darlehen etc.
Die Deutsche Orchester-Stiftung hat einen Nothilfefonds für freischaffende Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker aufgebaut, die entsprechende Anträge stellen können. Momentan ist die Antragsfunktion vorerst geschlossen.
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger hat ein Sofortprogramm aufgelegt.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt Kredite zwischen 25.000 und 150.000 Euro für KMU (bis zu 25 Mitarbeiter) und Freiberufler ohne Sicherheiten von der Bank.
„Bitte nehmen Sie in jedem Fall zuerst die Soforthilfe in Anspruch, bevor Sie ergänzende Förderprogramme der WIBank beantragen. Die Darlehen der WIBank sind ein ergänzendes Instrument, um weiteren zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken.“
Selbständige können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen und darum bitten, aufgrund der wesentlich geringeren Umsatzprognose ihre Beiträge auf den Mindestbeitragssatz herabzusetzen.
Die VG Bildkunst bringt in Kürze so viele Ausschüttungen wie möglich auf den Weg. Einmalige Sonderzahlungen für Mitglieder über das Sozialwerk werden momentan geprüft.
Beschäftigte der Verwaltung wenden sich bitte an
Für die Verwaltung gilt: Büroarbeit soll weiterhin möglichst im Homeoffice ausgeführt werden. In den jeweiligen Verwaltungsbereichen wird ein Rotationssystem (Home Office - Büro) entwickelt, das sicherstellt, dass sich nicht alle Personen einer Abteilung in Präsenz begegnen. Dies ist aus Schutzgründen erforderlich, damit kein Bereich in der Verwaltung komplett ausfallen kann.
Hinsichtlich der Arbeit im Homeoffice gelten die bisherigen Regelungen weiterhin. Insbesondere sind Überstunden im Homeoffice nicht gestattet. Sofern dies im Ausnahmefall möglich sein soll, bitten wir Sie, wie bei Überstunden entsprechend der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit zu verfahren.
In Absprache mit dem Personalrat haben wir jedoch eine Neuregelung zum pandemiebedingten Homeoffice getroffen: Es ist nun unter bestimmten Voraussetzungen möglich, an einem Tag sowohl in der Hochschule als auch im Homeoffice zu arbeiten.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
Kolleginnen und Kollegen, die älter als 60 Jahre alt sind, bei denen eine Grunderkrankung (Herzkreislauf, Diabetes, Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere sowie Krebserkrankungen) vorliegt oder deren Immunsystem (durch Erkrankung oder Medikamente) unterdrückt ist, können weiterhin ganz oder teilweise im Homeoffice arbeiten. Bitte sprechen Sie dazu Ihren direkten Dienstvorgesetzen an, in den Fachbereichen Ihre Dekaninnen, und informieren Sie die Personalabteilung. Der Dienstbetrieb ist durch Absprachen im jeweiligen Bereich aufrecht zu halten.
Personen, die zur Risikogruppe gehören, sind aufgefordert, ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Bitte beachten Sie hierzu Punkt 2 der Dienstanweisung. Betroffene Personen reichen diese Atteste bitte möglichst zeitnah bei der Personalabteilung ein.
Unterrichte, Besprechungen, Meetings sollen bevorzugt online stattfinden. Wenn sie in Präsenz abgehalten werden, besteht Maskenpflicht in allen Räumen der Hochschule.
Damit Kontaktpersonen von infizierten Personen durch das Gesundheitsamt informiert werden können, sind bei Zusammentreffen von mehreren Personen in Präsenz die für die Nachverfolgung erforderlichen Daten (Name, Telefonnummer, Ort und Zeit des Meetings/ Sitzung) zu notieren. Verantwortlich für die Dokumentation ist die Person, die den Raum für das Meeting/ die Probe organisiert. Diese Regelung gilt somit auch für sämtliche Meetings und Sitzungen im Verwaltungsbereich und in den Fachbereichen.
Der Arbeitgeber ist aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, einen objektiv arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer von der Arbeit fernzuhalten. Wird ein solcher Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber nach Hause geschickt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die arbeitsfähig und auch arbeitsbereit sind, rein vorsorglich nach Hause schickt – also z.B. in vorsorgliche Quarantäne – bleibt aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zur Zahlung der Vergütung verpflichtet (§ 615 S. 1 BGB). In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit auch nicht nachholen.
Im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung gilt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, er sie aber aus Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen (sog. Betriebsrisikolehre, § 615 Satz 3 BGB). Dazu würden etwa Fälle zählen, in denen es aufgrund von COVID-19-Erkrankungen zu erheblichen Personalausfällen oder Versorgungsengpässen käme, in deren Folge der Arbeitgeber die Betriebstätigkeit vorübergehend einstellen würde. Die Arbeitnehmer behalten also in diesen Fällen ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie nicht arbeiten können. Hinweis: Für diese Konstellationen, in denen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer den Arbeitsausfall zu vertreten haben, können einzel- oder kollektivvertragliche Vereinbarungen Abweichendes regeln.
Bis zum 10. Januar 2021 sind bei Veranstaltungen nur Hochschulangehörige zugelassen. Gäste oder Publikum können vorerst nicht teilnehmen. Das gilt auch für Prüfungen. Einzelne Veranstaltungen senden wir als Livestream oder veröffentlichen sie als Produktion zeitversetzt auf YouTube.
Das Studentenwerk Frankfurt ist für die Öffnung und den Betrieb der Mensa verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie stets aktuell unter https://www.studentenwerkfrankfurt.de.
Der Betrieb in der Verwaltung geht weiter, bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre Kontaktpersonen in den jeweiligen Abteilungen.
Aufgrund der aktuellen Situation arbeiten viele Beschäftigte der HfMDK im Homeoffice. Eine Erreichbarkeit ist per Rufumleitung gewährleistet. Sie können uns jedoch dabei helfen, unsere Telefonanlage zu entlasten, indem Sie die Mobilnummern wählen, sofern eine angegeben ist.