Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang Gesang setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Musikhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule im In- oder Ausland mit Hauptfach Gesang oder einen vergleichbaren Abschluss, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (für Nichtmuttersprachler B2, einzureichen spätestens am 15.09. des Jahres) und eine bestandene Eignungsprüfung voraus.
Wir empfehlen den Studienbeginn unter 28 im Masterstudium Gesang.
Das Studium kann nur auf Basis guter sprachlicher Kommunikationsfähigkeit durchgeführt werden, deshalb sind gute Deutschkenntnisse Voraussetzung für das Gesangsstudium.
Die inhaltlichen Anforderungen in der Eignungsprüfung sind folgende:
Anforderungen für den Masterstudiengang mit Schwerpunkt Oper:
Einzureichen ist ein Programm von ca. 40 Minuten Dauer, darunter
- 5 Opern-Arien oder -Szenen (mindestens 2 mit Rezitativ und eine Arie szenisch)
- eine Oratorienarie
- 4 Lieder
- Ein vorbereiteter Prosatext oder ein Gedicht in deutscher Sprache von maximal 5 Minuten Länge, auswendig vorzutragen
- Übungen oder Improvisationen (szenisch/musikalisch), sowie ein Gespräch finden nach Maßgabe der Prüfungskommission in den Präsenzrunden statt.
- Opernarien und Lieder müssen mindestens 3 Zeitepochen umfassen; darunter mindestens ein Stück von Mozart oder Haydn und eine Kompositionen nach 1970 oder ein Werk der Zweiten Wiener Schule (Hiermit sind diejenigen (nach 1908) komponierten Werke der Zweiten Wiener Schule und ihrer Anhänger gemeint, die freitonal oder dodekaphon komponiert sind. In diesem Sinne sind so auch vor 1970 entstandene Werke von Messiaen, Dallapiccola u.a. zulässig. Bei Abschlussprüfungen entscheidet im Zweifelsfall die Kommission bei der Anmeldung der Prüfung.) die Oratorien-Arie kann beliebig gewählt sein. Das Repertoire muss in Originalsprache und neben Deutsch in mindestens 2 anderen Sprachen gesungen werden. Die Oratorien-Arien können mit Noten; Lieder und Opernarien müssen auswendig vorgetragen werden.
Anforderungen für den Masterstudiengang mit Schwerpunkt Konzert:
Einzureichen ist ein anspruchsvolles Programm von ca. 40 Minuten Dauer, darunter
- 4 Arien aus Oratorien, davon mindestens eine mit Rezitativ,
- eine Opernarie (szenisch)
- 6 Lieder (bzw. im Falle Orientierung HIP: davon 2 Arien aus Kammerkantaten/ Zeitgenössische Musik: mind. 2 Kompositionen nach 1970 oder Werke aus der Zweiten Wiener Schule (Hiermit sind diejenigen (nach 1908) komponierten Werke der Zweiten Wiener Schule und ihrer Anhänger gemeint, die freitonal oder dodekaphon komponiert sind. In diesem Sinne sind so auch vor 1970 entstandene Werke von Messiaen, Dallapiccola u.a. zulässig.).
- Ein vorbereiteter Prosatext oder ein Gedicht in deutscher Sprache von maximal 5 Minuten Länge, auswendig vorzutragen
- Ein Gespräch findet nach Maßgabe der Prüfungskommission in den Präsenzrunden statt.
- Oratorien und Lieder müssen aus mindestens 3 Zeitepochen gewählt werden; darunter mindestens eine Arie von J.S. Bach, eine von Mozart/Haydn und eine Kompositionen nach 1970 oder ein Werk der Zweiten Wiener Schule (Hiermit sind diejenigen (nach 1908) komponierten Werke der Zweiten Wiener Schule und ihrer Anhänger gemeint, die freitonal oder dodekaphon komponiert sind. In diesem Sinne sind so auch vor 1970 entstandene Werke von Messiaen, Dallapiccola u.a. zulässig.) die Opern-Arie kann beliebig gewählt sein. Das Repertoire muss in Originalsprache und neben Deutsch in mindestens 2 anderen Sprachen gesungen werden. Die Oratorien-Arien können mit Noten, Lieder und Opernarien müssen auswendig vorgetragen werden.
- Für Studierende mit einem besonderen Interesse im Bereich historischer Interpretationspraxis besteht die Möglichkeit, im Wahlbereich Unterrichte aus dem Angebot des Instituts für Historische Interpretationspraxis (HIP) zu belegen. In diesem Falle sollte bereits das Programm der Aufnahmeprüfung das besondere Interesse für die Musik zwischen 1600 und 1800 widerspiegeln. Eine Cembalo-Prüfung nach Maßgabe des Instituts für Historische Interpretationspraxis ist obligatorisch. Bei Interesse an einer Spezialisierung Zeitgenössische Musik besteht die Möglichkeit einer Kooperation mit dem IZM und der IEMA.
Die Prüfung findet in zwei Präsenzrunden von jeweils ca. 10 min statt und kann sich deswegen über mehrere Tage erstrecken. In jeder Runde wird aus dem eingereichten Repertoire von der Kommission ausgewählt. Erscheint die Eignung in der ersten Runde möglich, wird zur zweiten Runde eingeladen.
Im Falle einer Vorauswahl mittels elektronischer Medien gem. § 11 EPO wird bei Bestehen dieser zur 1. Präsenzrunde eingeladen, die inhaltlich unverändert auf Basis der vollumfänglichen vorgenannten Programme durchgeführt wird.
Darüber hinaus wird nach Aktenlage (Studienleistungen aus dem/den bisherigen Studiengängen) geprüft, ob Italienischkenntnisse in ausreichendem Maße vorhanden sind. Falls nicht, kann die Prüfungskommission eine Verpflichtung zur Belegung weiterer Italienischkurse im Rahmen des Wahlbereichs aussprechen.
Die weiteren Bestimmungen zur Eignungsprüfung sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen regelt die Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Susanne Etzin
Zimmer C 104
T. +49.69.154.007-349
F. +49.69.154.007-125
susanne.etzin@hfmdk-frankfurt.de
Sprechzeiten
Mo, Fr 9 bis 12 Uhr
Di, Do 13 bis 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Carolin Stahlhofen
Zimmer C 104
T. +49.69.154.007-301
F. +49.69.154.007-125
carolin.stahlhofen@hfmdk-frankfurt.de
Sprechzeiten
Mo, Fr 9 bis 12 Uhr
Di, Do 13 bis 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung