Anforderungen der digitalen Vorauswahl für den Bachelorstudiengang Gesang 2021
Termin der Eignungsprüfung (Präsenzrunden) für Bachelor Gesang 2021:
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Gesang ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Gesang werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen (für Nichtmuttersprachler B1, einzureichen bis zum 15.09. des Jahres) vorausgesetzt, ebenfalls wird ein Phoniatrisches Gutachten (aktuell, nicht älter als drei Monate) verlangt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Gesang setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Wir empfehlen den Studienbeginn unter 24 Jahren im Bachelor Gesang.
Das Studium kann nur auf Basis guter sprachlicher Kommunikationsfähigkeit durchgeführt werden, deshalb sind gute Deutschkenntnisse Voraussetzung für das Gesangsstudium. (Ein B1 Sprachzertifikat ist vorzulegen.)
Die Prüfung findet in zwei Präsenzrunden statt und kann sich deswegen über mehrere Tage erstrecken. Im ersten Teil wird das Hauptfach Gesang geprüft. Wer diesen Teil besteht, wird zum zweiten Prüfungsteil zugelassen. Dieser besteht aus den Prüfungen in Hörfähigkeit, Musiktheorie/Musikalische Allgemeinbildung, Klavier sowie einer weiteren Prüfung im Hauptfach Gesang.
Im Falle einer Vorauswahl mittels elektronischer Medien gem. § 11 wird bei Bestehen dieser zur 1. Präsenzrunde eingeladen, die inhaltlich unverändert auf Basis der vollumfänglichen vorgenannten Programme durchgeführt wird.
Das einzureichende Programm:
Einzureichen ist ein Programm von ca. 15 bis 20 Min., bestehend aus 2 bis 3 Arien (Oper und/oder Oratorium) und 3 bis 4 Liedern, aus unterschiedlichen Zeitepochen und unterschiedlichen Charakters, darunter mindestens ein Werk in deutscher Sprache sowie ein Werk in einer anderen Sprache. Opernarien und Lieder müssen auswendig vorgetragen werden.
In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen (vgl. Mustertest).
Downloads:
Mustertest Hörfähigkeit
Lösungen Hörfähigkeit
In einer schriftlichen Prüfung (Dauer ca. 90 Minuten) sollen folgende Aufgaben bearbeitet werden:
Downloads:
Mustertest Musiktheorie
Lösungen Musiktheorie
Notenbeispiele Musiktheorie
Vortrag eines leichten Stückes (ca. 10 Minuten)
Susanne Etzin
Zimmer C 104
T. +49.69.154.007-349
F. +49.69.154.007-125
susanne.etzin@hfmdk-frankfurt.de
Sprechzeiten
Mo, Fr 9 bis 12 Uhr
Di, Do 13 bis 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung