Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikpädagogik erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Angesprochen sind Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Sozial- oder Geisteswissenschaften oder in einem künstlerischen Studiengang, eines Staatsexamens für ein Lehramt (bevorzugt im Fach Musik) oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Studiengang, die sich musikpraktisch betätigen und sich in der Musikpädagogik als wissenschaftliche Disziplin ausbilden wollen.
Schriftliche Bewerbungen werden ab dem 1. Februar bis zum 1. Juni für das darauffolgende Wintersemester entgegen genommen.
Das Abschlusszeugnis muss zum Bewerbungstermin noch nicht vorliegen, jedoch ein Nachweis, dass bereits mind. 150 Credit Points erbracht wurden und der Studienabschluss zum Beginn des Wintersemesters vorliegt.
Nachweise von Sprachkenntnissen
Neben den Unterlagen, die im Dokument "Hinweise zum Bewerbungsverfahren" genannt sind, sind bei Bewerbungen für den Master Musikpädagogik noch folgende Dokumente einzureichen:
Bitte bewerben Sie sich im Zeitraum vom 1. Februar bis spätenstens 1. Juni online.
Die Eignungsabklärung erfolgt im Rahmen eines Gesprächs auf der Grundlage des Essays über die musikalische Biografie des Bewerbers oder der Bewerberin. Es findet zwischen dem Bewerber oder der Bewerberin, der Studiengangsleiterin und einer weiteren Fachperson als Beisitzerin oder Beisitzer statt.
Der genaue Termin wird den Eingeladenen nach Bewerbungsschluss bis Ende Juni per Mail mitgeteilt, das Gespräch erfolgt Mitte Juli.
Jessica Lepschy
Zimmer C 103
T. +49.69.154.007-302
jessica.lepschy@hfmdk-frankfurt.de
Ute Christina Riemer
Zimmer C 103
T. +49.69.154.007-244
F. +49.69.154.007-125
ute.riemer@hfmdk-frankfurt.de