Lehramt Musik für Gymnasien (L3)

Probe des Collegium Musicum (Orchester der Lehramtsstudierenden), Musiker*innen und Dirigent auf der Bühne.
Das Collegium Musicum (Leitung: Prof. Michael Böttcher) ist das Orchester der Lehramtsstudierenden an der HfMDK.(Foto: Hansjörg Rindsberg)

Studium & Berufsfeld

Studium & Berufsfeld

Die werdenden Schulmusiker*innen werden als Pädagog*innen, als Wissenschaftler*innen und nicht zuletzt als Künstler*innen qualifiziert, die ihr Fach beherrschen und weitergeben möchten.

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Das Studium bietet die Verbindung von Theorie und Praxis sowie die Erfahrung möglichst vieler musikalischer Formen und Stile aus Geschichte und Gegenwart. Die Studienordnung thematisiert deshalb klassische und populäre Musik, historische und aktuelle Musikkulturen, solistische und Ensemblearbeit, Lern- und Darstellungsmethoden, Musik für Kinder und Erwachsene, intra- und interkulturelle Aspekte sowie interdisziplinäre Zugangsweisen. Der Bezug zum späteren Berufsfeld wird durch Schulpraktika und schulbezogene Lehrangebote hergestellt.

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Zur Ausbildung gehört auch, die Bedeutung und Notwendigkeit von Musik als eines Grundbestandteils aller Kultur zu beschreiben, ihre Bedingungen, Folgen und Wirkung zu analysieren und zu reflektieren, die Leistung von Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern sowie Kritikerinnen und Kritikern zu evaluieren und, soweit erforderlich, zu beeinflussen. Das Lehrangebot soll breites musikalisches Lernen, Verstehen und Können ermöglichen; die Ansätze greifen dabei ineinander, um dem Ideal denkender und selbstkritischer Musikerinnen, Musiker sowie Pädagoginnen und Pädagogen nahezukommen.

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Im Rahmen des Lehramtsstudiums L3 können folgende Hauptfächer studiert werden:

Akkordeon, Blockflöte, Fagott, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Tuba, Viola, Violine und Violoncello 

...und für populäre Musik:

Drumset, E-Bass, E-Gitarre, Flöte, Gesang, Gitarre, Keyboards, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Mallets, Percussion, Posaune, Saxophon, Trompete und Violine

9 Semester (einschließlich Prüfungssemester Staatsexamen)
Regelstudienzeit
zum Wintersemester und zum Sommersemester
Studienbeginn
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, Fachrichtung Musik
Abschluss

Termine & Fristen

Termine & Fristen

Termine & Fristen

15.01.202401.04.2024

Lehramt: Bewerbungsfrist zum WS 2024/25

15.01.202401.04.2024
03.06.202408.06.2024

Eignungsprüfungen zum Wintersemester 2024/25*

03.06.202408.06.2024
subject to change

*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.

WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Diese wird in der Eignungsprüfung festgestellt.

Bewerbung

Bewerbung

Online-Bewerbung

Was brauche ich für die Bewerbung?

Nachweis von Sprachkenntnissen

Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht aus 7 Prüfungsteilen:

  1. Instrumentales oder vokales Hauptfach (ca. 15 Minuten, Schlagzeug ca. 20 Minuten)
  2. Pflichtfach Klavier (ca. 10 Minuten)
  3. Pflichtfach Gesang und Sprechen (Gesang ca. 7 Minuten, Sprechen ca. 3 Minuten)
  4. Hörfähigkeit (schriftlich ca. 60 Minuten, mündlich ca. 10 Minuten)
  5. Musiktheorie/ Musikalische Allgemeinbildung (schriftlich, ca. 90 Minuten)
  6. Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
  7. Improvisierte Liedbegleitung (ca. 10 Minuten)

Bewertet wird nach einer Skala mit maximal 25 Punkten. Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 13 Punkte erreicht werden. Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet.

1. Instrumentales oder vokales Hauptfach

(ca. 15 Minuten - Schlagzeug, Drumset, Percussion, Mallets: ca. 20 Minuten)

1.1. Klassische Ausrichtung
Mögliche Hauptfächer sind:
Klavier, Orgel, Gitarre, Akkordeon, Gesang, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott,  Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Schlagzeug, Harfe, Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass

1.2. Populäre Musik
Mögliche Hauptfächer sind:
Klavier, Keyboards, Gitarre/E-Gitarre, Kontrabass/E-Bass, Gesang, Flöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Violine, Drumset, Percussion, Mallets

Maßgeblich für die Bewertung ist die Fähigkeit zu angemessener musikalischer Gestaltung.

Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptfächern aus der Populären Musik haben folgende Möglichkeiten für die Begleitung ihrer Vorträge:

  • Begleitung durch eine studentische Band (vorherige Absprache notwendig)
  • Begleitung durch mitgebrachte Musikerinnen und Musiker
  • mitgebrachtes Playalong anstelle einer Live-Begleitung

Das geforderte klassische Werk wird, falls nötig, von einer/einem Korrepetitor/in der HfMDK begleitet.

L3: Anforderungen für die Eignungsprüfung im instrumentalen oder vokalen Hauptfach

2. Pflichtfach Klavier bzw. Instrumentales Pflichtfach

(ca. 10 Minuten)

2.1. Klassische Ausrichtung
Klavier ist Pflichtfach für diejenigen, die sich im Hauptfach für ein Zupf-, Streich- oder Blasinstrument, Schlagzeug, Akkordeon oder Gesang entschieden haben.

Auf dem Klavier soll Folgendes vorgetragen werden:

  • zwei leichtere Stücke aus verschiedenen Stilepochen
  • Tonleitern einzeln in beiden Händen (Dur sowie Moll harmonisch und melodisch)

Der Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Stücke sollte sich in etwa an folgenden Werken orientieren:

  • J.S. Bach: zweistimmige Invention (z.B. c-Moll, a-Moll)
  • L. v. Beethoven: Bagatellen op. 119 (z.B. Nr. 1)
  • R. Schumann: „Album für die Jugend“ (z.B. „Winterzeit“ I und II, „Erinnerung“)
  • B. Bartók: Sonatine
  • C. Debussy: „Jimbo´s Lullaby“ (aus „Children´s Corner“)

2.2. Populäre Musik
Klavier ist Pflichtfach für diejenigen, die sich im Hauptfach für Gitarre/E-Gitarre, Kontrabass/E-Bass, Gesang, ein Blasinstrument, Violine, Drumset, Percussion oder Mallets entschieden haben.

Auf dem Klavier soll Folgendes vorgetragen werden:

  • Zwei leichtere Stücke aus verschiedenen Stilepochen (Barock, Wiener Klassik, Romantik oder 20./21. Jahrhundert) oder ein leichteres Stück aus dem Stilspektrum Populäre Musik und ein leichteres Stück aus dem klassischen Klavierrepertoire (Barock, Wiener Klassik, Romantik)
  • Tonleitern einzeln in beiden Händen (Dur sowie Moll harmonisch und melodisch)

3. Pflichtfach Gesang und Sprechen

(ca. 10 Minuten). Dieser Prüfungsteil entfällt, wenn Gesang als Erstfach gewählt wird.

Die Prüfung umfasst:

  • Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung
  • Vortrag eines Kunstlieds oder eines Songs aus dem Bereich Populäre Musik
  • Sprechen: Vortrag eines vorbereiteten Gedichts oder Prosatexts nach freier Wahl

Beim Gesangsvortrag sollen eine gesunde Stimme, deren Ausbildungsfähigkeit und die Fähigkeit zu elementarer vokaler Gestaltung erkennbar sein.

Eine Klavierbegleitung wird gestellt, die Noten müssen mitgebracht werden. Auf Wunsch kann die Bewerberin bzw. der Bewerber auch sich selbst am Klavier begleiten oder eine eigene Begleiterin bzw. einen eigenen Begleiter mitbringen.

4. Hörfähigkeit

(schriftlich ca. 60 Minuten, mündlich: Blattsingen und eventuell weitere mündliche Höraufgaben max. 10 Minuten)

  • In einem schriftlichen Test ist die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.
  • Blattsingen wird im Rahmen einer mündlichen Prüfung geprüft.
  • Um zusätzliche Höraufgaben erweitert (ca. 10 Minuten) wird diese Prüfung, wenn die Bewertung des schriftlichen Tests zwischen 8 und 13 Punkten liegt.

Mustertest Hörfähigkeit A

Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.

Lösungen Mustertest Hörfähigkeit A

Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.

Im Video erklärt

5. Musiktheorie / Musikalische Allgemeinbildung

(schriftlich ca. 90 Minuten)

In dieser Prüfung werden Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeitet:

1. Bestimmen und Bilden von Intervallen und Tonleitern (einschließlich Kirchentonleitern, Dur- und
Mollpentatonik sowie Bluestonleiter)
2. Bestimmen und Bilden von Akkorden und Akkordfortschreitungen
3. Weiterführen von Akkorden im Sinn einer Kadenz
4. Stiltypische Harmonisierung einer Bluesform
5. Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz
6. Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter.

L3: Musterklausur Musiktheorie

Für den Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (L3)

L3: Lösungen der Musterklausur Musiktheorie

Für den Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (L3)

6. Gruppenleitung

(ca. 10 Minuten)

In diesem Prüfungsteil erarbeitet die Bewerberin oder der Bewerber mit einer Gruppe aus Studierenden sowie Mitbewerberinnen und Bewerbern ein selbst ausgewähltes und vorbereitetes

  • Stück
  • oder Lied
  • oder eine Improvisation nach einer Vorlage.

Die Ausführung kann

  • vokal
  • und/oder instrumental
  • und/oder mit Körperinstrumenten (Bodypercussion) erfolgen und gegebenenfalls
  • Tanz
  • oder Bewegung einschließen.

Möglich sind beispielsweise

  • Kanon
  • rhythmisches Warm-up
  • Bewegungslied
  • Sprechstück
  • Choral
  • Volkslied etc..

Vor Ort stehen Instrumente wie z.B. Klavier, Drum-Set, diverse Percussion-Instrumente und Stabspiele zur Verfügung.

7. Improvisierte Liedbegleitung

(ca. 10 Minuten)

Die Prüfung findet am Klavier statt und beinhaltet folgende Bereiche:

  • Kadenzspiel
  • Liedbegleitspiel und (ggf.) Improvisation
  • Melodieharmonisation

Studiengang L3: Improvisierte Liedbegleitung (Klavier)

Anforderungen und Beispielaufgaben für die Eignungsprüfung

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Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt

[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L3 (2023)

[133/2023, 27.06.2023]

Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) stellt die Goethe-Universität auf ihrer Website bereit. Lehramtsstudierende sollten sich neben dem fachspezifischen Anhang unbedingt auch mit der SPoL vertraut machen, da sie übergreifende Regelungen enthält.

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