Das Lehramtsstudium stellt die erste Phase der Lehrerbildung dar. Die Studierenden werden mit für Unterricht und Erziehung wichtigen theoretischen Grundlagen und Forschungsergebnissen bekannt gemacht und befähigt, wissenschaftliche Untersuchungs- und didaktische Vermittlungsverfahren sachgerecht und praxisorientiert anzuwenden. Sie sollen im Studium wissenschaftliche und fachpraktische Grundlagen zum musikpädagogisch begründetem Handeln in Unterricht und Erziehung erwerben und zur Organisation eines eigenständigen lebenslangen Lernens motiviert und befähigt werden.
Das Studium verbindet die erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studienanteile. Die Studierenden erwerben dabei eine kreative Kompetenz im Umgang mit den vielfältigen Erscheinungsformen der Musik, gewinnen authentische praktische Musikerfahrungen und entwickeln individuelle Wahrnehmungs- und Realisierungsformen. Das didaktische Prinzip des offenen, handlungsorientierten und ästhetischen Lernens soll zum Fachunterricht und zum Unterricht in fächerübergreifenden Lernsituationen befähigen.
Klavier, Orgel, Keyboards, Gitarre, E-Gitarre, Akkordeon, Gesang, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Klassisches Schlagzeug, Drumset, Percussion, Mallets, Harfe, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, E-Bass, Improvisierte Liedbegleitung (auf einem der Instrumente Klavier, Gitarre oder Akkordeon).
Hinweis: Sollte ein anderes Erstfach, als die hier aufgeführten Hauptfächer gewünscht sein, so wenden Sie sich bitte zur Information und Beratung an den Ausbildungsdirektor Lehramt, Herrn Prof. Ralph Abelein.
Eignungsprüfung
Infotag zum Studium Lehramt Musik
Studiengangsflyer Lehramt
Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge
Fachspezifischer Anhang L5 vom 17.08.2019
Fachspezifischer Anhang L2 vom 01.09.2018
(gilt für Studierende ab dem SoSe 2019)
Fachspezifischer Anhang L2 und L5 vom 27.07.2013
(gilt für Studierende ab dem WiSe 2013/14)
Fachspezifischer Anhang L2 und L5 vom 22.04.2010
(gilt für Studierende vor dem WiSe 2013/14)
Modulscheine L2
Modulscheine L5
Antragsformular zur Verlängerung des Einzelunterrichtes
Hinweis: Der Beginn des L5-Studiums ist im Prinzip bereits zum Sommersemester möglich: Die Einschreibung erfolgt im Studiengang L2. Im darauffolgenden Wintersemester muss ein Studiengangwechsel zum Studiengang L5 formal beantragt werden. Die im 1. Semester absolvierten Veranstaltungen können beim Wechsel von L2 zu L5 entsprechend angerechnet werden.
Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt.
Anforderungen im Erstfach:
Prof. Ralph Abelein
T. +49.69. 154 007-245 Sprechstunde nach Vereinbarung per Email ralph.abelein@hfmdk-frankfurt.de:
Donnerstag, 14 bis 15 Uhr, Raum C 302