Der Bachelorstudiengang Künstlerische Instrumentalausbildung (KIA) führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der auf die komplexen und vielseitigen Anforderungen des heutigen Berufs als Musiker*in in praxisorientierter Ausbildung vorbereitet. Ziel ist der Erwerb fundierter Kenntnisse und Fähigkeiten, die dem Berufsziel Musiker*in und Musikpädagog*in angemessen sind. Die Absolvent*innen beherrschen ein vielseitiges und anspruchsvolles Repertoire und verfügen über die Fertigkeiten zur anspruchsvollen künstlerischen Gestaltung sowie zur Anwendung der Methodenkompetenzen im jeweiligen Hauptfach.
Streicher, Bläser, Harfe, Schlagzeug
Klavier, Gitarre
Cembalo, Blockflöte, Gambe, Laute
Orgel
Orchesterdirigieren
Streicher, Bläser, Harfe, Schlagzeug
Klavier, Gitarre
Cembalo, Blockflöte, Gambe, Laute
Orchesterdirigieren
Orgel
Wahlkatalog
Streicher, Bläser, Harfe, Schlagzeug - Grundstudium
Streicher, Bläser, Harfe, Schlagzeug - Hauptstudium: künstlerisches Profil
Streicher, Bläser, Harfe, Schlagzeug - Hauptstudium: pädagogisches Profil
Klavier, Gitarre - Grundstudium
Klavier, Gitarre - Hauptstudium: künstlerisches Profil
Klavier, Gitarre - Hauptstudium: pädagogisches Profil
Cembalo, Blockflöte, Gambe, Laute - Grundstudium
Cembalo, Blockflöte, Gambe, Laute - Hauptstudium: künstlerisches Profil
Cembalo, Blockflöte, Gambe, Laute - Hauptstudium: pädagogisches Profil
Orchesterdirigieren - Grundstudium
Orchesterdirigieren - Hauptstudium
Orgel - Grundstudium
Orgel - Hauptstudium: künstlerisches Profil
Orgel - Hauptstudium: pädagogisches Profil
Wahlkatalog
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Künstlerische Instrumentalausbildung (KIA) ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Künstlerische Instrumentalausbildung (KIA) werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Künstlerische Instrumentalausbildung (KIA) setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Prof. Florian Hölscher
Prof. Erik Schumann (Stellvertretung)