Das Konzertexamen ist der höchste an Sängerinnen, Sänger oder Instrumentalistinnen und Instrumentalisten zu vergebende postgraduale Abschluss der HfMDK Frankfurt am Main. Der Studiengang kann nach einem mit einer Diplomprüfung, einer Masterprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung abgeschlossenen Studium in folgenden Fächern absolviert werden:
- Fachgruppe A: Blockflöte, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Harfe, Schlagzeug
- Fachgruppe B: Gesang
- Fachgruppe C: Gitarre, Laute
- Fachgruppe D: Historische Instrumente (Streicher, Bläser und Hammerklavier)
- Fachgruppe E: Streicher (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass und Streicherkammermusik)
- Fachgruppe F: Tasteninstrumente (Klavier, Cembalo, Orgel und Klavierkammermusik ab Duo (Klavier und mindestens ein Melodieinstrument))
Das Studium besteht vorwiegend aus Einzelunterricht im Hauptfach. Studierende von Orchesterinstrumenten können bei Bedarf zur Mitwirkung im Hochschulorchester und in der Kammermusik herangezogen werden.
Studien- und Prüfungsordnung
Modulschein
Kurzprofil
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienbeginn: zum Wintersemester
- Abschluss: Konzertexamen
- Sprache: Deutsch
Zulassungsvoraussetzungen
- Abschluss eines Studiums durch eine Diplomprüfung, eine Masterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung mit gleichem Hauptfach
- erfolgreiche zweistufige Zulassungsprüfung in Form einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung; zur Hauptprüfung wird zugelassen, wer die Vorprüfung besteht
- Die Vorprüfung entfällt, wenn eine Prüfungskommission der HfMDK im Rahmen einer Diplomprüfung oder Masterprüfung auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers die Zulassung zur Hauptprüfung ausgesprochen hat.
Studiengangsleitung / Fachliche Beratung
Prof. Oliver Kern
Prof. Fabian Menzel