Der kirchenmusikalische Masterstudiengang stellt einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss dar entsprechend den kirchlichen Anstellungsvoraussetzungen für den Kantor*innen- und Organist*innendienst auf sogenannten A-Stellen oder vergleichbaren Stellen. Der Erwerb des Master-Grades befähigt Kirchenmusiker*innen in besonderer Weise zu herausragenden künstlerischen, ggf. auch theoretisch-wissenschaftlichen Leistungen in den kirchenmusikalischen Arbeitsfeldern, zur Fachaufsicht und ggf. auch Dienstaufsicht für die Kirchenmusik in einer Kirchenregion mit Angeboten zur Aus- und Weiterbildung haupt- und nebenberuflicher Kirchenmusiker*innen, zur Beratung kirchlicher Gremien in Fachfragen sowie zur Repräsentation von Kirchenmusik in der Öffentlichkeit.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Facebook-Seite HfMDK Frankfurt am Main - Kirchenmusik.
Studienverlaufsplan
Studien- und Prüfungsordnung
Modulbeschreibungen Kirchenmusik
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt einen Bachelorabschluss Kirchenmusik (evangelisch/katholisch) oder einen Diplomabschluss Kirchenmusik B (evangelisch/katholisch) und eine bestandene Eignungsprüfung voraus.
Prof. Stefan Viegelahn
Prof. Winfried Toll (Stellvertretung)
Manfred Gerhardt
Abteilungsleitung Studium und Lehre
Allgemeine Studienberatung und Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
manfred.gerhardt(at)hfmdk-frankfurt.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Jessica Lepschy
Zimmer C 103
T. +49.69.154.007-302
F. +49.69.154.007-125
jessica.lepschy(at)hfmdk-frankfurt.de