Die aktuellen Regelungen
Diese Regelungen gelten bis zum 31.3.2021, sofern sich kein weiterer Änderungsbedarf ergibt.
Grundprinzipien :
Kontakte vermeiden bzw. reduzieren! Das bedeutet:
- Wegeführung einhalten!
- Auch im Foyer und Innenhof auf Einhaltung der Abstände und Maskenpflicht achten!
- Aufenthalt NUR in gekennzeichneten Bereichen!
- Maske tragen; wenn, dann ausschließlich zum Essen und nur für sehr kurze Zeit abnehmen – vorausgesetzt ausreichend Abstand wird gewahrt!
- Es bleibt dabei, dass alle diskursiven Unterrichte in allen Fachbereichen konsequent nur online stattfinden!
- Es bleibt dabei, dass bereits bestehende Hybrid-Veranstaltungen fortgeführt werden können, jedoch dürfen keine zusätzlichen Hybrid-Veranstaltungen stattfinden.
- Es bleibt dabei, dass Einzelunterrichte in Präsenz möglich sind. Lehrende und Studierende werden gebeten, sich zur konkreten Umsetzung eng abzustimmen und einvernehmliche Lösungen zu finden.
- Unterrichte, die nur in Präsenz sinnvoll möglich sind: Reduktion der Teilnehmerzahlen, konsequente Kontaktdokumentation, ggf. kürzere oder geteilte Unterrichtseinheiten mit festgelegten Lüftungspausen, möglichst keine Blockunterrichte/Workshops. Die Detailregelungen zu den Gruppengrößen in den Präsenzunterrichten finden Sie weiter unten!
- Es bleibt dabei, dass die Hochschule wieder ohne Anmeldung betreten werden darf. Wir bitten, den Aufenthalt auf dem Hochschulgelände auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren.
Üben
Regelungen wie im Corona-Update vom 06.01.2021:
- In den Übezellen nach Anmeldung in der Online-Raumliste (wie vor dem 16.12.2020).
- Fachspezifische Räume mit Übegenehmigung wie bisher.
- Für Online-Unterrichte sind zusätzlich Räume über die Raumplanung bis zum Vortag 12 Uhr reservierbar, für max. 2 Stunden/Tag.
- Ensembleproben: max. 5 Mitwirkende (Ausnahmen bei Prüfungsrelevanz mit schriftlicher Begründung Hauptfach-Lehrer an Corona-Team)
Unterrichte
- Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung der Entscheidungsprozesse zu Studien-/ Prüfungsersatzleistungen sowie alternativen Prüfungsformen, die der Senat und die drei Fachbereichsräte im Juli 2020 beschlossen hat. Studierende und Lehrende erhalten Informationen bei den Ausbildungsdirektionen oder in den Dekanaten, diese sind auch erste Ansprechpartner in Konfliktfällen.
- Einzelunterrichte finden statt, soweit nicht online möglich. Lehrende und Studierende werden gebeten, sich zur konkreten Umsetzung eng abzustimmen und einvernehmliche Lösungen zu finden, die eine adäquate Unterrichtsqualität sicherstellen.
- Maskenpflicht (medizinische Masken, s.o.) in allen Unterrichten für Lehrende und Studierende. Das ist eine rechtsverbindliche Regelung der HfMDK, die grundsätzlich für alle Personen gilt, die sich auf dem Hochschulgelände aufhalten. Ausnahmen: Bläser, einzelne Sänger, einzelne Schauspieler im Moment des Spielens/Singens/Sprechens – für Besprechungen, Auswertungen wird die Maske getragen! FFP2-Masken werden gestellt für Risikogruppen und für Lehrende in den Bereichen Bläser, Gesang, Schauspiel. Auch Studierende, die einer Risikogruppe angehören, können nach Vorlage eines ärztlichen Attests FFP2-Masken erhalten (Antrag bitte an das Corona-Krisenteam, Frau Hort-Schelm, Frau Kabs, Herr Gremmelspacher)
- Alle diskursiven Unterrichte in allen Fachbereichen nur online! Die diskursiven Unterrichte finden deshalb online statt, damit Präsenzunterrichte in der Hochschule ermöglicht werden können. Wir danken allen Theorielehrenden und den Studierenden sehr herzlich, dass sie dies aus Solidarität bereits seit vielen Wochen mittragen und leben und so mithelfen, die Personenzahl innerhalb der HfMDK auf möglichst niedrigem Stand zu halten.
- Unterrichte finden an allen Tagen, Montag bis einschließlich Samstag, statt, um Kapazitäten der größeren Räume optimal auszunutzen. Bitte planen und verschieben Sie Unterrichte entsprechend.
Wir bitten alle Lehrenden, zur Entlastung der prekären Raumsituation (Wasserschaden im 4. OG.) nicht benötigte Raumbuchungen so früh wie möglich an die Raumplanung mitzuteilen. - In Gruppenunterrichten, die in Präsenz stattfinden, werden die Gruppen verkleinert bzw. halbiert. Zielzahlen inkl. Lehrende sind:
_Musik, Gesang: 5 (Ausnahmen nur bei Prüfungsrelevanz)
_Gesang mit Szene: 7 (Ausnahme Szeneprojekt: plus 1 weitere/r Lehrende/r = 8)
_Tanz, MACoDE: 7 (Ausnahme 3. Jg. = 8)
_Schauspiel, Regie: 5 (Ausnahme 1. Jg. = 6) - Chor-Unterricht: Gemäß den aktuellen Planungen finden bis Semesterende keine Chorproben/ Chorpraktika statt; Chorleitungsunterrichte werden in Klein- und Kleinstgruppen abgehalten, Prüfungen in dem Bereich werden größtenteils auf das Sommersemester 2021 verschoben.
- Orchester-Unterricht/ Orchester-Projekte: Über die Regelungen für den Orchesterunterricht werden diejenigen, die es betrifft, gesondert durch den Fachbereich 1 und den Fachbereich 2 informiert werden. Das größere Orchesterprojekt (CD-Produktion) ist auf das Sommersemester 2021 verschoben worden; die Regelungen zum Collegium Musicum folgen noch.
- Regelungen zur Arbeit im Studiengang IEMA werden den Betroffenen gesondert mitgeteilt.
Veranstaltungen
- bis Semesterende keine Veranstaltungen mit externen Gästen möglich
- bis Semesterende nur hochschulinterne Veranstaltungen möglich
- Erlaubte Anzahl der hochschulinternen Gäste:
_Im Großen und Kleinen Saal: 8 (unabhängig von Personenzahl auf der Bühne)
_In anderen Räumen (z.B. B 203): Gesamtpersonenzahl wie für die Gruppenunterrichte (s.o.) - Es bleibt dabei, dass über die bereits geplanten Livestreams hinausgehend, derzeit leider keine weiteren angeboten werden können.
- Es bleibt dabei, dass auch während Livestreams die Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten und die Maskenpflicht beachtet werden müssen.
Bibliothek
Wie bereits seit dem 11. Januar.: Einlass zur Ausleihe/Rückgabe nur einzeln, Benutzung der Arbeitsplätze, des Kopiergeräts, des Scanners und der Festnetz-Computer nur nach vorheriger Anmeldung, bitte über ausleihe.bibliothek@hfmdk-frankfurt.de
AV-Studio
Aufnahmen in kleiner Besetzung mit max. 5 Personen im Raum können stattfinden. Die Hygieneschutzmaßnahmen sind einzuhalten.
Prüfungen
- Eignungsprüfungen und Prüfungen finden bis auf weiteres wie geplant statt. Details werden mit den Fachbereichen und Verwaltungsabteilungen besprochen.
- Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung der Entscheidungsprozesse zu Studien-/ Prüfungsersatzleistungen und alternativen Prüfungsformen, die der Senat sowie die drei Fachbereichsräte im Juli 2020 beschlossen haben. Studierende und Lehrende erhalten Informationen bei den Ausbildungsdirektionen oder in den Dekanaten, diese sind auch erste Ansprechpartner in Konfliktfällen.
- Sonstige Prüfungen: Es gelten die o.g. Maximalzahlen, Ausnahmen müssen begründet und beim Corona-Krisenteam beantragt werden.
Kontakterfassung
Die Lehrenden sind verpflichtet und tragen die Verantwortung, die Regelungen in ihren Unterrichten konsequent umzusetzen. Zudem sind alle Lehrenden verpflichtet, sämtliche Kontakte in den Unterrichten zu dokumentieren und ggf. zur Kontaktnachverfolgung dem Corona-Krisenteam zeitnah zu Verfügung zu stellen.
Zur leichteren Kontaktverfolgung können Studierende und Lehrende nun eine App nutzen, mit der über das Smartphone QR-Codes gescannt werden, die an den Türen der genutzten Räume angebracht werden. Damit ist eine automatisierte Kontaktnachverfolgung möglich. Alle Bestimmungen des Datenschutzes sind gewahrt, die Daten werden verschlüsselt gespeichert. Lehrende sind weiterhin verpflichtet, eine eigene Dokumentation zu führen.
Wir bitten die Dekanate und vor allem die Ausbildungsdirektionen, dafür Sorge zu tragen, dass alle Lehrenden jeweils über die aktuellen Regelungen informiert sind. Wir bitten alle Hochschulangehörigen, sich selbständig regelmäßig auf unserer Homepage über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Einreise und Quarantäne
Die Quarantäneregeln nach Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland ändern sich laufend. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-und-coronatests-fuer-einreisende
Das Land Hessen geht davon aus, dass seine Angestellten und Beamten derzeit keine Reisen in Risikogebiete unternehmen. Studierende werden gebeten, sich vor Reiseantritt über die Rückreisebestimmungen zu informieren.
Verwaltung
Die Verwaltung arbeitet weiterhin überwiegend im Home Office. Aufgrund der begrenzten Kapazität unserer Telefonanlage kann die telefonische Erreichbarkeit einzelner Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter in der aktuellen Situation nicht grundsätzlich gewährleistet werden. Bitte weichen Sie in diesem Fall auf die Kommunikation per E-Mail aus. Die Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Abteilungen stellen, die Erreichbarkeit sicher. Aufgrund der aktuellen Situation ist in Einzelbereichen mit etwas längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Umgang mit Infektionsfällen
Sollten Sie positiv auf Covid-19 getestet werden oder Kontakt mit einer infizierten Person gehabt haben, kontaktieren Sie bitte umgehend das Corona-Krisenteam unter der Telefonnummer 0170 688 51 29.
Geltungsbereich der Maßnahmen
Der Präsident weist vorsorglich darauf hin, dass die Maßnahmen für alle Hochschulangehörigen und Gäste gelten und zwar auf dem gesamten Hochschulgelände, auch in den Liegenschaften Gervinus-. Sophien-, Schmidt- und Schwedlerstraße sowie Eschersheimer Landstraße und im Innenhof.
Zuwiderhandlungen gelten für Studierende als grobe Störung des Studienbetriebs. Bei Beschäftigten können Verstöße arbeits- bzw. disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.