Das Abstands- und Hygienekonzept der HfMDK zum Schutz vor Infektionen durch SARS-CoV-2 wird fortlaufend an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gesetzliche Vorgaben angepasst und gilt bis zum Ende des Pandemiefalls.
Die nachfolgenden Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, die Gesundheit von Mitgliedern, Angehörigen und Gästen der Hochschule zu sichern, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.
Aktueller Stand: 6. Januar 2021
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Das Abstands- und Hygienekonzept der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) basiert insbesondere auf
In allen Standorten und Räumlichkeiten der HfMDK ist, soweit möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. In Situationen oder bei Tätigkeiten, bei denen dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, sind Masken, also Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) zu tragen. Weitergehende Abstandsregelungen in Übe- und Unterrichtsräumen sind zu beachten.
Sollten Sie mit Covid-19 infiziert sein oder als Kontakt 1 eingestuft sein, melden Sie sich bitte umgehend beim Corona-Team per Mail oder unter der Telefonnummer 0170 6885129.
Die Maskenpflicht gilt
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind:
Grundsätzlich sollen Studierende, Lehrende und Mitarbeiter ihre eigenen, möglichst wiederverwendbaren MNB tragen. Ersatz-MNB sind jedoch an der Pforte unentgeltlich erhältlich.
Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Hygiene sind zu beachten. Hierzu zählt insbesondere: Regelmäßiges Händewaschen, Einhaltung von Husten- und Niesetikette, Desinfektion der Hände mit bereitgestellten Spendern.
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Alle Büros, Besprechungs- und Unterrichtsräume sollen daher regelmäßig gelüftet werden. Empfohlen wird Stoßlüften alle 20 Minuten für die Dauer von mindestens 3 bis 5 Minuten, sowie mindestens 10 Minuten Lüften nach jeder Besprechung, Übe- oder Unterrichtseinheit.
Tischventilatoren dürfen nur im Einzelzimmer verwendet werden und sind auszuschalten, wenn jemand das Zimmer betritt. In den Unterrichtsräumen werden nach Verfügbarkeit Ventilatoren zur Unterstützung der Lüftung in den Lüftungspausen eingesetzt.
Personen mit Covid-19 Symptomen (insbesondere Fieber, trockenem Husten oder Störung des Geschmacks- und Geruchssinnes) dürfen die Gebäude der HfMDK nicht betreten bzw. müssen diese umgehend verlassen. Betroffene Studie-rende, Lehrende und Mitarbeiter sollen sich zunächst telefonisch an einen behandelnden Arzt oder an das Gesundheitsamt wenden. Ein leichter Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen, begründet kein Betretungsverbot. Es wird auf die Handlungsorientierung des HKM verwiesen.
Bei einem Beratungsbedarf aufgrund psychischer Belastungen können verschiedene Beratungsstellen kontaktiert werden. In den FAQs sind diese aufgelistet. Beschäftigte können sich zudem an den Personalrat (soweit zuständig) und die Personalabteilung wenden.
Der Zutritt von hochschulexternen Personen ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Sie sind über die Regelungen dieses Konzepts zu informieren. Kontaktdaten externer Personen sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der HfMDK sind zu dokumentieren. Hierfür verantwortlich sind die Hochschulangehörigen, die die Termine mit den externen Personen vereinbaren.
Alle Beschäftigten, Lehrende und Studierende sind bei Einreise aus dem Ausland verpflichtet, sich über die jeweils geltenden Quarantäneregeln zu informieren (z.B. auf der Homepage des hessischen Sozialministeriums) und diese Vorschriften einzuhalten.
Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Andernfalls sind für Büroarbeitsplätze die freien Raumkapazitäten so zu nutzen und die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen von Räumen möglichst vermieden werden können. In mehrfach belegten Büroräumen müssen ausreichende Schutzabstände (1,5 m) und bei deren Unterschreitung eine Abtrennung durch Plexiglastrennwände gegeben sein.
Besprechungen und Sitzungen der Gremien und Arbeitsgruppen sind möglichst als Telefon- oder Videokonferenz durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, ist bei dem Präsenztreffen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren, zudem ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
Offene Sprechstunden in der Verwaltung und in den Fachbereichen für Studierende und Lehrende finden bis auf weiteres nicht statt. Anfragen werden per Mail und Telefon bearbeitet. Sind persönliche Gespräche erforderlich, ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Im Gespräch sind MNB zu tragen.
Für Lehrende und Studierende mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 (Bestimmung richtet sich nach den Maßgaben des Robert-Koch-Instituts), die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, sollen individuelle Lösungen gefunden werden. Gleiches gilt für Verwaltungsmitarbeiter, deren Arbeit nicht im Home Office erledigt werden kann.
Damit Kontaktpersonen von infizierten Personen informiert werden können, sind bei Zusammentreffen von mehreren Personen die für die Nachverfolgung erforderlichen Daten (Name, Telefonnummer, Ort und Zeit des Meetings/ Sitzung) zu notieren.
Verantwortlich für die Dokumentation ist die Person, die den Raum für das Meeting/die Probe organisiert. Diese Regelung gilt somit auch für sämtliche Meetings und Sitzungen im Verwaltungsbereich und in den Fachbereichen.
Die Lehrenden sind dazu verpflichtet, zu dokumentieren, welchen Studierenden sie wann und wo Unterricht erteilt haben.
Zur leichteren Kontaktverfolgung können Studierende und Lehrende ab dem 15. Januar 2021 eine App nutzen, mit der über das Smartphone QR-Codes gescannt werden, die an den Türen der genutzten Räume angebracht werden.
Die Formulare zur Kontaktnachverfolgung stehen weiterhin an der Pforte zur Verfügung.Das KBB ist für die Aufbewahrung und Vernichtung dieser Formulare verantwortlich.
Die Unterlagen müssen 4 Wochen aufbewahrt und dann vernichtet werden.
Dienstwagen sind maximal von zwei Personen zu benutzen. Bei der Benutzung zu zweit sind MNB zu tragen. Die Fahrzeuge sind mit Utensilien für die Handhygiene (Desinfektionsmittel, Papiertücher, Müllbeutel) auszustatten.
Vor Dienstreisen ist die Zustimmung des Präsidenten bzw. der Kanzlerin vom Dienstreisenden einzuholen. Bei Erteilung der Zustimmung werden die jeweils gültigen Vorgaben des Landes Hessen zu Dienstreisen berücksichtigt.
Arbeitsmittel und Werkzeuge sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.
Beschäftigte können sich individuell vom Betriebsarzt beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Ulrich, Leiterin Personalabteilung (stefanie.ulrich@hfmdk-frankfurt.de).
Schwangere und stillende Beschäftigte sollen sich zur Abklärung ihrer Gefährdung an die Personalabteilung (stefanie.ulrich@hfmdk-frankfurt.de) wenden. Ggf. wird im Rahmen der Beratung der Betriebsarzt hinzugezogen.
Schwangere und stillende Studierende werden gebeten, sich zunächst von ihren Ärztinnen und Ärzten beraten zu lassen und sich ggf. an ihre Lehrenden und/ oder die Abteilung Studienservice zu wenden.
Zur Vermeidung von großen Ansammlungen von Personen sollen Studierende sich außerhalb des Unterrichts bzw. des Übens nur in der Hochschule aufhalten, wenn dies zwingend erforderlich ist. Dies ist nur in den gekennzeichneten Wartebereichen möglich, soweit hier Platz frei ist. Dementsprechend ist der Aufenthalt in allen anderen Bereichen nicht zulässig. Nur vor den einzelnen Unterrichtsräumen kann eine geringe Zeit gewartet werden, sofern der Abstand eingehalten wird.
Generell gilt, dass man nur kurz vor dem Üben oder dem Unterricht die Hochschule betreten darf.
Auf den gekennzeichneten Warteplätzen im Foyer und im Bereich des Rondells (Ebene 2 im A-Gebäude) darf zur Einnahme mitgebrachter Speisen oder Getränke kurzzeitig die Maske abgenommen werden. Hierbei ist unbedingt der Mindestabstand von 1,5 zu anderen Personen einzuhalten.
Online-Unterricht hat weiterhin Vorrang vor Präsenzunterricht. Entscheidungskriterium, ob online oder Präsenz, ist die Frage, ob für die Vermittlung von Lehrinhalten tatsächlich eine physische Präsenz von Studierenden und Lehrenden im gleichen Raum erforderlich ist, d.h. dass alle diskursiven Unterrichte online stattfinden müssen. Generell gilt, dass möglichst keine Blockunterrichte oder Workshops bis Ende Januar 2021 durchgeführt werden.
Bei allen Unterrichten gilt auch der Mindestabstand von 1,5 m bzw. instrumentenspezifisch ggf. auch mehr. Ein Arbeiten sollte immer nebeneinander und nicht gegenüber stattfinden.
Empfohlen wird Stoßlüften alle 20 Minuten für die Dauer von 3-5 Minuten. Nach jedem Unterricht/Probe ist mindestens 10 Minuten zu lüften außer in den Räumen mit Belüftungsanlage.
Jeder Raum hat eine Maximalbelegung, die in jedem Raum ausgehängt ist. Hiervon darf nicht abgewichen werden. Die Lehrenden sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelung sicherzustellen. Bis zunächst 31. Januar 2021 ist die maximale Belegung pro Unterrichtsfach gesondert geregelt (siehe unten).
Lehrveranstaltungen in externen Räumlichkeiten, die nicht zur HfMDK gehören, sind mit dem Corona-Team der HfMDK vor Buchung abzusprechen, damit die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen geprüft werden kann.
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Es besteht eine Maskenpflicht während des gesamten Unterrichtes auch wenn die Abstände eingehalten werden. Desinfektionsmittel für die Tasteninstrumente sind an der Pforte erhältlich.
Bei Blasinstrumenten und Gesang ist mit Schutzwänden oder Faceshields zu arbeiten (für Lehrende und Korrepetitoren) Ein ausreichender Mindestabstand von mindestens 2 Metern ist unbedingt einzuhalten. Es besteht eine Maskenpflicht während des gesamten Unterrichtes auch wenn die Abstände eingehalten werden.
Ausnahmen:
Die Unterrichtsräume müssen für diese Unterrichte ggf. größer gewählt werden. Wichtig ist, dass die Lehrenden nie vor den Studierenden, sondern neben ihnen stehen.
Bei den Blechbläsern werden zusätzlich ein Eimer mit Mülltüte, Zeitungspapier o.ä. sowie Handschuhe für die Flüssigkeitsentsorgung zur Verfügung gestellt.
Der Boden von Sänger- und Bläserräumen ist einmal täglich zu reinigen.
In Gruppenunterrichten, die in Präsenz stattfinden, werden die Gruppen verkleinert bzw. halbiert. Zielzahlen inkl. Lehrende sind:
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 1,5 m bei Streichern Klavier, Harfe, Schlagzeug, Klavier, 2 m bei Bläsern (zu Chor s.u.). Zwischen den Bläsern und den Streichern sind Schutzwände aufzustellen oder alternativ ein Abstand von 3 m in Blasrichtung einzuhalten.
In szenischen Unterrichten muss jeder Studierende eine Fläche von 20 qm im Raum zur Verfügung haben.
Es besteht eine Maskenpflicht, Ausnahmen sind nur bei Blasinstrumenten und Solisten gestattet während der direkten Ausübung. Ansonsten müssen auch hier die Masken getragen werden (auch in längeren Spielpausen). Die Anzahl wird auf 30 Personen inkl. Dirigent begrenzt.
Orchesteraufstellung und Instrumentenempfehlungen gemäß Stellungnahme Charité:
Grundsätzlich kann im Zeitraum bis 31.01. kein Chorgesang stattfinden. Sollten aufgrund von Prüfungsrelevanz Lehrveranstaltungen in diesem Zeitraum unbedingt erforderlich sein, ist ein begründeter Antrag an das Corona-Team zu senden.
Für szenische Gruppenunterrichte müssen derzeit 20 qm Fläche im Raum pro Person zur Verfügung stehen. Insgesamt dürfen sich unabhängig von der Größe des Raumes nur folgende Ensemblegrößen zusammenfinden:
Der Mindestabstand von 1,5 m sowie der für den Gesang geltenden Abstand von 2 m sind einzuhalten. Nach vorne beträgt der Mindestabstand 6 Meter. Es besteht Maskenpflicht.
Der Boden ist nach jedem Unterricht feucht zu wischen.
Die Teilnehmer müssen nach jeder Unterrichtseinheit die Strümpfe wechseln. Arbeitsmittel sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren. Die Benutzung der Duschen ist nicht gestattet.
Lehrenden stehen Faceshields und FFP-2 Masken zur Verfügung.
Eingangsbereiche in jedem Stockwerk: Hinweise auf Abstands- und Maskenpflicht werden angebracht. In jeden Raum wird ein Schild mit den wichtigsten Hygieneregeln (Händewaschen, Niesetikette, Lüften, Abstand, Wegeführung, Maskenpflicht) ausgehängt.
Zur Reinigung der Hände sind Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung zu stellen. Eine Anleitung zum richtigen Händewaschen wird ausgehängt.
An allen neuralgischen Punkten werden Desinfektionsmittelspender angebracht: auf allen Stockwerken von Haus A, am Eingang Haus A, in der Tanzabteilung, vor dem Kleinen Saal, vor dem großen Saal/ Eingang Haus B, Eingang Haus C, Sophienstraße (in den Räumen), Schmidtstraße (in allen Studios), Schwedlerstraße, MaCoDE, Bibliothek, Foyer Gervinusstraße
Zusätzlich können sich Beschäftigte, Lehrende und Studierende gegen Pfand eine kleine Sprühflasche für die Oberflächendesinfektion sowie Papierhandtücher an der Pforte abholen. Ein Video, wie man dieses anwendet, wird an alle Studierenden verschickt und ist über die sozialen Medien abrufbar.
Anleitungen zum richtigen Desinfizieren der Hände hängen bei den Desinfektionsspendern aus.
Die Wegeführung in der Eschersheimer Landstraße erfolgt über ein Einbahnstraßensystem. Dabei werden die fünf Treppenhäuser in Haus A und C weitestgehend für nur eine Richtung genutzt.
Die Treppenhäuser sind:
0 = Haus C
1 = linkes Treppenhaus (Haus A)
2 = mittleres Treppenhaus
3 = rechtes Treppenhaus (Parkplatz)
4 = Treppe bei Raum A 202
Um in die jeweiligen Stockwerke, Gebäude zu kommen, werden aufwärts immer die Treppenhäuser 1 und 2 genutzt, hinunter immer 3 und 4 und 0. Anhand er einzelnen Etagenpläne, die in jedem Stockwerk hängen, sind die Wege zu erkennen. Auf den Boden werden Pfeile für die Laufrichtung und auf die entsprechenden Türen rote Durchgang-Verboten-Schilder geklebt.
In Haus B wird größtenteils ebenfalls ein Einbahnstraßensystem eingeführt, bei besonders breiten Treppen sind beide Richtungen möglich. Der Ausgang erfolgt über den Hof.
In Haus C können sich die Verwaltungsmitarbeiter auf den Stockwerken EG, 1. OG und 2. OG ohne Einbahnstraßensystem bewegen, da Maskenpflicht besteht.
Die Regelungen zur Wegeführung gelten nicht für den Hausdienst und die Reinigungskräfte in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr.
Im Foyer werden 20 Warteplätze für die Studierenden ausgewiesen (für die Zeit vor/ zwischen den Unterrichten). Beim Rondell im 2. Stock werden 4 Warteplätze ausgewiesen.
Der Aufzug darf nur von max. zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Auf dem Boden wird eine Warteschlange markiert.
Es werden Abstandsmarkierungen auf dem Boden angebracht.
Es wird maximal eine Person je angefangener Fläche von 10 qm eingelassen (maximal 24).
Es besteht eine Maskenpflicht. In der Bibliothek sind von Besuchern die bereitliegenden Formulare zur Kontaktnachverfolgung auszufüllen.
Auf die Hygienemaßnahmen wird durch gut sichtbare Aushänge hingewiesen.
Für den Mensabetrieb ist das Studentenwerk zuständig.
Da in der Gervinusstraße nur sehr wenige Personen in den Seminarräumen gleichzeitig sein können, gibt es keine gesonderte Wegeführung.
Auch hier gilt, dass Termine bei der Verwaltung nur durch vorherige Anmeldung möglich sind.
Der Aufzug in der Gervinusstraße darf nur von einer Person benutzt werden.
In der Schwedlerstraße gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Man darf den Raum nur nach vorheriger Anmeldung betreten. Der Mitarbeiter des Elektronischen Studios koordiniert die Anmeldungen und dokumentiert bei Personengruppen die Kontakte für die Nachverfolgung.
In der Sophienstraße gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Man darf den Raum nur nach vorheriger Anmeldung betreten. Die Anmeldung und die Dokumentation der Kontakte für die Nachverfolgung erfolgt über die Person, die den Raum bucht.
Alle Studierenden und Lehrenden bekommen eine Unterweisung, die sie schriftlich bestätigen müssen, mit den Hygieneregeln und Maßnahmen, die zu beachten sind. Jeder Raum hat sein eigenes Treppenhaus, die dementsprechend separat zu benutzen sind. Ein Durchqueren anderer Räume ist zu unterlassen.
In den Räumen Eschersheimer MACoDE gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Man darf den Raum nur nach vorheriger Anmeldung betreten. Die Assistentin des Studiengangs koordiniert die Anmeldung und dokumentiert bei Personengruppen die Kontakte für die Nachverfolgung.
Großer Saal
30 Haushaltsplätze Parkett
10 Haushaltsplätze Empore
Kleiner Saal
23 Haushaltsplätze
Der Einlass ins Gebäude geht über den Haupteingang. Bei Veranstaltungen, die voraussichtlich stark besucht werden, kann zusätzlich der Weg über den Parkplatz genutzt werden. Auslass ist über den Parkplatz und über den Innenhof über die Glastüren im Foyer.
Die Künstler kommen von der Rückseite des Großen Saals und kreuzen damit nicht den Publikumsverkehr. Nach dem Konzert müssen auch sie wieder zur Rückseite und können über den Hof bzw. wenn das Publikum das Haus verlassen hat, aus der Hochschule raus.
Kleiner Saal: Einlass über die zwei Türen vor dem Kleinen Saal. Dabei können beide Treppen benutzt werden. Der Einlass ist über den Haupteingang. Auslass ebenfalls über diese beiden Türen. Die Künstler gehen von der Hinterbühne auf die Bühne und diesen Weg auch wieder zurück.
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln der Hochschule. Eine ausreichende Beschilderung wird speziell für die Gäste gehängt.
Des Weiteren muss jeder Besucher beim Betreten der Hochschule oder des Saals seine Hände desinfizieren. Hierfür werden neben dem Spender am Haupteingang auch gesonderte Spender an den Eingängen der Säle sein.
Vor jeder Veranstaltung werden die Türklinken und alle Stuhllehnen, sowie die zu verwendeten Notenpulte und die Tastaturen der Tasteninstrumente desinfiziert.
Finden Veranstaltungen in beiden Sälen parallel statt, ist darauf zu achten, dass die Anfangs- und Endzeiten gestaffelt sind. Hierfür ist es unabdingbar, dass genaue Zeiten für die Konzertlänge vorliegen und diese auch eingehalten werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Veranstaltungen maximal 90 Minuten dauern und keine Pausen gemacht werden.
Um größere Warteschlangen zu vermeiden, wird die Dauer des Einlasses auf 30 Minuten verlängert.
Während der Zeit in der Hochschule besteht durchgängig, also auch während der Veranstaltung, eine Maskenpflicht für die Gäste. Die Mitarbeiter des KBBs tragen durchgängig eine Maske (ggf. Faceshields). Die Maskenpflicht gilt für die Künstler ebenfalls, Ausnahme sind Solisten, Bläser und Solosänger und Soloschauspieler.
Bei Bedarf stellt die Hochschule Masken zur Verfügung.
Die Bühnenumbauten werden von maximal zwei Personen durchgeführt. Bei kleineren Umbauten sollten es die Künstler eigenverantwortlich tun.
KBB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, dem Abenddienst und den Technikern werden FFP2 Masken zur Verfügung gestellt Die Funkgeräte werden vor und nach jeder Benutzung desinfiziert, ebenso die Klicker für die Publikumszählung.