Lehramt Musik für Grundschulen (L1)

Vorschaubild des Videos
Vorschaubild des Videos
Abspielen Button

Studium & Berufsfeld

Studium & Berufsfeld

Das Studium verbindet erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studienanteile. Die Studierenden erwerben dabei eine kreative Kompetenz im Umgang mit den vielfältigen Erscheinungsformen der Musik, gewinnen authentische Musiziererfahrungen und entwickeln individuelle Wahrnehmungs- und Realisierungsformen. Das didaktische Prinzip des offenen, handlungsorientierten und ästhetischen Lernens soll zum Fachunterricht und zum Unterricht in fächerübergreifenden Lernsituationen befähigen.

Vorschaubild des Videos
Vorschaubild des Videos
Abspielen Button

Fachdidaktik in der Grundschule

Das Lehramtsstudium stellt die erste Phase der Lehrerbildung dar. Die Studierenden werden mit für Unterricht und Erziehung wichtigen theoretischen Grundlagen und Forschungsergebnissen bekannt gemacht und befähigt, wissenschaftliche Untersuchungs- und didaktische Vermittlungsverfahren sachgerecht und praxisorientiert anzuwenden. Sie sollen im Studium wissenschaftliche und fachpraktische Grundlagen zum musikpädagogisch begründeten Handeln in Unterricht und Erziehung erwerben und zur Organisation eines eigenständigen lebenslangen Lernens motiviert und befähigt werden.

Vorschaubild des Videos
Vorschaubild des Videos
Abspielen Button

Im Rahmen des Studiums sind folgende Erstfächer wählbar:

  • Gesang
  • Gitarre
  • Klavier
  • Akkordeon
7 Semester (einschließlich Prüfungssemester Staatsexamen)
Regelstudienzeit
zum Winter- und Sommersemester
Studienbeginn
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen (L1)
Abschluss

Termine & Fristen

Termine & Fristen

Termine & Fristen

15.01.202401.04.2024

Lehramt: Bewerbungsfrist zum WS 2024/25

15.01.202401.04.2024
03.06.202408.06.2024

Eignungsprüfungen zum Wintersemester 2024/25*

03.06.202408.06.2024
subject to change

*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.

WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

Eine Grundschulklasse im Musikunterricht
(Foto: Rebecca Hahn)

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt. Der Prüfungsteil „Künstlerischer Vortrag“ kann im Gesang oder auf einem frei wählbaren Instrument abgelegt werden.

Bewerbung

Bewerbung

Online-Bewerbung

Was brauche ich für die Bewerbung?

Nachweis von Sprachkenntnissen

Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung für Musik als KURZFACH besteht aus zwei Prüfungsteilen (Erläuterungen siehe unten)

  1. Künstlerischer Vortrag (5-10 Minuten)
  2. Gespräch mit der Prüfungskommission (ca. 5 Minuten)

In jedem Prüfungsteil müssen mindestens 13 von 25 Punkten erzielt werden. Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet.

1. Künstlerischer Vortrag

Für den künstlerischen Vortrag kann das Instrument frei gewählt werden. Auch Gesang ist möglich.  Der Schwierigkeitsgrad der Stücke soll dem individuellen Ausbildungsstand entsprechen. Maßstäbe für die Bewertung sind die Fähigkeit zu angemessener musikalischer Gestaltung und die Stabilität des Vortrags. Erfolgt der Künstlerische Vortrag im Fach Gesang, wird auch die Ausbildungsfähigkeit der Stimme und die Fähigkeit zu vokaler Gestaltung geprüft.

Auf Wunsch kann eine Klavierbegleitung von der Hochschule gestellt werden. Bei Gesang ist es möglich, sich selbst zu begleiten.

2. Gespräch mit der Prüfungskommission

Im Gesprächmit der Prüfungskommission sollen und können die bisherigen musikalischen Erfahrungen der Bewerber*innen sowie die Beweggründe für das Studium des Fachs Musik thematisiert werden.

Die Eignungsprüfung für Musik als LANGFACH besteht aus sechs Prüfungsteilen (Erläuterungen siehe unten)

  1. Harmonieinstrument (ca. 10 Minuten)
  2. Gesang (ca. 5 Minuten)
  3. Ein weiterer instrumentaler oder vokaler Vortrag (ca. 10 Minuten)
  4. Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
  5. Hörfähigkeit (schriftlich: ca. 45 Minuten, mündlich: ca. 10 Minuten)
  6. Musiktheorie (schriftlich: ca. 60 Minuten)

Ein kurzes Gespräch der Kommission mit der Bewerberin oder dem Bewerber rundet die Prüfung ab. 

Die Reihenfolge der Prüfungsteile kann variieren.

In jedem Prüfungsteil müssen mindestens 13 von 25 Punkten erzielt werden. Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet. 

1. Harmonieinstrument

Mögliche Harmonieinstrumente sind Klavier, Gitarre und Akkordeon. Die Prüfung umfasst:

  • den Vortrag eines leichten Stückes
  • das Spiel elementarer Begleitformeln
  • einfaches Liedbegleitspiel zum eigenen Gesang
  • Vomblattspiel eines einfachen Stücks oder einer Melodie

Der „Vortrag eines leichten Stückes“ im Prüfungsteil „Harmonieinstrument“ entfällt, wenn der umfangreiche „weitere instrumentale oder vokale Vortrag“ (s.u.) auf demselben Instrument absolviert wird (Klavier, Gitarre oder Akkordeon). 

Studiengang L1: Anforderungen für die Eignungsprüfung im Harmonieinstrument

Mögliche Harmonieinstrumente sind Klavier, Gitarre und Akkordeon.

Hörbeispiele

Spiel elementarer Begleitformeln (metrisierte Kadenzen)

0min 00sec
0min 00sec

Hören Sie sich hier Beispiele zu den Anforderungen im Spiel elementarer Begleitformeln (metrisierte Kadenzen) an.

2. Gesang

Die Prüfung umfasst:

  • den Vortrag eines Liedes mit Begleitung
    Der Vortrag muss instrumental live begleitet werden. Auf Wunsch kann eine Klavierbegleitung von der Hochschule gestellt werden. Sich selbst zu begleiten, ist ebenfalls möglich. Playbacks sind nicht zugelassen.
  • den Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung.

Beim Vortrag der Lieder soll eine gesunde Stimme, deren Ausbildungsfähigkeit und die elementare Fähigkeit zu vokaler Gestaltung erkennbar sein. 

Der Prüfungsteil „Vortrag eines Liedes mit Begleitung“ entfällt, wenn Gesang als Fach des umfangreicheren „weiteren instrumentalen oder vokalen Vortrags“ (s.u.) gewählt wird.

3. Weiterer instrumentaler oder vokaler Vortrag

Für den weiteren instrumentalen oder vokalen Vortrag kann das Instrument frei gewählt werden. Auch Gesang oder eines der Harmonieinstrumente (Klavier, Gitarre oder Akkordeon) sind möglich.

Die Prüfung umfasst:

  • den Vortrag zweier Stücke unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen oder Stilbereichen.

Der Schwierigkeitsgrad der Stücke soll dem individuellen Ausbildungsstand entsprechen. Maßgeblich für die Bewertung sind die Fähigkeit zu angemessener musikalischer Gestaltung und die Stabilität des Vortrags.

Auf Wunsch kann eine Klavierbegleitung von der Hochschule gestellt werden. Bei Gesang ist es möglich, sich selbst zu begleiten.

4. Gruppenleitung

In diesem Prüfungsteil erarbeitet die Bewerberin oder der Bewerber mit einer Gruppe ein selbst ausgewähltes und vorbereitetes Stück. Die Ausführung kann vokal und/oder instrumental und/oder mit Körperinstrumenten (Bodypercussion) erfolgen und gegebenenfalls Tanz oder Bewegung einschließen. Möglich sind beispielsweise Kanon, rhythmisches Warm-up, Bewegungslied, Sprechstück, Choral, Volkslied, Improvisation etc. Vor Ort stehen Instrumente wie z.B. Klavier, Drum-Set, div. Percussion-Instrumente und Stabspiele zur Verfügung 

5. Hörfähigkeit

In einem schriftlichen Test ist die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische und melodische Zusammenhänge sowie Einzelintervalle und Einzelakkorde hörend zu erkennen. Blattsingen wird bei allen Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der praktischen Prüfungsteile geprüft. Bei einem schriftlichen Ergebnis zwischen 8 und 13 Punkten wird der schriftliche Test durch einen mündlichen Test ergänzt.

Mustertest Hörfähigkeit C

Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).

Lösungen Mustertest Hörfähigkeit C

Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).

Im Video erklärt

6. Musiktheorie

In einer schriftlichen Prüfung sollen Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeitet werden:

  1. Dur-, Moll- und Kirchentonleitern, Intervalle, Akkorde (Dreiklänge und Septakkorde) in verschiedenen Stellungen (Violin- und Bassschlüssel)
  2. Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz (nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers)

L1, L2, L5: Musterklausur Musiktheorie

Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).

L1, L2, L5: Lösungen der Musterklausur Musiktheorie

Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).

Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt

[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) stellt die Goethe-Universität auf ihrer Website bereit. Lehramtsstudierende sollten sich neben dem fachspezifischen Anhang unbedingt auch mit der SPoL vertraut machen, da sie übergreifende Regelungen enthält.

Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L1 Kurzfach (2023)

[137/2023, 23.06.2023]

Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L1 Langfach (2023)

[138/2023, 23.06.2023]

Fragen & Kontakt

Fragen & Kontakt

Fachliche Beratung

Fragen zur Online-Bewerbung?

Mehr zum Thema