Der Masterstudiengang Komposition baut auf einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss auf und dient der Vertiefung und Erweiterung der dort erworbenen Fähigkeiten. Er zielt auf die Weiterentwicklung und Präzisierung des persönlichen künstlerischen Profils und ermöglicht eine spezifische Erweiterung des Erfahrungshorizontes. Er entwickelt beim Studierenden eine umfassende praxisnahe Kompetenz zur Bewältigung künstlerischer Fragestellungen.
Im Zentrum des Studiums steht die Umsetzung und Realisation eines eigenen umfangreichen Kompositionsprojektes (z.B. Musiktheater, Ensemble- oder Orchesterkomposition, Raumklangprojekt, interdisziplinäres Projekt, performatives Projekt, elektronische oder live-elektronische Komposition etc). Inhalt und Format dieses Projektes werden auf der Grundlage eines Exposés, das bei der Eignungsprüfung einzureichen ist, mit der Studiengangsleitung abgestimmt. Im Verlauf des Studiums werden in Form von Recherche, diskursiver Reflexion und praktischer Erprobung alle Teilaspekte des Projektes erarbeitet und entwickelt. Als Masterarbeit erfolgt zum Abschluss des Studiums die Umsetzung des Kompositionsprojektes und die Realisation in einer öffentlichen Präsentation/Aufführung und deren schriftlicher Reflexion.
Die Konzeption des Studiums ermöglicht eine Anpassung der Inhalte an die Notwendigkeiten und Erfordernisse des jeweiligen Projektes und damit an die individuellen Bedürfnisse des Studierenden. Diese Art von Studium fordert vom Studierenden ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit.
Der Masterstudiengang schließt mit dem Abschluss Master of Music (M. Mus.) ab.
Die Zulassung zum Masterstudiengang „Komposition“ setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Musikhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule im In- oder Ausland voraus. (Hierbei muß es sich nicht um ein Studium mit Hauptfach Komposition handeln. Abschlüsse in Studiengängen wie Dirigieren, Musiktheorie, künstlerisches Instrumentalspiel, Schulmusik etc. sind ebenfalls denkbar.)
Bei Bewerbungen aus dem Ausland werden für die Zulassung zum Studiengang ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Dieser Nachweis kann ausschließlich durch folgende Sprachzertifikate erlangt werden:
a) TestDaF Niveaustufe 3, oder
b) Zertifikat B1 GER oder
c) DSH-Prüfung, Stufe I, oder
d) Deutsches Sprachdiplom der KMK, 1. Stufe
Alternativ ist eine Bewerbung auch bei ausreichenden Kenntnissen der englischen Sprache möglich. Dieser Nachweis kann ausschließlich durch folgendes Sprachzertifikat erlangt werden:
Test of English as a Foreign Language (TOEFL) in einem Umfang von mindestens 200 Punkten (Computer-based) oder mindestens 500 Punkten (Paper-based) oder mindestens 70 Punkten (Internet-based). In diesem Fall sind zusätzlich Kenntnisse der deutschen Sprache im Niveau A2 (GER) nachzuweisen.
Die Zulassung zum Masterstudiengang Komposition setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Mit der Anmeldung ist Folgendes einzureichen:
Nach Durchsicht der Partituren und des Exposés entscheidet die Fachjury über die Einladung zur Eignungsprüfung.
Die Eignungsprüfung besteht aus einem 30minütigen Kolloquium.
In einem Gespräch werden Fragen zur Motivation, zur bisherigen Ausbildung, zu den Entwicklungsperspektiven und musikalisch künstlerischen Inhalten erörtert. Insbesondere:
- Fragen zu den eingereichten Kompositionen
- Fragen zum im Rahmen der Masterarbeit geplanten Projekt