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Studium > Konzertexamen

Fachbereich 1

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Studienberatung

Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Kornelia Fischer
T. +49.69.154.007-302
Kornelia.Fischer(at)hfmdk-frankfurt.de

 

Fachliche Beratung

Prof. Catherine Vickers
T. +49.69.154.007-116
catherine.vickers(at)hfmdk-frankfurt.de

Prof. Fabian Menzel

Konzertexamen

Das Konzertexamen ist der höchste an SängerInnen oder InstrumentalistInnen zu vergebende postgraduale Abschluss der HfMDK Frankfurt.
Der Studiengang Konzertexamen kann nach einem mit einer Diplomprüfung, Künstlerischen Reifeprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung abgeschlossenen Studium in folgenden Fächern absolviert werden:

  • Klavier, Cembalo, Orgel
  • Harfe
  • Gitarre, Laute
  • Blockflöte, Querflöte
  • Oboe, Klarinette, Fagott
  • Horn, Trompete, Posaune
  • Schlagzeug
  • Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
  • Gesang

Das Studium besteht vorwiegend aus Einzelunterricht (2 Wochenstunden) im Hauptfach.
Studierende von Orchesterinstrumenten können bei Bedarf zur Mitwirkung im Hochschulorchester und in der Kammermusik herangezogen werden.

Informationen zu den Examensanforderungen >>

Das Examen besteht aus einer internen Hochschulveranstaltung (Teil 1) und einem öffentlichen Konzert (Teil 2).
Für den 1. Teil des Examens ist eine Vortragsfolge einzureichen, die zwei Solokonzerte enthalten muss. Der 1. Teil des Examens soll innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der genehmigten Programmvorschläge durchgeführt werden.
Für den 2. Teil sind 2 Vorschläge für ein abendfüllendes Programm einzureichen. Der Prüfungsausschuss wählt entweder eines der Programme aus oder stellt aus beiden Vorschlägen eine neue Vortragsfolge zusammen. Der 2. Teil soll innerhalb von 3 Wochen nach dem 1. Teil durchgeführt werden.


Kurzprofil

  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Studienbeginn: zum Wintersemester
  • Abschluss: Konzertexamen
  • Sprache: Deutsch

Zulassungsvoraussetzungen

 

Die Zulassung zum Studium setzt ein durch eine Diplomprüfung, Künstlerische Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung abgeschlossenes Studium mit gleichem Hauptfach voraus; das Hauptfach in den genannten Prüfungen muss mit «sehr gut» (mind. 1,4) bewertet sein. Zusätzlich ist das Bestehen der Eignungsprüfung notwendig.

 


Bewerbungsverfahren

Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren: Informationen [PDF]