Im Info-Pool finden Sie Details zu den Anfordungen in den Aufnahmeprüfungen:
Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de
Fachliche Beratung
Prof. Catherine Vickers
T. +49.69.154.007-116
catherine.vickers(at)hfmdk-frankfurt.de
Prof. Fabian Menzel
Das Konzertexamen ist der höchste an Sänger oder Instrumentalisten zu vergebende postgraduale Abschluss der HfMDK Frankfurt.
Der Studiengang Konzertexamen kann nach einem mit einer Diplomprüfung, Künstlerischen Reifeprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung abgeschlossenen Studium in folgenden Fächern absolviert werden:
Das Studium besteht vorwiegend aus Einzelunterricht (2 Wochenstunden) im Hauptfach.
Studierende von Orchesterinstrumenten können bei Bedarf zur Mitwirkung im Hochschulorchester und in der Kammermusik herangezogen werden.
Das Examen besteht aus einer internen Hochschulveranstaltung (Teil 1) und einem öffentlichen Konzert (Teil 2).
Für den 1. Teil des Examens ist eine Vortragsfolge einzureichen, die zwei Solokonzerte enthalten muss. Der 1. Teil des Examens soll innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der genehmigten Programmvorschläge durchgeführt werden.
Für den 2. Teil sind 2 Vorschläge für ein abendfüllendes Programm einzureichen. Der Prüfungsausschuss wählt entweder eines der Programme aus oder stellt aus beiden Vorschlägen eine neue Vortragsfolge zusammen. Der 2. Teil soll innerhalb von 3 Wochen nach dem 1. Teil durchgeführt werden.