An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main verleiht der Fachbereich Lehrämter und Komposition den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik aufgrund des Nachweises einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eine Dissertation und eine mündliche Prüfung (Disputation).
Zulassungsvoraussetzungen sind ein Magister-Abschluss in Musikwissenschaft bzw. Musikpädagogik oder das Erste Staatsexamen für Lehramt an Gymnasien (letzteres zuzüglich einer Ergänzungsprüfung).
Nähere Auskünfte zur Promotionsordnung sind bei der Vorsitzenden des Promotions-Ausschusses, Prof. Dr. Maria Spychiger, und bei dem stellvertretenden Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Prof. Dr. Werner Jank, erhältlich.
DOWNLOAD: Promotionsordnung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main vom 14. Mai 2007