An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main verleiht der Fachbereich Lehrämter und Komposition den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik aufgrund des Nachweises einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eine Dissertation und eine mündliche Prüfung (Disputation).
Zulassungsvoraussetzungen sind ein Magister-Abschluß in Musikwissenschaft bzw. Musikpädagogik oder das Erste Staatsexamen für Lehramt an Gymnasien (letzteres zuzüglich einer Ergänzungsprüfung).
Nähere Auskünfte zur Promotionsordnung sind beim Vorsitzenden des Promotions-Ausschusses, Prof. Dr. Peter Ackermann, erhältlich.
Bitte beachten Sie:
Da Prof. Dr. Peter Ackermann im Wintersemester 2011/12 ein Freisemester hat, bitte alle Anfragen bezüglich des Promotionsverfahrens an Prof. Dr. Ute Jung-Kaiser (stellvertretende Vorsitzende des Promotionsausschusses) richten.
DOWNLOAD: Promotionsordnung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main vom 14. Mai 2007