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Studium > Jungstudierende

Studienberatung:

Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
ute.wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de

Besonders begabte Jugendliche sollen durch die Immatrikulation als Jungstudierende bereits während ihrer Schulzeit gefördert werden.
Voraussetzung ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung, in der eine künstlerische Hochbegabung nachgewiesen werden muss. Art und Inhalt ergeben sich aus unserer Aufnahmeprüfungsordnung (siehe auch Info-Pool für Studienbewerber). Es wird nur das Hauptfach geprüft. Bei der Durchführung der Prüfung wird das Alter der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt. Die Prüfungskommission fällt nach dem Gesamteindruck ihre Entscheidung.
Der Jungstudierendenstatus ist bis zum Alter des üblichen Hochschulzugangs, also etwa bis zum 18. Lebensjahr, möglich. Die untere Grenze, d. h. das früheste Alter einer Förderungsmaßnahme, ist nach dem individuellen künstlerischen, geistigen und körperlichen Entwicklungsstand der/des zu Fördernden und nach dem jeweiligen künstlerischen Bereich, in dem studiert werden soll, im Einzelfall festzusetzen. Diese Grenze kann bei Gesang z. B. beim 16. oder 17. Lebensjahr liegen, auch bei den jeweiligen Instrumenten sind verschiedene Mindestalter möglich. Um die Förderung wirklich großer Talente, die immer Ausnahmen sind, optimal durchführen zu können, zieht man beim Mindestalter deshalb keine festen Grenzen.
Die an der Hochschule aufgenommenen Jungstudierenden erhalten den Gasthörerstatus. Sie haben die übliche Gasthörergebühr in Höhe von 500,00 Euro pro Semester gemäß § 1 der Satzung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main über die Erhebung einer Gebühr für Gasthörer gemäß § 64 Abs. 2 Satz 3 HHG vom 23. April 2007 zu entrichten. Ein Anspruch auf das Semesterticket besteht nicht. Jungstudierende sind berechtigt, die Überäume der Hochschule zu nutzen.

Jungstudierende erhalten 1,5 Wochenstunden Einzelunterricht und können je nach ihren zeitlichen Möglichkeiten und ihrem Ausbildungsstand am Orchester- oder Ensemblespiel und am musik-theoretischen Unterricht teilnehmen.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich bis zum Übergang in ein ordentliches Studium. Zeiten des Vorstudiums können später für ein Vollzeitstudium angerechnet werden.
Gibt es während der Förderung Hinweise, dass die ursprünglich festgestellte besondere Begabung nicht ausreichend entwicklungsfähig ist oder nicht die erforderliche Disziplin aufgebracht wird, so kann die Aufnahmeprüfungskommission, auf Antrag der Hauptfachlehrerin oder des Hauptfachlehrers, nach Anhörung der/des Jungstudierenden das Vorstudium als beendet erklären.

Die Hochschule nimmt bewusst davon Abstand, verbindlich präzise Regelungen festzuschreiben. Diese würden dem angestrebten Ziel der Findung und Förderung hoher Begabungen nur hinderlich sein, da diesem sensiblen Bereich nur mit größter Flexibilität begegnet werden kann.

Termine & Fristen

  • Bewerbungsfrist:
    1. Dezember eines Jahres (zum Sommersemester)
    1. April eines Jahres (zum Wintersemester)
  • Studienbeginn:
    zum Sommer- und Wintersemester

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