Angaben zu den Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen im Info-Pool ›››
Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Julia Schweiger
T. +49.69.154.007-244
julia.schweiger(at)hfmdk-frankfurt.de
Fachliche Beratung
Prof. Bernhard Wetz
Prof. Christopher Brandt
Das Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik führt zu einer künstlerisch-pädagogischen Qualifikation. Es bildet zu Pädagoginnen und Pädagogen aus, die selbständig oder an musikalischen Bildungseinrichtungen tätig sein können. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht das künstlerische Hauptfach, flankiert von instrumentalspezifischen didaktisch-methodischen und pädagogischen sowie musikwissenschaftlich-theoretischen Fächern.
Sowohl Grund- und Hauptstudium als auch das Aufbaustudium können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gesang (seit WS 2008/09 nur noch für das höhere Fachsemester), Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Viola, Viola da gamba, Violine, Violoncello.
Ein musikpädagogisches Studium, das mit der «Staatlichen Prüfung für Musiklehrer/in» erfolgreich abgeschlossen worden ist, wird im Studiengang Instrumental- und Gesangspädagogik bei Bestehen der Aufnahmeprüfung als Vordiplom im Sinne der Diplomprüfungsordnung angerechnet.
Das Diplom kann auch in einem Aufbaustudiengang erworben werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines Vorstudiums mit gleichem Hauptfach, dessen Abschluss qualitativ mindestens dem Vordiplom entspricht.