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Studien- & Prüfungsordnung

 Studiengangflyer Gesang/Musiktheater

Studienbewerber:

Angaben zu den Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen im Info-Pool ›››

Studienberatung:

Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Julia Schweiger
T. +49.69.154.007-244
julia.schweiger(at)hfmdk-frankfurt.de

Bachelorstudiengang Gesang

Allgemeine Hinweise

  • Fachbereich 3
  • Ausbildungsbereich «Gesang/Musiktheater»

Ziel der Ausbildung ist die Berufsfähigkeit angehender Sänger/Innen in den Bereichen Oper, Oratorium, Lied. Der Ausbildungsbereich Gesang/Musiktheater ist im Fachbereich 3 «Darstellende Kunst» angesiedelt. Diesem Fachbereich gehören die Studiengänge Gesang, Schauspiel, Regie, Tanz und Theater- und Orchestermanagement an. Die Studiengänge stehen durch interdisziplinäre Projekte und fächerübergreifende Lehrangebote in lebendigem Kontakt miteinander.
In Kooperationsprojekten mit der Hessischen Theaterakademie haben die Studierenden die Möglichkeit, bei entsprechender Qualifikation, praktische Berufserfahrung an den Partnerbühnen zu sammeln (Staatstheater Wiesbaden, Staatstheater Kassel, Staatstheater Darmstadt, Stadttheater Gießen, Staatstheater Mainz, Künstlerhaus Mousonturm, Schauspiel Frankfurt, Hessisches Landestheater Marburg), HfG Offenbach (www.hessische-theaterakademie.de)

Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Oper Frankfurt und zahlreichen Konzertveranstaltern des Rhein/Main-Gebiets, z.B. in Aufführungen des gesamten Bach’schen Kantatenwerks mit der Ev.Landeskirche Hessen-Nassau.

Förderung

Das Studium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.

Allgemeine Informationen

Der Bachelor-Studiengang Gesang besteht an der HfMDK seit dem WS 08/09 und umfasst 8 Semester. Im Bachelor-Studiengang Gesang erhalten die Studierenden eine profunde, breitgefächerte Ausbildung im Bereich des Sologesangs. Dazu gehört auch die Vermittlung von Grundlagen der Gesangspädagogik.
Nach Erwerb des Bachelor-Abschlusses besteht die Möglichkeit, ein 4-semestriges Master-Studium zu absolvieren.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) - das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Aufnahmeprüfung mit mindestens 19 von 25 möglichen Punkten ausgeglichen werden (besondere künstlerische Begabung) 
  • BewerberInnen dürfen zu Beginn des 1. Fachsemesters die Altersgrenze von 27 Jahren nicht überschritten haben 
  • Bei ausländischen Bewerbern: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
  • Phoniatrisches Gutachten bzw. Attest eines HNO-Arztes
  • Erfolgreiche Aufnahmeprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten): Zeitpunkt Juni /Juli