Angaben zu den Anforderungen in den Eignungsprüfungen im Info-Pool ›››
Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de
Fachliche Beratung
Prof. Roland Glassl
Prof. Wojciech Rajski
Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium wird durch die Vordiplomprüfung, das Hauptstudium durch die Diplomprüfung abgeschlossen. Die Vordiplomprüfung wird in der Regel nach dem 4. Semester, die Diplomprüfung nach dem 10. Semester abgelegt.
Besonders Begabte, die die Diplomprüfung im Hauptfach mit mindestens der Note 1,4 abgeschlossen haben, können auf Beschluss der Prüfungskommission zum Weiterstudium bis zum Konzertexamen zugelassen werden.
Das Diplom kann im Fachbereich Künstlerische Ausbildung auch in einem Aufbaustudiengang erworben werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines Vorstudiums mit dem Hauptfach Klavier, dessen Abschluss dem Vordiplom qualitativ entspricht.
Das Studium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
Das Studium umfasst neben wöchentlich 90 Minuten Unterricht im Hauptfach die Ausbildung in
Die Vordiplomprüfung besteht aus einer Hauptfachprüfung und einer Tonsatzklausur.
Die Diplomprüfung besteht aus einer zweiteiligen Hauptfachprüfung, einer Prüfung in Tonsatz, Hörschulung, Formenlehre und Analyse und in Musikgeschichte.