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Studium > Grundst. Studiengänge > Bachelor > Kirchenmusik

Studienverlaufsplan:
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Studien- und Prüfungsordnung:
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Modulordnung:
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Studienberatung:

Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de


Fachliche Beratung
Prof. Gerd Wachowski 
Prof. Winfried Toll


Kirchenmusik

Allgemeine Hinweise

Der Studiengang Bachelor of Music (B.Mus. „Evangelische Kirchenmusik“ bzw. „Katholische Kirchenmusik“) führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für eine Tätigkeit als Kantor/Kantorin und Organist/Organistin im kirchlichen Dienst auf sogenannten B-Stellen oder vergleichbaren Stellen. Der Erwerb des Bachelor-Grades befähigt Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen in einer Kirchengemeinde und darüber hinaus – etwa im Rahmen eines Dekanats oder Kirchenkreises – zur fundierten Ausübung der kirchenmusikalischen Aufgaben in allen Gottesdienstformen, bei Konzerten und Aufführungen, in kirchlicher und allgemeiner Bildungs- und Kulturarbeit sowie zur Aus- und Weiterbildung nebenberuflicher Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen, zur Beratung kirchlicher Gremien in Fachfragen und zur Repräsentation von Kirchenmusik in der Öffentlichkeit.
Ziel des Bachelorstudiums Kirchenmusik ist die Förderung der einzelnen Persönlichkeit auf hohem künstlerischem Niveau, die Entwicklung instrumental- und dirigiertechnischer, pädagogischer, wissenschaftlicher und kommunikativer Fähigkeiten, basierend auf umfassender musikalischer Bildung.

 

Förderung

Das Studium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.

Termine und Fristen

  • Studienbeginn: zum Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 8 Semester
  • Abschluss: Bachelor of Music

     

Zulassungsvoraussetzungen

  • Erfolgreiche Eignungsprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten)
  • Abitur. Das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Eignungsprüfung mit mindestens 19 von 25 möglichen Punkten ausgeglichen werden
  • Die BewerberInnen sollten zu Beginn des 1. Fachsemesters die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten haben

Details zur den Anforderungen für die Eignungsprüfungen ›››