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Studium > Grundst. Studiengänge > Diplom (auslaufend) > Instrumental- & Gesangspädagogik

Studienbewerber:

Angaben zu den Anforderungen in den Eignungsprüfungen im Info-Pool ›››

Studienberatung:

Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de


Fachliche Beratung
Prof. Bernhard Wetz 
Prof. Christopher Brandt

Instrumental- und Gesangspädagogik (Musiklehrer/in)

Allgemeine Hinweise

  • Fachbereich 1

Das Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik führt zu einer künstlerisch-pädagogischen Qualifikation. Es bildet zu Pädagoginnen und Pädagogen aus, die selbständig oder an musikalischen Bildungseinrichtungen tätig sein können. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht das künstlerische Hauptfach, flankiert von instrumentalspezifischen didaktisch-methodischen und pädagogischen sowie musikwissenschaftlich-theoretischen Fächern.

Förderung

Sowohl Grund- und Hauptstudium als auch das Aufbaustudium können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.

Termine und Fristen

  • Studienbeginn: zum Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 8 Semester
  • Abschluss: Diplom 

Als Hauptfachinstrumente sind zugelassen:

Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gesang (seit WS 2008/09 nur noch für das höhere Fachsemester), Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Viola, Viola da gamba, Violine, Violoncello.

Hinweise: 

Ein musikpädagogisches Studium, das mit der «Staatlichen Prüfung für Musiklehrer/in» erfolgreich abgeschlossen worden ist, wird im Studiengang Instrumental- und Gesangspädagogik bei Bestehen der Aufnahmeprüfung als Vordiplom im Sinne der Diplomprüfungsordnung angerechnet.
Das Diplom kann auch in einem Aufbaustudiengang erworben werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines Vorstudiums mit gleichem Hauptfach, dessen Abschluss qualitativ mindestens dem Vordiplom entspricht.

Zulassungsvoraussetzungen für das Grundstudium:

  • Erfolgreiche Eignungsprü̈fung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten)
  • Abitur. Das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Eignungsprüfung mit mindestens 19 von 25 möglichen Punkten ausgeglichen werden
  • Die BewerberInnen dürfen zu Beginn des 1. Fachsemesters die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten haben

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