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Studienzulassung

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung; eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann durch eine besondere künstlerische Begabung ersetzt werden
  • Körperliche Eignung zu professionellem Tanz und die entsprechende tänzerische und musikalische Begabung müssen in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden

Eignungsprüfung

 Die Eignungsprüfung besteht aus vier Teilen:

  1. Gruppentraining in Klassischem Tanz
  2. rhythmische Kombinationen aus zeitgenössischem und Folkloretanz
  3. Improvisationsaufgaben
  4. Gespräch


Geachtet wird auf den körperlichen und künstlerischen Gesamteindruck, Flexibilität, Aufnahmefähigkeit sowie tänzerische Bewegungsqualitäten, musikalisch-rhythmische Begabung, Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. In Zweifelsfällen muss ein ärztliches Gutachten über die körperliche Belastbarkeit erbracht werden.

In Ausnahmefällen können Studierende bei Anerkennung entsprechender Vorbildung in höhere Semester eingegliedert werden. Für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung wird eine Gebühr von 30,00 Euro fällig, die bei Aufnahme mit den Semestergebühren verrechnet wird.

Förderung

Das Studium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.