
Zulassungsvoraussetzungen
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus vier Teilen:
Geachtet wird auf den körperlichen und künstlerischen Gesamteindruck, Flexibilität, Aufnahmefähigkeit sowie tänzerische Bewegungsqualitäten, musikalisch-rhythmische Begabung, Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. In Zweifelsfällen muss ein ärztliches Gutachten über die körperliche Belastbarkeit erbracht werden.
In Ausnahmefällen können Studierende bei Anerkennung entsprechender Vorbildung in höhere Semester eingegliedert werden. Für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung wird eine Gebühr von 30,00 Euro fällig, die bei Aufnahme mit den Semestergebühren verrechnet wird.
Förderung
Das Studium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.