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Studium > Gasthörer

GasthörerInnen können, mit Einverständnis des jeweiligen Dozierenden, an bestimmten Lehrveranstaltungen der Hochschule teilnehmen. Einzelunterricht sowie das Benutzen der Überäume ist nicht möglich. Die Gasthörerschaft schließt den Erwerb von Scheinen und anderen Leistungsnachweisen aus.
Der Antrag auf Gasthörerschaft muss bis spätestens zum Beginn der Vorlesungen im Studierendensekretariat der Hochschule (Zi. C 106) eingereicht werden.
Die Gebühr für die Gasthörerschaft beträgt 100,- Euro pro Semester.

DOWNLOAD: Antrag auf Gasthörerschaft