Tanz der Künste bietet zwei Möglichkeiten der Förderung studentischer Projekte:
Ausführliche Informationen:
Die Projektanträge werden von einer Jury, bestehend aus ProfessorInnen aller drei Fachbereiche, geprüft und beraten. Maximal werden 5000 EUR bewilligt.
An einer PROJEKTförderung interessierte Studierende können sich einmal im Jahr bewerben.
Zur Vorbereitung der Konzepte für die Anträge an den Projektfonds TANZ DER KÜNSTE wird von Projekte erfinden und entwerfen – von der Idee zum Konzept (SÜ) (Dozent: Julian Klein). Die Teilnahme am Seminar ist für alle Bewerber auf PROJEKTförderung verpflichtend. Genaueres zu den Lehrangeboten finden sie hier ›››
Die Bewerbungen für die PROJEKTförderung werden im Seminar von Julian Klein besprochen und Anfang Januar 2012, nach der letzten Seminarsitzung, dort abgegeben. Um sich für eine Projektförderung bewerben zu können, müssen sich die Projektverantwortlichen bis zum 1. November 2011 per email an hfmdk(at)julianklein.de verbindlich zum Seminar anmelden. Die Jury entscheidet dann bis Mitte Februar über die eingegangenen Anträge. Um Spielraum für Rückfragen zu ermöglichen, sollte der Projektbeginn nicht vor April 2012 geplant werden.
Die Förderbedingungen finden Sie hier ››› Wir empfehlen dringend, eine Projektleitung innerhalb des Studiengangs Theater- und Orchestermanagement zu finden. Wir sind gerne bei der Suche behilflich.
Geförderte Projekte werden organisatorisch im Seminar von Julian Klein und darüber hinaus durch den Projektkoordinator von Tanz der Künste betreut.
Zusätzlich sollte eine künstlerischer MentorIn / Coach gesucht werden (frei wählbar). Wir beraten gerne bei der Suche und halten eine Liste von Vorschlägen bereit. Für nicht an der HfMDK fest beschäftigte MentorInnen / Coaches stehen in beschränktem Umfang zusätzliche Fördermittel bereit.
Entscheidungskriterien der Jury bei der Projektauswahl:
Bewerbungen müssen enthalten:
Bewerbungen können enthalten:
Die Anträge und alle Materialien müssen in 3-facher Ausführung bei uns eingehen.
Richtlinien:
Es können keine Gagen von Studierenden der HfMDK übernommen werden.
Bei Materialien, Technik und Leistungen muss geprüft werden, ob sie nicht durch die vorhandenen Strukturen oder die Ausstattung der HfMDK abgedeckt werden können.
Reisekosten mit Privatwagen werden pauschal mit 16ct/km abgerechnet. Benzinbelege können nur bei Mietwagen eingereicht werden.
Die Projektabrechnung mit dem unter Downloads bereitgestellten Abrechnungsformular und den Originalbelegen muss spätestens 6 Wochen nach Projektabschluss bei Tanz der Künste eingehen. Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt des Antragsformulars.
Geräte und Gegenstände, die aus Mitteln des Projektfonds TdK angeschafft wurden, bleiben im Besitz der HfMDK.
Seit dem Wintersemester 2010/11 bietet der Projektfonds Tanz der Künste zusätzlich zur PROJEKTförderung die KOMPAKTförderung zur Unterstützung kleinerer Projekte an (z.B. nicht abendfüllende Arbeiten, installative Arbeiten, Videoarbeiten, alternative Formate.
Die KOMPAKTförderung kann jederzeit beantragt werden und ist auf maximal 300,-€ beschränkt und muss mit diesen Mitteln den überwiegenden Teil des Projektbudgets abdecken. Vorraussetzung ist ein Empfehlungsschreiben eines Dozenten / einer Dozentin der HfMDK.
Entscheidungen werden zeitnah getroffen. (Im Semester beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen, in den Semesterferien ca. 4 Wochen). Ein vorbereitender Besch der Sprechstunde von Julian Klein ist verpflichtend.
Die Bewerbung erfolgt dann per Email über das elektronische Bewerbungsformular. Bitte schicken sie das ausgefüllte Formular an tdk@hfmdk-frankfurt.de. Das Empfehlungschreiben kann an der Pforte der HfMDK zu Händen von Friederike Vogel, FB3 abgegeben werden.
Richtlinien:
Es können keine Gagen von Studierenden der HfMDK übernommen werden.
Bei Materialien, Technik und Leistungen muss geprüft werden, ob sie nicht durch die vorhandenen Strukturen oder die Ausstattung der HfMDK abgedeckt werden können.
Reisekosten mit Privatwagen werden pauschal mit 16ct/km abgerechnet. Benzinbelege können nur bei Mietwagen eingereicht werden.
Die Projektabrechnung mit dem unter Downloads bereitgestellten Abrechnungsformular und den Originalbelegen muss spätestens 6 Wochen nach Projektabschluss bei Tanz der Künste eingehen. Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt des Antragsformulars.
Geräte und Gegenstände, die aus Mitteln des Projektfonds TdK angeschafft wurden, bleiben im Besitz der HfMDK.
FB 1: Prof. Christoph Schmidt
FB 2: Prof. Ernst August Klötzke, Prof. Gerhard Müller-Hornbach, Prof. Melinda Paulsen
FB 3: Prof. Hedwig Fassbender, Prof. Dieter Heitkamp, Prof. Hans-Ulrich Becker
IZM: Dr. Julia Cloot
AStA: Luise Rummel, Michael Meiniger
Beratend: Julian Klein (Seminarleitung), Friederike Vogel (Geschäftsführung FB 3), Florian Ackermann (Projektkoordination TdK)