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Info-Pool > Studierende > Infos > Beurlaubung

Studierende können sich innerhalb der Rückmeldefrist aus einem wichtigen Grund vom Studium beurlauben lassen. Während der Beurlaubung behält der Studierende den Studierendenstatus und muss den vollständigen Semesterbeitrag einzahlen. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und schließt den Erwerb von Leistungsnachweisen aus.
Eine Beurlaubung ist schriftlich zu beantragen. Die erforderlichen Nachweise sind beizufügen.

Gründe für eine Beurlaubung können u. a. sein:

  • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt (Attest beifügen)
  • Vorbereitung bzw. Durchführung einer Abschlussprüfung (Anmeldung zur Prüfung muss nachgewiesen werden)
  • Studienbezogenes Praktikum oder Auslandsaufenthalt
  • Ableisten des Wehr- oder Zivildienstes
  • Mutterschutz oder Erziehungsurlaub

Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.