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Kontakt

Ellen Munding
RMV-Referentin
ellen.munding(at)asta-hfmdk-frankfurt.de

Rückerstattung

Kontaktaufnahme bezüglich der Rückerstattung des RMV-AStA-Tickets:
rmv(at)asta-hfmdk-frankfurt.de

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Der Klassiker: das Semesterticket für Bus und Bahn

So funktioniert es...
Der AStA hat für Studierende der HfMDK das sechs Monate lang gültige RMV-AStA- Semesterticket ausgehandelt. Es berechtigt Dich im gesamten Semester zu beliebig vielen Fahrten in der 2. Klasse mit allen Nahverkehrsmitteln im gesamten Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und dem Übergangstarifgebiet zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und zum Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV). Das Ticket wird im Studentensekretariat auf den Studierendenausweis aufgeklebt. Du bezahlst es am Anfang des Semesters mit der Rückmeldung.  

Das RMV-AStA-Semesterticket ist jedoch konkurrenzlos preiswert. Das relativ günstige Semesterticket kommt zu Stande, weil es alle Studierenden der hessischen Hochschulen in einem Solidarsystem erwerben. Es kann daher nur in Ausnahmen zurückerstattet werden.  Hier hast Du im RMV freie Fahrt: RE (Regional Express), RB (Regional Bahnen), SE (Stadtexpress), S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse, Anrufsammeltaxen des RMV (soweit vorhanden).

Geltungsbereich... 
ist das gesamte RMV-Gebiet und die VRN- und NVV - Übergangstarifgebiete, also in ganz Mittel- und Südhessen. Das RMV-AStA Semesterticket gilt immer bis zum letzten (oder ersten) Bahnhof im Geltungsbereich. Weitere Infos unter www.rmv.de.   

Ticket/Ausweis vergessen - erwischt- und nun?
Lege das Ticket innerhalb einer Woche mit Ausweis bei den Verkaufsstellen des Verkehrsunternehmens vor, von dem Du erwischt wurdest; dann kostet es nur 7 Euro Gebühr. Für die VGF ist die Verkaufsstelle das Kundenzentrum am Börneplatz, für die S-Bahn geht jeder Bahnschalter im Hauptbahnhof. Tust Du das nicht, kostet es 40 Euro!  

Ticket verloren - was nun?
Verlierst Du das Ticket 14 Tage nach Vorlesungsbeginn oder später, so gehe ins Studentensekretariat. Dort erhältst Du gegen eine Gebühr ein Neues. Verlierst Du es vor diesem Zeitpunkt, so musst Du Dir zuvor noch vom AStA bestätigen lassen, dass Du keine Erstattung des Semesterticketbeitrags beantragt hast. 

Mehr Informationen

zum Geltungsbereich…

Für alle die weiter fahren wollen: Ab den folgenden Bahnhöfen muss ein Fahrkarte gekauft werden. Das gilt allerdings nur für den Regionalverkehr.

Letzte Bahnhöfe im Geltungsbereich des RMV-AStA-Semestertickets... 

…Richtung Nord- und Ost-Deutschland   

  • über Fulda: Bebra oder Rotenburg (Fulda)
  • über Gießen/Kassel: Zennern, Wabern 

…Richtung Baden Württemberg/Rhein-Neckar-Gebiet   

  • über Darmstadt: Lützelsachsen
  • über Biblis/Mannheim: Lampertheim
  • durch den Odenwald: Eberbach oder Neckar-Steinbach  

…Richtung Köln/Ruhrgebiet   

  • über Gießen/Siegen: Dillbrecht
  • über Mainz: Mainz Mombach
  • über Wiesbaden/Rüdesheim: Lorchhausen 

…Richtung Saarbrücken  

  • über Mainz: Mainz-Mombach
  • über Mannheim: Lützelsachsen o. Lampertheim  

…Richtung Bayern  

  • über Hanau: Großkrotzenburg
  • über Darmstadt: Babenhausen 
zur Rückerstattung…

Das Semesterticket wird automatisch bei der Rückmeldung erworben. Es gibt allerdings Gründe, aus denen man eine Rückerstattung dieses Betrages beantragen kann.  Wichtig: Im Falle der Rückerstattung des Beitrages für das Semesterticket entfällt die Fahrberechtigung!

Wer kann eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrages beantragen?  

Vertraglich ausgenommen sind:   

  • 1) Schwerbehinderte
  • 2) Studierende im Urlaubssemester
  • 3) Studierende, die ein Praktikum außerhalb des RMV-Gebiets machen
  • 4) Studierende, die außerhalb des RMV-Gebietes wohnen und nur bis zu 4mal pro Monat Unterricht an der Hochschule erhalten
  • 5) Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums ein ganzes Semester im Ausland aufhalten
  • 6) Studierende, denen es nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, über mind. 3 Monate das Ticket zu benützen. Hier ist eine rückwirkende Rückerstattung möglich.

 Nachweis

  • 1) Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • 2) Kopie des Antrags auf ein Urlaubssemester
  • 3) Kopie des Praktikumvertrages
  • 4) Kopie des Mietvertrags
  • 5) Kopie des genehmigten Antrages auf ein Auslandssemester  
  • 6) Ärztliches Attest 

Anträge auf Erstattung des Semestertickets, bei denen auf Nachfrage und Fristsetzung keinerlei Nachweise erfolgen, werden zurückgewiesen. 

zum Härtefond…

Der Härtefond unterstützt all jene, für die der Erwerb des Semestertickets eine unzumutbare Härte darstellt, die jedoch gegebenenfalls auf die Nutzung des Tickets angewiesen sind. 

Erstattungskriterien:
Eine Erstattung des Semestertickets ist möglich, wenn das monatliche Einkommen eines alleinstehenden Antragstellers den um 30% erhöhten Regelsatz des Bruttosozialhilfegesetzes (= 268,94 Euro + 91,42 Euro) plus einen Betrag von 204,52 Euro für Miete nicht übersteigt. Krankenversicherungsbeiträge werden auf Nachweis berücksichtigt. Für im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kinder werden 204,52 Euro berücksichtigt.

Außerdem sind Einzelfallentscheidungen möglich! Nachweise sind vom Antragsteller durch entsprechende Belege zu erbringen.

Antragsverfahren: 
Erstattungsanträge können ab Beginn der Rückmeldefrist bis spätestens Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Dem Antrag sind eine Kopie des Studentenausweises und die nötigen Nachweise beizufügen, diese sind auf der Rückseite des Antragsformulars ersichtlich. Auf den vollständig gestellten Antrag folgt ein rechtsmittelfähiger Bescheid. Antragsformulare sind jederzeit vor dem Studentensekretariat sowie im AStA-Büro erhältlich. Die Anträge müssen im AStA-Büro bzw. ins AStA-Postfach an der Pforte abgegeben werden.

Kontakt, Anfragen & Infos:
rmv(at)asta-hfmdk-frankfurt.de  

Änderung:
Örtliche Gründe (Wohnstätte in Hochschulnähe) werden nicht mehr berücksichtigt! (Beschluss des Studierendenparlaments vom 15.01. 1999)

 

Stand: 04.05.2011