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Info-Pool > Studienbewerber > Info > Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft der Studierenden in der Hochschule. Eine ordentliche Exmatrikulation erfolgt mit Ablauf eines Semesters (31.03. oder 30.09. des Jahres) auf schriftlichen Antrag. Dieser muss von der Bibliothek und der Hausverwaltung unterschrieben werden. Zur Exmatrikulation sind das Studienbuch und der vollständig ausgefüllte Antrag mitzubringen.

Für eine verspätete Exmatrikulation fallen Säumnisgebühren in Höhe von
15,00 Euro an.

Eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Studienzeit erhält man nur bei einer ordentlichen Exmatrikulation auf Antrag. Die Bescheinigung wird unter anderem benötigt, um sich später an einer anderen deutschen Hochschule immatrikulieren zu können bzw. zur Kontenklärung bei der BfA.

Gründe für eine Exmatrikulation können u. a. sein:

  • Bestandene Abschlussprüfung
  • Endgültig nicht bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung
  • Hochschulwechsel
  • Einberufung in den Wehr- oder Zivildienst
  • Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums

Darüber hinaus erfolgt eine Exmatrikulation von Amts wegen bei fehlender Rückmeldung oder wenn innerhalb von 2 Jahren kein, in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehener, Leistungsnachweis erbracht wurde.