Studierende können sich innerhalb der Rückmeldefrist aus einem wichtigen Grund vom Studium beurlauben lassen. Während der Beurlaubung behält der Studierende den Studierendenstatus und muss den vollständigen Semesterbeitrag einzahlen. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und schließt den Erwerb von Leistungsnachweisen aus.
Eine Beurlaubung ist schriftlich zu beantragen (der Antrag ist erhältlich in der Abteilung für Studentische Angelegenheiten). Die erforderlichen Nachweise sind beizufügen.
Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.