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Anforderungen in den Eignungsprüfungen Masterstudium Gesang

Künstlerischer Masterstudiengang Gesang

1. Die inhaltlichen Anforderungen in der Eignungsprüfung sind folgende:

a) Anforderungen für den Schwerpunkt Oper:

Einzureichen ist ein Programm von ca. 40 MInuten Dauer, darunter

  • 5 Opern-Arien oder -Szenen (mindestens 2 mit Rezitativ)
  • eine Oratorienarie
  • 4 Lieder
  • ein vorbereiteter Prosatext oder ein Gedicht in deutscher Sprache von maximal 5 Minuten Länge, auswendig vorzutragen

Eventuelle szenische Übungen oder Improvisationen finden nach Maßgabe der Prüfungskommission im 2. Prüfungsabschnitt statt.

Opernarien und Lieder müssen mindestens 3 Zeitepochen umfassen; darunter mindestens eine von Mozart oder Haydn und eine Komposition nach 1950;  die Oratorien-Arie kann beliebig gewählt sein. Das Repertoire muss in Originalsprache und neben deutsch in mindestens 2 anderen Sprachen gesungen werden. Die Oratorien-Arien können mit Noten, Lieder und Opernarien müssen auswendig vorgetragen werden.

 

b) Anforderungen für den Schwerpunkt Konzert:

Einzureichen ist ein anspruchsvolles Programm von ca. 40 Minuten Dauer, darunter

  • 4 Arien aus Oratorien, davon mindestens eine mit Rezitativ,
  • eine Opernarie
  • 8 Lieder.

Oratorien und Lieder müssen aus mindestens 3 Zeitepochen sein; darunter mindestens eine Arie von J.S. Bach, eine von Mozart/Haydn und eine Komposition nach 1950; die Opern-Arie kann beliebig gewühlt sein. Das Repertoire muss in Originalsprache und neben deutsch in mindestens 2 anderen Sprachen gesungen werden. Die Oratorien-Arien können mit Noten, Lieder und Opernarien müssen auswendig vorgetragen werden.

2. Die Prüfung findet in zwei Teilen statt und kann sich deswegen über mehrere Tage erstrecken.

3. Darüber hinaus wird nach Aktenlage (Studienleistungen aus dem/den bisherigen Studiengängen) geprüft, ob Italienischkenntnisse im ausreichenden Maße vorhanden sind. Falls nicht kann die Prüfungskommission eine Verpflichtung zur Belegung weiterer Italienischkurse im Rahmen des Wahlbereichs aussprechen.

4. Die weiteren Bestimmungen zur Eignungsprüfung sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen regelt die Aufnahmeprüfungsordnung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in ihrer jeweils gültigen Fassung.