Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) - das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Eignungsprüfung mit mindestens 19 von 25 möglichen Punkten ausgeglichen werden (besondere künstlerische Begabung)
- BewerberInnen sollten zu Beginn des 1. Fachsemesters die Altersgrenze von 27 Jahren nicht überschritten haben
- Bei ausländischen Bewerbern: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
- Phoniatrisches Gutachten bzw. Attest eines HNO-Arztes
- Erfolgreiche Eignungsprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten): Zeitpunkt Juni /Juli
Anforderungen in der Eignungsprüfung (Einstufung ins erste Semester des Bachelor-Studienganges Gesang)
Hauptfach
Einzureichen ist ein Programm von ca. 15-20 min. bestehend aus 2-3 Arien und 3-4 Liedern, aus unterschiedlichen Zeitepochen unterschiedlichen Charakters.
- 1. Runde: Vortrag von Liedern und Arien (Dauer ca. 10 Minuten), Wird die erste Runde in den Gebieten Gesang, Klavier und Theorie bestanden, erfolgt die Zulassung zur 2. Runde im Hauptfach.
- 2. Runde: Vortrag von Liedern und Arien aus dem im ersten Teil noch nicht gehörten Repertoire. (Dauer ca. 10 Minuten)
Hörfähigkeit
In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen (vgl. Mustertest).
Musiktheorie
In einer schriftlichen Prüfung (Dauer ca. 90 Minuten) sollen folgende Aufgaben bearbeitet werden:
- Bestimmen und Bilden von Intervallen und Tonleitern (einschließlich Kirchentonleitern)
- Bestimmen und Bilden von Akkorden und Akkordfortschreitungen
- Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz
- Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter.
Klavier
- Vortrag eines leichten Stückes
Bitte beachten Sie: Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums!