Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) - das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Aufnahmeprüfung mit mindestens 19 von 25 möglichen Punkten ausgeglichen werden (besondere künstlerische Begabung)
- BewerberInnen dürfen zu Beginn des 1. Fachsemesters die Altersgrenze von 27 Jahren nicht überschritten haben
- Bei ausländischen Bewerbern: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
- Phoniatrisches Gutachten bzw. Attest eines HNO-Arztes
- Erfolgreiche Aufnahmeprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten): Zeitpunkt Juni /Juli
Anforderungen in der Aufnahmeprüfung (Einstufung ins erste Semester des Bachelor-Studienganges Gesang)
Hauptfach
Einzureichen ist ein Programm von ca. 15-20 min. bestehend aus 2-3 Arien und 3-4 Liedern, aus unterschiedlichen Zeitepochen unterschiedlichen Charakters.
- 1. Runde: Vortrag von Liedern und Arien (Dauer ca. 10 Minuten), Wird die erste Runde in den Gebieten Gesang, Klavier und Theorie bestanden, erfolgt die Zulassung zur 2. Runde im Hauptfach.
- 2. Runde: Vortrag von Liedern und Arien aus dem im ersten Teil noch nicht gehörten Repertoire. (Dauer ca. 10 Minuten)
Pflichtfach Hörfähigkeit
In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen (vgl. Mustertest).
Pflichtfach Musiktheorie
- Lösung von Aufgaben aus der Musiklehre (Tonarten, Tonleitern, Intervalle, Akkorde) und ein einstimmiges Musikdiktat. (Schriftlich, 60 Minuten)
- Grundkenntnisse in der Musiklehre (Tonarten, Tonleitern, Intervalle, Akkorde), Erfassen von Intervallen, Akkorden, Rhythmen und Taktarten, Nachsingen einer Melodie und Vomblattsingen. (Mündlich, 20 Minuten)
Klavier
- Vortrag eines leichten Stückes
Bitte beachten Sie: Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums!