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Anforderungen der Aufnahmeprüfungen Lehramtsstudiengang Musik – Lehramt an Grundschulen (L 1), Haupt- und Realschulen (L 2) und Förderschulen (L 5)

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • erfolgreiche Aufnahmeprüfung

Anforderungen der Aufnahmeprüfung

Im Rahmen der Aufnahmeprüfung werden folgende Bereiche geprüft:

  • Instrumentales oder vokales Hauptfach
  • Pflichtfach Klavier
  • Pflichtfächer Gesang und Sprechen
  • Hörfähigkeit
  • Musiktheorie

Instrumentales oder vokales Hauptfach

Für die Aufnahmeprüfung im instrumentalen  Hauptfach gilt grundsätzlich, dass bei der  Bewertung des Vortrags nicht der Schwierigkeitsgrad der Stücke, sondern der deutlich erkennbare  Gestaltungswille und die künstlerische Qualität  der Darbietung im Vordergrund stehen. (Prüfungsdauer: ca. 10 Minuten)

Instrumentales Hauptfach (außer Schlagzeug)

  • Vortrag zweier Stücke unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen oder  Stilbereichen
  •  Vomblattspiel eines leichten Stückes

Schlagzeug als Instrumentales Hauptfach:

Klassisches Schlagzeug

  •  Kleine Trommel: Vortrag zweier einfacher  Etüden (z.B. Mitchell  Peters: Intermediate Snare  Drum Studies, Nr.4, Nr IX)
  •  Mallets: Vortrag eines einfachen Stückes  mit 2 Schlägeln am Xylo-, Marimba-  oder Vibrafon (z.B. Morris  Goldenberg: Melodic Studies, S.61  Allegro)
  • Pauken: Einstimmen von Intervallen nach  Ansage

Jazz/Pop-Schlagzeug

  • Vortrag von spieltechnischen  Grundübungen (z.B. Single Stroke Roll,  Paradiddles usw.)
  •  Vortrag von verschiedenen Stilen nach  Ansage (z. B. Songo, Funk, Swing usw.)
  • Interpretation eines Jazzstandard oder  Big-Bandcharts (unvorbereitet)
  • Blattspiel einer leichten Drumset-Etüde

Vokales Hauptfach

  • Qualitative Anforderungen im vokalen Hauptfach:
    • Deutliche sängerische Disposition
    • Den Fähigkeiten angemessene Auswahl der Vortragsstücke
    • Saubere Intonation
    • Deutlich erkennbarer Gestaltungswille
  • Vorlage eines medizinisch-phoniatrischen  Gutachtens
  • Vortrag von drei mittelschweren Vokal-  kompositionen der Sololiteratur unterschiedlichen Charakters
  • Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung

Pflichtfach Gesang oder Klavier

Vokales Nebenfach (für Studierende mit instrumentalem Hauptfach):

  • Vortrag eines Liedes mit Begleitung
  • Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung

Qualitative Anforderungen im vokalen Nebenfach:

  • Ausreichende stimmliche Disposition als Voraussetzung für die musikpädagogische Arbeit
  • Ausbildungsfähigkeit der Stimme
  • Fähigkeit zu vokaler Gestaltung

Instrumentales Nebenfach (für Studierende mit vokalem Hauptfach):

  • Vortrag eines leichten Stückes auf dem Klavier

(Prüfungsdauer: ca. 5 Minuten)

Klausur in Hörfähigkeit 

Rhythmusdiktat, einstimmiges Musikdiktat, Dreiklänge in verschiedenen Umkehrungen. (Prüfungsdauer: 60 Minuten)

Klausur in Musiktheorie

Dur- und Molltonleiter, Intervalle, Akkorde (Dreiklänge und Septakkorde) in verschiedenen  Stellungen [Violin- und Bassschlüssel], Bearbeitung einer gegebenen Melodie im 2-, 3- oder 4-stimmigen Satz. (Prüfungsdauer: 60 Minuten)

Hörfähigkeit und Musiktheorie praktisch

Vomblattsingen einer Chorstimme, Nachsingen  einer Melodie, Ausführen eines notierten  Rhythmus, Intervall- und Akkordlehre. (Prüfungsdauer: ca. 5 Minuten)

Nach Abschluss der Eignungsprüfung erhalten  die Bewerber und Bewerberinnen über die  Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Im Falle  des Nichtbestehens gibt der Bescheid auch  Auskunft über den Zeitpunkt, zu dem eine  erneute Prüfung möglich ist. Eine Wiederholung  der Eignungsprüfung ist nur einmal möglich.

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