Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
- erfolgreiche Aufnahmeprüfung
Anforderungen der Aufnahmeprüfung
Im Rahmen der Aufnahmeprüfung werden folgende Bereiche geprüft:
- Instrumentales oder vokales Hauptfach
- Pflichtfach Klavier
- Pflichtfächer Gesang und Sprechen
- Hörfähigkeit
- Musiktheorie
Instrumentales oder vokales Hauptfach
Für die Aufnahmeprüfung im instrumentalen Hauptfach gilt grundsätzlich, dass bei der Bewertung des Vortrags nicht der Schwierigkeitsgrad der Stücke, sondern der deutlich erkennbare Gestaltungswille und die künstlerische Qualität der Darbietung im Vordergrund stehen. (Prüfungsdauer: ca. 10 Minuten)
Instrumentales Hauptfach (außer Schlagzeug)
- Vortrag zweier Stücke unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen oder Stilbereichen
- Vomblattspiel eines leichten Stückes
Schlagzeug als Instrumentales Hauptfach:
Klassisches Schlagzeug
- Kleine Trommel: Vortrag zweier einfacher Etüden (z.B. Mitchell Peters: Intermediate Snare Drum Studies, Nr.4, Nr IX)
- Mallets: Vortrag eines einfachen Stückes mit 2 Schlägeln am Xylo-, Marimba- oder Vibrafon (z.B. Morris Goldenberg: Melodic Studies, S.61 Allegro)
- Pauken: Einstimmen von Intervallen nach Ansage
Jazz/Pop-Schlagzeug
- Vortrag von spieltechnischen Grundübungen (z.B. Single Stroke Roll, Paradiddles usw.)
- Vortrag von verschiedenen Stilen nach Ansage (z. B. Songo, Funk, Swing usw.)
- Interpretation eines Jazzstandard oder Big-Bandcharts (unvorbereitet)
- Blattspiel einer leichten Drumset-Etüde
Vokales Hauptfach
- Qualitative Anforderungen im vokalen Hauptfach:
- Deutliche sängerische Disposition
- Den Fähigkeiten angemessene Auswahl der Vortragsstücke
- Saubere Intonation
- Deutlich erkennbarer Gestaltungswille
- Vorlage eines medizinisch-phoniatrischen Gutachtens
- Vortrag von drei mittelschweren Vokal- kompositionen der Sololiteratur unterschiedlichen Charakters
- Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung
Pflichtfach Gesang oder Klavier
Vokales Nebenfach (für Studierende mit instrumentalem Hauptfach):
- Vortrag eines Liedes mit Begleitung
- Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung
Qualitative Anforderungen im vokalen Nebenfach:
- Ausreichende stimmliche Disposition als Voraussetzung für die musikpädagogische Arbeit
- Ausbildungsfähigkeit der Stimme
- Fähigkeit zu vokaler Gestaltung
Instrumentales Nebenfach (für Studierende mit vokalem Hauptfach):
- Vortrag eines leichten Stückes auf dem Klavier
(Prüfungsdauer: ca. 5 Minuten)
Klausur in Hörfähigkeit
Rhythmusdiktat, einstimmiges Musikdiktat, Dreiklänge in verschiedenen Umkehrungen. (Prüfungsdauer: 60 Minuten)
Klausur in Musiktheorie
Dur- und Molltonleiter, Intervalle, Akkorde (Dreiklänge und Septakkorde) in verschiedenen Stellungen [Violin- und Bassschlüssel], Bearbeitung einer gegebenen Melodie im 2-, 3- oder 4-stimmigen Satz. (Prüfungsdauer: 60 Minuten)
Hörfähigkeit und Musiktheorie praktisch
Vomblattsingen einer Chorstimme, Nachsingen einer Melodie, Ausführen eines notierten Rhythmus, Intervall- und Akkordlehre. (Prüfungsdauer: ca. 5 Minuten)
Nach Abschluss der Eignungsprüfung erhalten die Bewerber und Bewerberinnen über die Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Im Falle des Nichtbestehens gibt der Bescheid auch Auskunft über den Zeitpunkt, zu dem eine erneute Prüfung möglich ist. Eine Wiederholung der Eignungsprüfung ist nur einmal möglich.
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