Barrierefrei   Seite drucken
    
Info-Pool > Studienbewerber > Eignungsprüfungen > Lehramt (L1, L2, L5)

Anforderungen der Eignungsprüfungen Lehramtsstudiengang Musik – Lehramt an Grundschulen (L 1), Haupt- und Realschulen (L 2) und Förderschulen (L 5)

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • erfolgreiche Eignungsprüfung

Anforderungen der Eignungsprüfung

Im Rahmen der Eignungsprüfung werden folgende Bereiche geprüft:

  • Instrumentales oder vokales Hauptfach
  • Pflichtfach Klavier
  • Pflichtfächer Gesang und Sprechen
  • Hörfähigkeit
  • Musiktheorie

Instrumentales oder vokales Hauptfach

Für die Eignungsprüfung im instrumentalen Hauptfach gilt grundsätzlich, dass bei der Bewertung des Vortrags nicht der Schwierigkeitsgrad der Stücke, sondern der deutlich erkennbare Gestaltungswille und die künstlerische Qualität der Darbietung im Vordergrund stehen. (Prüfungsdauer: ca. 10 Minuten)

Instrumentales Hauptfach (außer Schlagzeug)

  • Vortrag zweier Stücke unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen oder Stilbereichen
  • Vomblattspiel eines leichten Stückes

Schlagzeug als Instrumentales Hauptfach:

Klassisches Schlagzeug

  • Kleine Trommel: Vortrag zweier einfacher  Etüden (z.B. Mitchell  Peters: Intermediate Snare  Drum Studies, Nr.4, Nr IX)
  • Mallets: Vortrag eines einfachen Stückes  mit 2 Schlägeln am Xylo-, Marimba-  oder Vibrafon (z.B. Morris Goldenberg: Melodic Studies, S.61  Allegro)
  • Pauken: Einstimmen von Intervallen nach Ansage

Jazz/Pop-Schlagzeug

  • Vortrag von spieltechnischen Grundübungen (z.B. Single Stroke Roll,  Paradiddles usw.)
  • Vortrag von verschiedenen Stilen nach Ansage (z. B. Songo, Funk, Swing usw.)
  • Interpretation eines Jazzstandard oder Big-Bandcharts (unvorbereitet)
  • Blattspiel einer leichten Drumset-Etüde

Vokales Hauptfach

  • Qualitative Anforderungen im vokalen Hauptfach:
    • Deutliche sängerische Disposition
    • Den Fähigkeiten angemessene Auswahl der Vortragsstücke
    • Saubere Intonation
    • Deutlich erkennbarer Gestaltungswille
  • Vorlage eines medizinisch-phoniatrischen  Gutachtens
  • Vortrag von drei mittelschweren Vokalkompositionen der Sololiteratur unterschiedlichen Charakters
  • Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung

Pflichtfach Gesang oder Klavier

Vokales Nebenfach (für Studierende mit instrumentalem Hauptfach):

  • Vortrag eines Liedes mit Begleitung
  • Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung

Qualitative Anforderungen im vokalen Nebenfach:

  • Ausreichende stimmliche Disposition als Voraussetzung für die musikpädagogische Arbeit
  • Ausbildungsfähigkeit der Stimme
  • Fähigkeit zu vokaler Gestaltung

Instrumentales Nebenfach (für Studierende mit vokalem Hauptfach):

  • Vortrag eines leichten Stückes auf dem Klavier

(Prüfungsdauer: ca. 5 Minuten)

Hörfähigkeit

In einem schriftlichen Test von etwa 45 Minuten Dauer hat der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische und harmonische Zusammenhänge hörend zu erkennen. Die Anforderungen des schriftlichen Test werden durch einen mündlich-praktischen Test von etwa 6 Minuten Dauer ergänzt.

Musiktheorie

Dur- und Molltonleiter, Intervalle, Akkorde (Dreiklänge und Septakkorde) in verschiedenen Stellungen [Violin- und Bassschlüssel], Bearbeitung einer gegebenen Melodie im 2-, 3- oder 4-stimmigen Satz. (Prüfungsdauer: 60 Minuten)

 


Nach Abschluss der Eignungsprüfung erhalten die Bewerber und Bewerberinnen über die  Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Im Falle des Nichtbestehens gibt der Bescheid auch Auskunft über den Zeitpunkt, zu dem eine erneute Prüfung möglich ist. Eine Wiederholung der Eignungsprüfung ist nur einmal möglich.

Nach oben