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Anforderungen der Eignungsprüfungen Komposition

Zulassungsvoraussetzungen

  • Erfolgreiche Eignungsprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten)
  • Abitur. (Das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Eignungsprüfung mit mindestens 19 von möglichen 25 Punkten ausgeglichen werden)
  • Die BewerberInnen sollten zu Beginn des 1. Fachsemesters die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten haben

Für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist es erforderlich, mit der Anmeldung eigene Kompositionen (mindestens drei, möglichst verschiedener Gattungen) sowie einen ausführlichen Lebenslauf, aus dem der musikalische Werdegang hervorgeht, einzureichen.Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist abhängig von der Bewertung der eingereichten Kompositionen durch unsere zuständigen Professoren.

Hinweis

Umstellung auf Bachelor ist für 2010 geplant. Nähere Infos bei der Studienberatung im Studierendensekretariat.

Anforderungen der Eignungsprüfung

Hörfähigkeit und Musiktheorie: siehe allgemeine Anforderungen ›››

Instrumentales Vorspiel

Vortrag von drei mittelschweren Instrumentalstücken unterschiedlicher Stilistik (eines davon zeitgenössisch, Gesamtdauer der Prüfung ca. 20 Minuten). Die Wahl des Instrumentes ist freigestellt. Es soll die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung überprüft werden.

Bei Bewerbern unter 20 Jahren können kompositorische Arbeiten, die außergewöhnliche Begabung aufzeigen, lückenhafte Vorbildung in Hörerziehung, Musiklehre und Klavier ausgleichen.

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