Barrierefrei   Seite drucken
    
Info-Pool > Studienbewerber > Eignungsprüfungen > Allg. Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

Hörfähigkeit

In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen (vgl. Mustertest). Die Anforderungen des schriftlichen Tests werden durch einen mündlich-praktischen Test von bis zu 10 Minuten Dauer ergänzt.

Musiktheorie (L3)

In einer schriftlichen Prüfung (Dauer 60 Minuten) sollen folgende Aufgaben bearbeitet werden:

  • Vierstimmige Bearbeitung einer gegebenen Melodie
  • Eine vorgegebene Melodie weiterführen und beenden (ungefähre Taktzahl wird vorgegeben) und eine ein- oder mehrstimmige Begleitung hinzukomponieren; drei Melodien verschiedener Epochen und Stilrichtungen werden zur Wahl gegeben
  • Bestimmen von Akkorden und Akkordfortschreitungen
  • Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter

Musiktheorie (Komposition)

Schriftliche Prüfung (Dauer: 90 Minuten):

  • Mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen Melodie auf zwei Arten.
  • Analyse und Kommentierung von zwei Partiturausschnitten.

Pflichtfächer Gesang und Sprechen (L3)

In Gesang und Sprechen werden alle Bewerber geprüft. Anhand des unbegleiteten Vortrags eines Volksliedes sowie des begleiteten Vortrags eines Kunstliedes soll eine hinreichende stimmliche Disposition als Voraussetzung zur Ausbildung der Gesangsstimme sowie die Fähigkeit zu vokaler Gestaltung nachgewiesen werden.
Aus dem Vortrag eines Gedichtes oder Prosatextes soll die Fähigkeit zu sprachlich-geistiger Darstellung erkennbar sein.

Hinweise

  • Die Prüfung findet in zwei Teilen statt und kann sich deswegen über mehrere Tage erstrecken; im ersten Teil wird das Hauptfach geprüft; wer diesen Teil besteht, wird zum zweiten Prüfungsteil zugelassen; dieser besteht aus den Prüfungen in den Pflichtfächern
  • Die in der Eignungsprüfung erbrachten Leistungen haben den Grad künstlerischer Begabung nachzuweisen, der eine Berufsfähigkeit erwarten lässt
  • Bei den Prüfungsinhalten genannten Beispiele sind Hinweise für den Mindestschwierigkeitsgrad
  • Bei allen Werken, die eine Begleitung vorsehen, erfolgt diese durch Klavier oder Cembalo; der Begleiter wird von der Hochschule gestellt; wird sie vom Bewerber selbst gestellt, ist dies der Hochschule rechtzeitig bekannt zu geben
  • Die Dauer des vorzubereitenden Repertoires muss der 30-minütigen Hauptfachprüfungszeit entsprechen
  • Außer bei großen zyklischen Werken (z. B. längere klassische oder romantische Sonaten und vor allem Konzerte), bei denen eine Reduzierung des Vortrages auf den ersten und zweiten Satz akzeptiert wird, sind nur vollständige Werke anzubieten

Nach oben