Die Zulassung zum Masterstudiengang Solorepetition setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Musikhochschule oder einer vergeichbaren Hochschule im In- oder Ausland mit Hauptfach Klavier oder Orgel (Bachelor, Diplom, Kirchenmusik-Examen oder Staatsexamen für das Lehramt Musik) oder einen vergleichbaren Abschluss voraus.
Das Bestehen des Prüfungsteils „Sololiteratur“ ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungsteilen Korrepetition und Kolloquium.
Die Kommission behält sich das Recht vor, den Vortrag abzubrechen. Für Bewerber mit bereits abgelegten Prüfungen in den Fächern Dirigieren, Gesang und Partiturspiel kann in Absprache mit der Kommission ein gesondertes Programm für den ersten Teil der Prüfung festgelegt werden.
Die für den Aufnahmeprüfungsteil Korrepetition vorzubereitenden Werke werden der Bewerberin oder dem Bewerber ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin mitgeteilt. Sänger bzw. Sängerinnen werden ausnahmslos von der Hochschule gestellt.
Kolloquium über die besonderen Ansprüche, die das Studium und der Beruf des Theaterkorrepetitors bzw. Theaterkorrepetitorin stellen und über die Bereitschaft des Bewerbers oder der Bewerberin, sich dieser Tätigkeit zu widmen.