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Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen Solorepitition

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudiengang Solorepetition setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Musikhochschule oder einer vergeichbaren Hochschule im In- oder Ausland mit Hauptfach Klavier oder Orgel (Bachelor, Diplom, Kirchenmusik-Examen oder Staatsexamen für das Lehramt Musik) oder einen vergleichbaren Abschluss voraus.

Anforderungen der Aufnahmeprüfung

Prüfungsteile:

  • Sololiteratur
  • Korrepetition
  • Kolloquium

Das Bestehen des Prüfungsteils „Sololiteratur“ ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungsteilen Korrepetition und Kolloquium.

Sololiteratur

  • ein zyklisches Werk von J. S. Bach oder ein Präludium und Fuge aus dem «Wohl-temperierten Klavier»
  • eine klassische Sonate (vollständig)
  • ein Werk der Romantik oder des Impressionismus
  • ein Werk aus dem 20. oder 21. Jahrhundert mit stiltypischen Merkmalen der «Neuen  Musik»
  • Zwei Etüden, darunter eine von Chopin (außer op. 10 Nr. 3 und 6, op. 25 Nr. 7)

Die Kommission behält sich das Recht vor, den Vortrag abzubrechen. Für Bewerber mit bereits abgelegten Prüfungen in den Fächern Dirigieren, Gesang und Partiturspiel kann in Absprache mit der Kommission ein gesondertes Programm für den ersten Teil der Prüfung festgelegt werden.

Korrepetition

  • Vortrag einer Opernszene (Wiener Klassik oder europäische Oper des 19. / 20. Jahrhunderts)
  • Begleiten von zwei Arien mit Sängerinnen und / oder Sängern (eine davon Barock-Arie mit Rezitativ)
  • Vomblattspiel einer mittelschweren Opern- oder Operettenarie mit Sängerinnen und / oder Sängern
  • Vomblattspiel eines Ausschnittes aus dem Musiktheater- oder Oratorienreperrtoire (ohne Markierung der Gesangspartien) nach Dirigat

Die für den Aufnahmeprüfungsteil Korrepetition vorzubereitenden Werke werden der Bewerberin oder dem Bewerber ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin mitgeteilt. Sänger bzw. Sängerinnen werden ausnahmslos von der Hochschule gestellt.

Kolloquium

Kolloquium über die besonderen Ansprüche, die das Studium und der Beruf des Theaterkorrepetitors bzw. Theaterkorrepetitorin stellen und über die Bereitschaft des Bewerbers oder der Bewerberin, sich dieser Tätigkeit zu widmen.

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