Barrierefrei   Seite drucken
    

Nebenstudiengang Orgel im Fach Künstlerische Ausbildung

Die Zulassung zu diesem Studiengang setzt die Immatriklation im Studiengang Diplom-A-Prüfung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker evangelischer und katholischer Konfession an der Hochschule voraus. Stimmen nach dem zweiten Fachsemester in diesem Studium der Orgellehrer und der Direktor des Ausbildungsbereichs Kirchenmusik der Durchführung des Nebenstudiums zu, so entscheidet die Eignungsprüfungskommission des Fachbereichs Künstlerische Ausbildung für den künstlerischen Studiengang Orgel auf Grund der dafür vorgesehenen Eignungsprüfung und im Hinblick auf das Vorhandensein einer erhöhten Leistungsfähigkeit für ein Nebenstudium über die Zulassung.

Studienbeginn nur zum Wintersemester nach dem 2. Fachsemester im Hauptstudiengang.

Nach oben