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Anforderungen in den Eignungsprüfungen «Kronberg Academy Master»

Zulassungsvoraussetzungen

  • Für die Zulassung zum Studiengang werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.
  • Bewerber für das ersten Fachsemesters in dem angestrebten Studiengang  sollten das 16. Lebensjahr begonnen bzw. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Altersgrenze).
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist im Normalfall eine vorherige Teilnahme an internationalen Wettbewerben, an Meisterkursen oder Kammermusikprojekten, welche von der Kronberg Academy veranstaltet bzw. mit der Kronberg Academy assoziiert sind.
  • Die Zulassung zur BA-Phase des Studiengangs setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung gemäß § 3 voraus.
  • Die Zulassung zur MA-Phase des Studiengangs setzt das erfolgreiche Bestehen der BA- Phase des Studiengangs oder das Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß § 3 voraus (in diesem Fall orientiert sich der Schwierigkeitsgrad der Eignungsprüfung an den Anforderungen der abschließenden Prüfungen der BA-Phase)

Anforderungen der Eignungsprüfungen

Die Eignungsprüfung setzt sich aus den Teilen instrumentales Hauptfach, Musiktheorie und Hörfähigkeit zusammen.

Instrumentales Hauptfach

Es wird erwartet, dass folgende Stücke vorgetragen werden:

  • Eine Etüde
  • Eine unbegleitete Suite, Sonata oder Partita von J.S. Bach
  • Eine Sonate aus dem späten 18., 19. oder 20. Jahrhundert
  • Ein Konzert aus dem späten 18., 19. oder 20. Jahrhundert
  • Ein Charakterstück
  • Ein Werk eines innerhalb der letzten siebzig Jahre geborenen Komponisten
  • Blattspiel

Darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber der Prüfungskommission eine Liste des bereits erarbeiteten Repertoires vorlegen.
Es wird erwartet, dass bis auf die Sonate und das zeitgenössische Stück alle vorbereiteten Werke auswendig vorgetragen werden. Die Kommission behält sich das Recht vor, den Vortrag abzubrechen. Ein Begleiter wird bei Bedarf gestellt, es wird den Bewerbern jedoch empfohlen, einen eigenen Begleiter mitzubringen.

Musiktheorie

In einer schriftlichen Prüfung (maximal 90 Minuten) sollen folgende Aufgaben bearbeitet werden:

  • Vierstimmige Bearbeitung einer gegebenen Melodie.
  • Eine vorgegebene Melodie weiterführen und beenden (ungefähre Taktzahl wird vorgegeben) und eine ein- oder mehrstimmige Begleitung hinzukomponieren. Drei Melodien verschiedener Epochen und Stilrichtungen werden zur Wahl gegeben.
  • Bestimmen von Akkorden und Akkordfortschreitungen.
  • Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch- historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter.

Hörfähigkeit

In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat die Bewerberin oder der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.

Sollten die theoretischenPrüfungsteile nicht bestanden werden, kann das Studium bei bestandener Eignungsprüfung im instrumentalen Hauptfach dennoch aufgenommen werden; anhand der Prüfungsergebnisse ergibt sich dann, in welchem zeitlichen Umfang der Studierende zusätzliche Veranstaltungen im Bereich „Musiktheorie“ bzw. „Hörschulung“ besuchen muss. Bei Nichtbestehen ist die Prüfung innerhalb eines Jahres zu wiederholen.

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