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Anforderungen in den Eignungsprüfungen Konzertexamen

Zulassungsvoraussetzungen

  • ein durch eine Diplomprüfung, Künstlerische Reifeprüfung oder eine gleichwertige Prüfung abgeschlossenes Studium mit gleichem Hauptfach; das Hauptfach in den genannten Prüfungen muss mit «sehr gut» (mind. 1,4) bewertet sein
  • erfolgreiche Eignungsprüfung

Anforderungen in den Eignungsprüfung

  • Vorauswahl durch eine aus Fachlehrerinnen und Fachlehrern bestehenden Prüfungskommission. Bei BewerberInnen, die ihre Diplomprüfung an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt/Main ablegen, kann die Prüfungskommission im Rahmen dieser Diplomprüfung entscheiden, ob auf eine Vorauswahl verzichtet werden kann.
    Der Prüfungskommission vorzulegen ist ein in Umfang und Inhalt einer Diplomprüfung an der Frankfurter Hochschule für Musik und Darstel-lende Kunst entsprechendes Programm, aus dem die Kommission eine Vortragsfolge von ca. 20 Minuten auswählt.
    Wird die Prüfung im Rahmen der Vorauswahl mit «Nicht bestanden» bewertet, erfolgt keine Zulassung zum Aufbaustudiengang.
  • Prüfung vor einer, vom Prüfungsausschuss eingesetzten, fachübergreifenden Kommission:
    • 1. Teil (Dauer max. 15 Minuten):
      Vortrag von zwei stilistisch kontrastierenden Werken oder Werkteilen eigener Wahl
    • 2. Teil (Dauer ca. 45 Minuten):
      Vortrag eines von der Kommission festgelegten Programms aus einer Auswahl

Nach dem 1. Teil erfolgt eine geheime Abstimmung in der Prüfungskommission mit den Alternativen «Bestanden» bzw. «Nicht bestanden». Im Falle einer Mehrheit für «Nicht bestanden» gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.

Im Falle einer Mehrheit für «Bestanden» erfolgt die zweite Abstimmung darüber, ob der 2. Prüfungsteil durchgeführt werden soll. Ist dies nicht der Fall, gilt die Prüfung als bestanden. Wird der 2. Prüfungsteil durchgeführt, wird danach in einer erneuten Abstimmung mit der Alternative «Bestanden» bzw. «Nicht bestanden» das endgültige Ergebnis ermittelt.