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Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen Klavierkammermusik & Liedbegleitung

Zulassungsvoraussetzungen

  • Die Zulassung zum Aufbaustudiengang Klavierkammermusik und/oder Liedbegleitung setzt ein abgeschlossenes Musikhochschulstudium mit Hauptfach Klavier oder ein vergleichbares Examen im Ausland voraus.

Anforderungen der Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung setzt sich aus den Teilen Sololiteratur, Kammermusik und Liedbegleitung zusammen. Das Bestehen des Teiles Sololiteratur ist Voraussetzung für die Teilnahme am Prüfungsteil Kammermusik und Liedbegleitung.

Sololiteratur

  • drei anspruchsvolle, vollständige Werke aus verschiedenen Stilepochen von insgesamt mindestens 30 Minuten Dauer
  • eine Etüde
  • Vomblattspiel

Kammermusik und Liedbegleitung

  • Vortrag eines Satzes aus einem Kammermusikwerk
  • Begleitung von zwei Liedern

Die für den zweiten Teil vorzubereitenden Werke werden dem Bewerber ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin mitgeteilt. Kammermusikpartner und Sänger werden ausnahmslos von der Hochschule gestellt.

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