Aufbaustudium Klavierkammermusik und/oder Liedbegleitung ›››
Die Aufnahmeprüfung setzt sich aus den Teilen Sololiteratur, Kammermusik und Liedbegleitung zusammen. Das Bestehen des Teiles Sololiteratur ist Voraussetzung für die Teilnahme am Prüfungsteil Kammermusik und Liedbegleitung.
Die für den zweiten Teil vorzubereitenden Werke werden dem Bewerber ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin mitgeteilt. Kammermusikpartner und Sänger werden ausnahmslos von der Hochschule gestellt.