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Diplom-B-Prüfung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker evangelischer und katholischer Konfession

Die Eignungsprüfung erfolgt in den Fächern Orgel, Klavier, Singen, Chorleitung, Hörfähigkeit und Musiktheorie.

Orgel (Hauptfach)

  • fünf Choralbearbeitungen aus dem Orgelbüchlein von J. S. Bach
  •  ein freies Werk von J. S. Bach oder einem anderen Meister des 17. oder 18. Jahrhunderts
  • ein Werk des 19. oder 20. Jahrhunderts
  • Harmonisieren von Kirchenliedern mit kurzem Vorspiel

Die Auswahl einzelner Stücke und Sätze trifft die Prüfungskommission. (Prüfungsdauer 20 Minuten)

Klavier

  • eine 2-stg. Invention von J. S. Bach oder eines der Präludien und Fugen aus dem Wohltemperierten Klavier
  • eine leichte bis mittelschwere Sonate der Wiener Klassik
  • ein Werk der romantischen oder zeitgenössischen Klaviermusik
  • Vomblattspiel, Tonleitern und Dreiklangs-Arpeggien

Die Auswahl einzelner Stücke und Sätze trifft die Prüfungskommission.

Singen

  • Vortrag eines einfachen Kunstliedes

Prüfungsdauer für Klavier und Singen zusammen ca. 30 Minuten.

Chorleitung (Hauptfach)

  • Dirigieren eines einfachen, vorbereiteten Chorsatzes (Chorpartitur in 6 Exemplaren ist vom Prüfling bereitzuhalten)
  • Vomblattspiel eines einfachen drei- und vierstimmigen Chorsatzes
  • Kenntnis der gebräuchlichen Schlagfiguren

Prüfungsdauer 10 Minuten.

Hörfähigkeit

  • schriftlich (Prüfungsdauer 60 Minuten):
    In einem schriftlichen Test hat die Bewerberin oder der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.
  • mündlich-praktisch (Prüfungsdauer max. 10 Minuten):
    Die Anforderungen des schriftlichen Tests werden durch einen mündlich-praktischen Test ergänzt.

Musiktheorie

  • Schriftlich (Prüfungsdauer insgesamt max. 90 Minuten):
    • vierstimmige Bearbeitung einer gegebenen Melodie
    • eine vorgegebene Melodie weiterführen und beenden (ungefähre Taktzahl wird vorgegeben) und eine ein- oder mehrstimmige Begleitung hinzukomponieren (drei Melodien verschiedener Epochen und Stilrichtungen werden zur Wahl gegeben)
    • Bestimmen von Akkorden und Akkordfortschreitungen
    • Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter
  • Mündlich-Praktisch (Prüfungsdauer max. 10 Minuten):
    Kenntnis der Akkordlehre bis zum Dominantseptakkord, Kenntnis der Kirchentonarten (Kirchentöne), Kenntnis der Generalbassbezifferung

Eine an einer staatlichen oder kirchlichen Ausbildungsstätte abgelegte Prüfung oder ein an einer anderen Musikhochschule durchgeführter Teil eines Kirchenmusikstudiums oder ein anderes einschlägiges Hochschulstudium können zur Verkürzung der Studienzeit angerechnet werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.

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