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Anforderungen in den Eignungsprüfungen Diplom-A-Prüfung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker evangelischer und katholischer Konfession

Die Eignungsprüfung erfolgt in den Fächern Orgel, Klavier, Singen, Chorleitung, Hörfähigkeit und Musiktheorie.

Orgel (Hauptfach)

  • fünf Choralbearbeitungen mittlerer Schwierigkeit von J. S. Bach, z. B. BWV 624, 635, 641 aus dem Orgelbüchlein, BWV 646 aus den Schübler-Chorälen, BWV 667 aus den Leipziger Chorälen
  • ein mittelschweres freies Werk von J. S. Bach oder einem anderen Meister des 17. oder 18. Jahrhunderts
  • ein mittelschweres Werk des 19. oder 20. Jahrhunderts
  • Harmonisieren von Kirchenliedern mit kurzem Vorspiel

Die Auswahl einzelner Stücke und Sätze trifft die Prüfungskommission. (Prüfungsdauer 20 Minuten)

Klavier

  • eine 2-stg. Invention oder 3-stg. Sinfonie von J. S. Bach oder eines der Präludien und Fugen aus dem Wohltemperierten Klavier
  • eine mittelschwere Sonate der Wiener Klassik
  • ein Werk der romantischen oder zeitgenössischen Klaviermusik
  • Vomblattspiel, Tonleitern und Dreiklangs-Arpeggien

Die Auswahl einzelner Stücke und Sätze trifft die Prüfungskommission.

Singen

  • Vortrag eines einfachen Kunstliedes

Prüfungsdauer für Klavier und Singen zusammen ca. 30 Minuten.

Chorleitung

    • Dirigieren eines einfachen, vorbereiteten Chorsatzes (Chorpartitur in 6 Exemplaren ist vom Prüfling bereit zu halten)
    • Vomblattspiel eines einfachen drei- und vierstimmigen Chorsatzes
    • Kenntnis der gebräuchlichen Schlagfiguren

    Prüfungsdauer ca. 10 Minuten.

    Hörfähigkeit

    • schriftlich (60 Minuten):
      In einem Test hat die Bewerberin oder der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.
    • mündlich-praktisch (max. 10 Minuten):
      Die Anforderungen des schriftlichen Tests werden durch einen mündlich-praktischen Test ergänzt.

    Musiktheorie

    • Schriftlich (insgesamt max. 90 Minuten):
      • vierstimmige Bearbeitung einer gegebenen Melodie
      • eine vorgegebene Melodie weiterführen und beenden (ungefähre Taktzahl wird vorgegeben) und eine ein- oder mehrstimmige Begleitung hinzukomponieren (drei Melodien verschiedener Epochen und Stilrichtungen werden zur Wahl gegeben)
      • Bestimmen von Akkorden und Akkordfortschreitungen
      • Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter.
    • Mündlich-Praktisch (max. 10 Minuten):
      • Kenntnis der Akkordlehre bis zum Dominantseptakkord, Kenntnis der Kirchentonarten (Kirchentöne), Kenntnis der Generalbassbezifferung

    Wer die Eignungsprüfung für den Studiengang Diplom-A-Prüfung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker evangelischer und katholischer Konfession nicht besteht, die Leistungen jedoch für ein Bestehen der Aufnahmeprüfung für den Studiengang Diplom-B-Prüfung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker evangelischer und katholischer Konfession ausreichend wären, dem kann die Prüfungskommission ohne erneute Prüfung die Zulassung zum Studiengang Diplom-B-Prüfung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker evangelischer und katholischer Konfession zuerkennen.

    Eine an einer staatlichen oder kirchlichen Ausbildungsstätte abgelegte Prüfung oder ein an einer anderen Musikhochschule durchgeführter Teil eines Kirchenmusikstudiums oder ein anderes einschlägiges Hochschulstudium können zur Verkürzung der Studienzeit angerechnet werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.

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