
Für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung ist es erforderlich, mit der Anmeldung eigene Kompositionen (mindestens drei, möglichst verschiedener Gattungen) sowie einen ausführlichen Lebenslauf, aus dem der musikalische Werdegang hervorgeht, einzureichen.Die Zulassung zur Aufnahmeprüfung ist abhängig von der Bewertung der eingereichten Kompositionen durch unsere zuständigen Professoren.
Umstellung auf Bachelor ist für 2010 geplant. Nähere Infos bei der Studienberatung
im Studierendensekretariat.
Hörfähigkeit und Musiktheorie: siehe allgemeine Anforderungen ›››
Vortrag von drei mittelschweren Instrumentalstücken unterschiedlicher Stilistik (eines davon zeitgenössisch, Gesamtdauer der Prüfung ca. 20 Minuten). Die Wahl des Instrumentes ist freigestellt. Es soll die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung überprüft werden.
Bei Bewerbern unter 20 Jahren können kompositorische Arbeiten, die außergewöhnliche Begabung aufzeigen, lückenhafte Vorbildung in Hörerziehung, Musiklehre und Klavier ausgleichen.