Ziel des Bachelorstudiengangs Tanz ist die Ausbildung und individuelle Förderung von kreativen, ausdrucksstarken Tänzerpersönlichkeiten, die über ein großes tanztechnisches Spektrum sowohl im klassischen als auch im zeitgenössischen Bereich verfügen und ihre Qualitäten souverän einsetzen können. Sie haben Fähigkeiten entwickelt künstlerische Arbeitsprozesse kreativ mitzugestalten und sind in der Lage über sich und die Kunstform Tanz im interdisziplinären wie im historischen und gesellschaftlichen Kontext zu reflektieren. Im Verlauf des Studiums werden die Studierenden ermutigt und unterstützt soziales und politisches Engagement zu entwickeln, sich selbstbewusst und verantwortlich in Gruppen einzubringen und Gruppenprozesse positiv mitzugestalten.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Tanz sind qualifiziert als Tänzer/Tänzerin im Berufsfeld zu arbeiten und haben gute Grundlagen erarbeitet um sich mit einer Zusatzqualifikation als Tanzpädagoge/in, Choreograph/in, Trainingsleiter/in, Körper- und Bewegungstherapeut/in zu betätigen und ihr Wissen in andere Felder zu übertragen.
Das Ausbildungsmodell ruht auf 7 miteinander verbundenen Säulen (siehe Modulhandbuch) und führt von einer parallelen zu einer integralen Ausbildung: Technik, Kreativität, Körperbewusstheit, Theorie, Projektarbeit, Interdisziplinarität, Aufführungen.
Studien- und Prüfungsordnung
Modulhandbuch inkl. Studienverlaufspläne
fileadmin/files/studium_lehre/FB3/BATanz/HfMDK_Flyer-Tanz_2016-K3.pdf
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Tanz ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden. Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Tanz werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen oder Englischen vorausgesetzt. Die körperliche Eignung zu professionellem Tanz und die entsprechende tänzerische und musikalische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt.
Konzepte von Tanz, Training und Körperexpressivität haben sich seit der Gründung der Tanzabteilung an der HfMDK 1961 massiv geändert. Die Anforderungen an professionell Tanzschaffende sind enorm gestiegen und komplexer geworden. Mit der Umwandlung des Studienganges Ballett zum Ausbildungsbereich Zeitgenössischer und Klassischer Tanz im Jahre 1998 und den weiteren inhaltlichen Veränderungen bei der Umstrukturierung des Diplomstudiengangs Bühnentanz zum Bachelor Studiengang Tanz 2007 und der Weiterentwicklung der Studien und Prüfungsordnung BAtanz 2013 wurde sowohl den Entwicklungen im europäischen Tanz als auch der veränderten Situation der Tanzkompanien an Deutschen Theatern Rechnung getragen. Nach der Berufung der Professorinnen Hannah Shakti-Bühler (Zeitgenössischer Tanz) und Katja Schneider (Tanztheorie) wurde die SPO grundsätzlich überarbeitet. Im Zuge dessen wurde der Ausbildungsbereich ZuKT im Wintersemester 2019/20 umbenannt in AB Tanz. Die Ausbildung am AB Tanz umfasst in der neuen SPO Zeitgenössichen Tanz, Techniken des Balletts und Tanztheorie.
Das Besondere:
Prof. Dieter Heitkamp
Manfred Gerhardt
Abteilungsleitung Studium und Lehre
Allgemeine Studienberatung und Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
manfred.gerhardt(at)hfmdk-frankfurt.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Jessica Lepschy
Zimmer C 103
T. +49.69.154.007-302
F. +49.69.154.007-125
jessica.lepschy(at)hfmdk-frankfurt.de