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Hinweise zu den amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

Das Präsidium hat mit der „Satzung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main über die Bekanntmachung von Satzungen“ vom 6. Juli 2010 beschlossen, die Satzungen der Hochschule sowie ihre Änderungen gemäß § 31 Abs. 4 HHG durch Veröffentlichung in einem zentralen Verzeichnis auf der Internetseite der Hochschule bekannt zu machen und zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit bereitzustellen.

Zu diesem Zweck hat die Hochschule eine Internetseite mit dem Titel „Amtliche Bekanntmachungen“ der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main eingerichtet.

Die Amtlichen Bekanntmachungen ersetzen die Veröffentlichung im Staatsanzeiger und dienen dem Akt der Inkraftsetzung der Hochschulsatzungen und –ordnungen. Um diesen Zweck zu erreichen, sind bestimmte Verfahrenswege und formelle Bedingungen einzuhalten, die in einer Prozessbeschreibung festgehalten sind. 

Für spezielle Fragen zur Veröffentlichungspraxis steht Ihnen zudem

Frau Sabine Heerdegen
Prüfungsangelegenheiten
Zimmer C 107
Tel.: +49.69.154.007-336
E-Mail: Sabine.Heerdegen(at)hfmdk-frankfurt.de

zur Verfügung.

Handelt es sich bei der Satzung um eine neue oder geänderte Studien- und Prüfungsordnung,  verlinken die Fachbereiche ihre Studien- und Prüfungsordnungen auf den Fachbereichsseiten unter Angabe des Beschlussdatums im Fachbereichsrat zu der in Kraft gesetzten Fassung der Amtlichen Bekanntmachungen. Im Fall von Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen wird bei der Inkraftsetzung dem Inkraftsetzungstext der neue, komplette Text der Ordnung (= nichtamtliche Lesefassung) angehängt. Mit diesen beiden Maßnahmen ist gewährleistet, dass den Studierenden jeweils die für sie gültige Fassung auch von der Fachbereichsseite aus direkt zur Verfügung steht.

Außerdem wird mindestens ein gedrucktes Exemplar der jeweiligen bekannt gemachten Satzung oder Satzungsänderung an zentraler Stelle im Büro für Prüfungsangelegenheiten (Frau Heerdegen) geführt und zur Einsichtnahme durch Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige vorgehalten.


03. Mai 2011
gez. Angelika Gartner, Kanzlerin