• Qualitätsförderung in Forschung, Lehre und Produktion im Film- und Medienbereich.
Konkret heißt das:
• die hFMA ermöglicht Kooperationsprojekte für höhere Semester (ab Hauptstudium) zwischen den angeschlossenen Hochschulen. Dies gilt für Projekte von Studierenden und/oder Professoren;
• die hFMA initiiert öffentliche Sichtbarkeitsveranstaltungen (z.B. PROFIS PLAUDERN PRAXIS im Rahmen des Dokfilmfests Kassel oder alljährlich die Berlinale-Filmrolle HESSEN TALENTS).
• Film- und Medienstudiengänge der angeschlossenen 13 Hochschulen – und damit Lehrende und Studierende der höheren Semester aus der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt (HfMDK).
Ideen / Anregungen können laufend eingebracht werden. (hFMA-Büro: office(at)hfmakademie.de)
Konkrete Kooperationsprojekte können 2x jährlich beantragt werden: in der 1. Februarwoche und in der 1. Juniwoche.
Projektanträge Studierender müssen:
• als Kooperation von mindestens zwei Hochschulen aus dem hFMA-Netzwerk durch jeweils 1 ProfessorIn / Lehrkraft pro kooperierender Hochschule im hFMA-Büro (office(at)hfmakademie.de) beantragt werden,
• vom Antragsteller muss ein außerordentlicher Synergie- bzw. Vernetzungseffekt für die hFMA nachgewiesen werden.
Vorrangig gefördert werden Projekte, die:
• inhaltlich und / oder organisatorisch als Netzwerkprojekt entstehen,
• Beiträge verschiedener, der hFMA angeschlossenen Hochschulen beinhalten,
• mit dem Lehrangebot der ProfessorInnen verknüpft sind oder einen zusätzlichen Beitrag über das bisherige Lehrangebot hinaus darstellen,
• und von Studierenden mindestens zweier hFMA-Hochschulen besucht werden können.