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Orchesterbüro

Iris Melzer

Dekanat FB 1
Zimmer A 150
T. 069.154.007-290
F. 069.154.007-241
iris.melzer(at)hfmdk-frankfurt.de

Verpflichtung zum Hochschulorchester

Orchestermusik-Studierende sind laut Studienordnung verpflichtet, vom 2. bis zum vorletzten Semester im Hochschulorchester zu spielen.
Der Nachweis der Teilnahme wird über Anwesenheitslisten geführt: die belegten Semester können sich Studierende schriftlich im Orchesterbüro bestätigen lassen.



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Orchesterordnung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt
(Auszüge aus der vom Fachbereichsrat 1 am 9. Februar 2004 beschlossenen Orchesterordnung)

§ 1
Diese Ordnung ist organisatorische Grundlage für die regelmäßige Arbeit des Orchesters der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main bei Proben und Konzerten und betrifft

a) im Grundstudium (...) alle Studierenden des Fachbereichs 1, Ausbildungsbereich Instrumentalausbildung und Dirigieren, die als instrumentales Hauptfach ein Orchesterinstrument studieren,
b) im Hauptstudium (...) alle Studierenden des FAchbereichs 1, Ausbildungsbereich Instrumentalausbildung und Dirigieren, mit Studienschwerpunkt Orchesterausbildung.

§ 2
1. Das Orchesterspiel ist neben der Ausbildung im instrumentalen Hauptfach das Zentrum der Instrumental- und Dirigierausbildung.
2. Alle Studierenden sind verpflichtet, (...) an allen Orchesterprojekten und Dirigierprüfungen des Fachbereichs 1 (...) teilzunehmen. Für ehemalige Jungstudierende der hiesigen Hochschule, die zu Beginn ihres Grundstudiums keinen Lehrerwechsel vornehmen, gilt im Grundstudium eine Teilnahmeprlicht vom ersten Semester an.
3. Im Falle nicht ausreichender Besetzung für ein Projekt ist die Leitung im Zusammenwirken mit den betreffenden Hauptfachlehrern berechtigt, auch Studierende des letzten FAchsemesters oder auch Studierende im Aufbaustudiengang Konzertexamen zur Mitwirkung einzuteilen. Wenn Studierende über eine Verpflichtung hinaus in ihrem letzten Fachsemester am Orchester teilnehmen, wird dieses im (...)Zeugnis lobend vermerkt.

§ 3
1. Die Teilnahme an den Proben und Konzerten des Hochschulorchesters hat hochschulintern oberste Priorität. Deshalb befreien Hauptfachunterricht, Vorlesungen und andere Unterrichtsveranstaltungen nicht von der Teilnahmeverpflichtung.
2. Die Teilnahme an den Proben und Konzerten des Hochschulorchesters wird von der Orchesterleitung überprüft und mit einem Teilnahmeschein am Ende des jeweiligen Semesters bestätigt. Studierende, denen aus Besetzungs- oder anderen organisatorischen Gründen seitens der Orchesterleitung eine Teilnahme am Orchesterspiel nicht ermöglicht werden kann, erhalten einen Teilnahmeschein.
3. Aushilfstätigkeiten, Praktika und Probespiele befreien nicht grundsätzlich von der Teilnahme am Hochschulorchester. In diesen Fällen muss ein Antrag an die Leitung des Hochschulorchesters zum frühestmöglichen zeitpunkt gestellt werden. die Leitung des Hochschulorchesters wird sich bemühen, begründeten Anträgen Rechnung zu tragen.
4. Unentschuldigtes Fehlen führt zur Verweigerung des Teilnahmescheins. Dieser muss, gegebenenfalls im Prüfungssemester, nachgeholt werden.
5. Wer - auch entschuldigt - an mehr als 20% der Proben nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf einen Teilnahmeschein.
6. Zum Zeitpunkt des Probenbeginns müssen alle Orchestermitglieder spielbereit am Pult sein. Die Anwesenheitspflicht ist nur erfüllt, wenn die gesamte Probenzeit absolviert wird.