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Studium > Hochschulorchester > Verpflichtung zum Hochschulorchester

Orchesterbüro

Judith Heinrich

Dekanat FB 1
Zimmer A 150
T. 069.154.007-290
F. 069.154.007-241
Judith.Heinrich(at)hfmdk-frankfurt.de

Verpflichtung zum Hochschulorchester

Orchestermusik-Studierende sind laut Studienordnung verpflichtet, vom 2. bis zum vorletzten Semester im Hochschulorchester zu spielen.
Der Nachweis der Teilnahme wird über Anwesenheitslisten geführt: die belegten Semester können sich Studierende schriftlich im Orchesterbüro bestätigen lassen.