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Studium > Hochschulchor > Chorverpflichtung

Chorbüro

Iris Melzer

Dekanat FB 1
Zimmer A 150
T. 069.154.007-290
F. 069.154.007-241
iris.melzer(at)hfmdk-frankfurt.de

Verpflichtung zum Hochschulchor

  • Lehramtsstudierende für Gymnasien (L 3) sind verpflichtet, insgesamt 4 Semester im Hochschulchor zu singen.
  • Studierende der Kirchenmusik (A und B) müssen vom 1. bis einschließlich zum 7. Semester ihres Studiums im Chor singen.
  • Bachelor-Studierende sind je nach belegtem Studiengang zu jeweils einem Semester Hochschulchor im Grund- und/oder Hauptstudium verpflichtet (genauere Information entnehmen Sie bitte den Studienverlaufsplänen).
  • Darüber hinaus sind natürlich Studierende aller Fachrichtungen herzlich im Hochschulchor willkommen.

Der Nachweis der Teilnahme wird über Anwesenheitslisten geführt: die belegten Hochschulchor-Semester können sich Studierende schriftlich im Chorbüro bestätigen lassen.


Chortage

  • Lehramtsstudierende für Gymnasien (L 3) sind verpflichtet, im Grund- und Hauptstudium jeweils drei Semester Chortage zu belegen.

Der Nachweis der Teilnahme wird über Anwesenheitslisten geführt: die belegten Hochschulchor-Semester können sich Studierende schriftlich im Chorbüro bestätigen lassen.

Zur weiteren Information: Drei Teilnahmebescheinigungen von Chortagen ergeben eine Unterschrift auf dem Modulschein (für Chorübungen/Chortage).
Im Grund- und Hauptstudium benötigen Sie jeweils eine Unterschrift auf dem Modulschein.

Grundstudium:
Teilnahme Chortage 1
Teilnahme Chortage 2    = 1 Unterschrift Modulschein
Teilnahme Chortage 3

Hauptstudium:
Teilnahme Chortage 4
Teilnahme Chortage 5    = 1 Unterschrift Modulschein
Teilnahme Chortage 6