Angaben zu den Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen im Info-Pool ›››
Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de
Fachliche Beratung
Prof. Roland Glassl
Prof. Wojciech Rajski
Das Studium im Fachbereich Künstlerische Ausbildung gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium wird durch die Vordiplomprüfung, das Hauptstudium durch die Diplomprüfung abgeschlossen. Die Vordiplomprüfung wird in der Regel nach dem 4. Semester, die Diplomprüfung nach dem 10. Semester abgeschlossen.
Sowohl Grund- und Hauptstudium als auch das Aufbaustudium können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
Blockflöte, Cembalo, Laute, Gitarre, Orgel, Viola da Gamba
Besonders Begabte, die die Diplomprüfung im Hauptfach mit mindestens der Note 1,4 abgeschlossen haben, können auf Beschluss der Prüfungskommission zum Weiterstudium bis zum Konzertexamen zugelassen werden (außer Viola da Gamba).
Das Diplom kann im Fachbereich Künstlerische Ausbildung auch in einem Aufbaustudiengang erworben werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines Vorstudiums (mit gleichem Hauptfach wie im Aufbaustudiengang angestrebt), dessen Abschluss dem Vordiplom entspricht.