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Studienbewerber:

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Studienberatung:

Allgemeine Beratung

Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de

 

Fachliche Beratung

Prof. Roland Glassl

Prof. Wojciech Rajski

Künstlerische Ausbildung – Soloinstrumente

Allgemeine Hinweise

  • Fachbereich 1
  • Ausbildungsbereich: Instrumentalausbildung und Dirigieren

Das Studium im Fachbereich Künstlerische Ausbildung gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium wird durch die Vordiplomprüfung, das Hauptstudium durch die Diplomprüfung abgeschlossen. Die Vordiplomprüfung wird in der Regel nach dem 4. Semester, die Diplomprüfung nach dem 10. Semester abgeschlossen.

Förderung

Sowohl Grund- und Hauptstudium als auch das Aufbaustudium können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.

Termine und Fristen

  • Studienbeginn: zum Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 10 Semester
  • Abschluss: Diplom 

Als Hauptfachinstrumente sind zugelassen:

Blockflöte, Cembalo, Laute, Gitarre, Orgel, Viola da Gamba

Hinweise: 

Besonders Begabte, die die Diplomprüfung im Hauptfach mit mindestens der Note 1,4 abgeschlossen haben, können auf Beschluss der Prüfungskommission zum Weiterstudium bis zum Konzertexamen zugelassen werden (außer Viola da Gamba).

Das Diplom kann im Fachbereich Künstlerische Ausbildung auch in einem Aufbaustudiengang erworben werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines Vorstudiums (mit gleichem Hauptfach wie im Aufbaustudiengang angestrebt), dessen Abschluss dem Vordiplom entspricht.

Zulassungsvoraussetzungen für das Grundstudium:

  • Erfolgreiche Eignungsprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten)
  • Abitur. Das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Eignungsprüfung mit mindestens 19 von 25 möglichen Punkten ausgeglichen werden
  • Die BewerberInnen sollten zu Beginn des 1. Fachsemesters die Altersgrenze von 
25 Jahren nicht überschritten haben.

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